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Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von cinemaster, 24. Januar 2010.

  1. cinemaster

    cinemaster Junior Member

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    Hallo zusammen,

    in meiner Region haben sich inzwischen die Einwohner mehrerer
    Orte (bisher 16.000 Haushalte) organisiert, die ab 01.02.10
    monatlich 5 EURO weniger an Kabel Deutschland überweisen werden.
    Voll gezahlt wird erst wieder, wenn HDTV eingespeist wird.

    Die werden mit ihren Kündigungsdrohungen und Mahnungen nicht
    mehr hinterherkommen.

    Also: Nicht jammern, sondern aktiv werden!
     
  2. m-c-2

    m-c-2 Neuling

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    Hallo,
    das ist eine sehr gute Idee. Da ich jedoch die Möglichkeit habe ist bei mir auf SAT umgerüstet worden und es geht gar nichts mehr an Kabel BW :D . Aussage eines Technikers von KabelBW ... in 5 - 10 Jahren ist es auch bei uns so weit...:eek:
    Ich wünsche euch viel Erfolg und dass nicht irgend wann eine dicke Nachzahlung ansteht.

    Gruß
    Jürgen
     
  3. besserwisser

    besserwisser Platin Member

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    Dann werden die schwarzen Balken am oberen und unteren
    Bildschirmrand noch breiter.
    Die gehen dann bis zur Bildschirmmitte (auch bei 16:9).

    :D
     
  4. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    @cinemaster
    Mit welchem Recht willst Du der KDG 5 € weniger überweisen? Steht etwa in Deinem Vertrag, dass Du ein Anrecht auf HDTV hättest?

    Du könntest die Gebühren kürzen, wenn die KDG die Grundversorgung nicht sicherstellen würde. Da die KDG ARD, ZDF und die Dritten aber sehr wohl einspeist, hast Du hier auch keine Handhabe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2010
  5. Der Falke

    Der Falke Platin Member

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    @tesky, Zustimmung!!!

    Liest man hier in div. Unterforen mit, so muß man feststellen, dass die Mehrzahl nicht begriffen hat, dass es sich hier um ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit allen damit verbundenen Pflichten als auch Rechten handelt!

    Wenn es dieser NB für erforderlich hält die gewünschten (nachvollziehbar!) HDTV- Angebote entsprechend eigener Vorgaben und Markerfordernisse bereitzustellen, so wird dies geschehen. Dies haben selbst Politiker nicht begriffen, auch wenn ich den Ärger darüber verstehe/ nachvollziehen kann.

    Die überwiegende Mehrheit der Kabelnutzer hat weder ein entsprechendes Empfangsgerät oder kann damit (HDTV) etwas anfangen, aber das Geschrei und Gejammere ist riesengroß.

    Rechtlich ist KD auf der sicheren Seite, in jedem Fall. Wie lange man jedoch eine überschaubare Nutzerzahl verärgern will/ kann, das ist eine andere Frage.

    Der Falke
     
  6. LHB

    LHB Institution

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    den meisten kabelnutzern ist HD egal! die meisten schauen eh noch analog!
     
  7. besserwisser

    besserwisser Platin Member

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    Man kauft sich so ein Gerät aber erst, wenn man es auch
    entsprechend nutzen kann.
    Ich kenne einige Leute, die damals "HD"-taugliche TV-Geräte
    oder PC-Karten als Investition in die Zukunft gekauft haben.
    Ein Blick in die technischen Daten zeigte, daß sie leider nur MPEG2 darstellen.
    Die HD-Programme werden jetzt mit MPEG4 übertragen für
    eine geringfügige Erhöhung der Übertragungskapazität.
    Die Käufer bleiben auf ihren Entwicklungsgeräten sitzen.

    :rolleyes:
     
  8. dergiss

    dergiss Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    Da die KDG allen Pflichten in deinem Vertrag nachkommt, hast du kein Recht die monatlichen Entgelte eigenmächtig zu kürzen. Außer Mahngebühren etc. wird da nichts bei rumkommen.

    Aktiv werden wäre den Anschluss zu kündigen, alles andere geht am Ende nur zu deinen Lasten (finanziell und zeitlich)
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    ... das Problem an der Sache: die ÖR wollen die üblichen Einspeiseentgelte nicht zahlen und Kabel Deutschland darf bei den ÖR keine Ausnahme machen und auf Einspeiseentgelte verzichten.
    Würde Kabel Deutschland das machen, würde Kabel Deutschland gesetzeswidrig handeln.
    In der Regulierungsverfügung mit dem Aktenzeichen BK 3b-06-014/R hat die Bundesnetzagentur festgestellt, dass die KDG ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gem. Defintion des TKG ist.
    In dieser Regulierungsverfügung werden der Einspeise- und der Signalzulieferungsmarkt reguliert. Bzgl. dem Einspeisemarkt unterliegt die KDG einer Tranparenzverpflichtung und die Einspeiseentgelte werden von der Bundesnetzagentur nachträglich reguliert.
    In Deutschland muß für die Weiterverbreitung von Programmen in den Kabelnetzen ein Einspeisevertrag abgeschlaossen werden, auch dann, wenn keine Einspeiseentgelte berechnet werden.
    Die KDG ist gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet, die Verträge offen zu legen. Die Bundesnetzagentur prüft dann im Rahmen der Bestimmungen des TKG die vereinbarten Entgelte. Für Kabel Deutschland gelten die Bestimmungen für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht. Im Rahmen dieser Bestimmungen darf die KDG keine Nachfrager bevorteilen. Hält sich die KDG nicht daran, dann mißbraucht die KDG ihre Marktmacht und das würde seitens der Bundesnetzangentur sanktioniert.

    Der KDG sind hier die Hände gebunden. Selbst wenn die KDG wollte, kann sie den ÖR keine zusätzlichen Kapazitäten kostenlos zur Verfügung stellen.
    Es liegt einzig und allein in der Macht der ÖR daürber zu entscheiden, ob die HDTV-Versionen ihrer Programmen im Netz der KDG weiterverbreiten wollen oder nicht.
    Wenn du die monatlichen Kabelentgelte zu kürzen ist nur dann möglich, wenn Kabel Deutschland seine vertraglichen Verpflichtungen, die üblicherweise in den AGB aufgeführt werden, nicht wie vereinbart nachkommt.
    Wenn vertraglich vereinbart wurde, dass auch die HDTV-Programme der ÖR eingespeist werden, hast du durchaus das Recht die monaltichen Entgelte zu kürzen.
    Wenn das aber nicht vertraglich zugesichert wurde und du die monatlichen Entgelte willkürlich kürzt, dann wird das den üblichen Lauf nehmen. Nach spätestens der 2. Mahnung wird ein ein Inkassounternehmen die Beitreibung der offenstehenden Rechnungsbeträge übernehmen. Wenn die offenstehenden Rechnungsbeträge weiterhin nicht gezahlt werden, wird im Rahmen eines Gerichtsbeschlusses eine Kontopfändung und/oder eine Gehaltspfändung erwirkt. Hin und wieder dürfte auch der Vogelhändler (der Mann mit dem Kuckuck ;) ) bei dir zu Hause vorbei, um zu schauen, ob er etwas zum versilbern findet.
    Wenn es soweit gekommen ist, solltest du tunlichst auch Ärger mit deinem Anbieter von Internet und Telefonie vermeiden, denn du wirst es dann erheblich schwerer haben den Anbieter wechseln zu können. Wenn du Glück hast, findest du einen Anbieter, der bei Zahlung einer Kaution einen Vertrag mit dir abschliesst.
    Der Gläubiger hat auch die Möglichkeit eine Beugehaft zu Erwirken. Dann darfst du ein paar Tage im Knast wandern.

    Ich rate dir dringenst davon ab, willkürlich die monatlichen Entgelte zu kürzen. Wenn du mit Kabel Deutschland unzufrieden bist, kündige den Vertrag mit Kabel Deutschland ...
     
  10. Gorcon

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    Und würden die ÖR Kabeldeutschland Geld Zahlen dann würden es zu ungleichbehandlung der anderen Kabelnetze kommen.
    Nein, die dürfen der KDG kein Geld geben, es liegt nur an falschen Gesetzen die abgeschaft werden müssen.