1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Amazon Rücksendung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Stef76, 21. Januar 2010.

  1. Stef76

    Stef76 Junior Member

    Registriert seit:
    28. Juni 2007
    Beiträge:
    147
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    Amazon bietet ja theoretisch 4 Wochen Rücksendung an. Betrifft das nur Artikel die ungeöffnet zurückgeschickt werden, oder auch Geräte die man z.b einmal angeschlossen hat ?

    Früher waren es ja grundsätzlich 2 Wochen, egal geöffnet oder ungeöffnet...
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.596
    Zustimmungen:
    24.650
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Amazon Rücksendung

    Das hat mit geöffnet/ungeöffnet nichts zu tun.
     
  3. mittelhessen

    mittelhessen Board Ikone

    Registriert seit:
    2. Juli 2005
    Beiträge:
    4.951
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Amazon Rücksendung

    Ich bin kein Jurist, aber gesetzlich gibt es aufgrund des Fernabsatzgesetzes im Online-Handel ein 14tägiges Rückgaberecht der Ware. Ich kenne nicht den genauen Wortlaut des Gesetzes, meine mich aber daran zu erinnern, dass das Produkt nicht "benutzt" werden darf, sondern lediglich einer Prüfung unterzogen werden darf, wie sie auch in einem Ladengeschäft möglich wäre. Über die Grenzen dieser Aussage wird immer wieder gestritten! Manchmal ist es schon zu viel, eine komplett geschlossene Blisterverpackung aufzureissen/aufzuschneiden.

    Wenn Amazon mehr als 14 Tage für die Rückgabe gewährt, so ist das sicher eine freiwillige Leistung die an ganz bestimmte Grundsätze gekoppelt sein kann. Wenn das so ist, gibts das wahrscheinlich bei Amazon nachzulesen oder es würde Sinn machen dort einfach mal nett nachzufragen.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.345
    Zustimmungen:
    47.914
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    AW: Amazon Rücksendung

    Außer CDs/DVDs/BDs/Festplatten etc. Aber darauf wird ja explizit hingewiesen. Wenn da die Verpackung geöffnet wird, kann man sie nicht mehr zurück geben (außer natürlich bei Defekten)
     
  5. Stef76

    Stef76 Junior Member

    Registriert seit:
    28. Juni 2007
    Beiträge:
    147
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Amazon Rücksendung


    Na ja, wir reden hier von Amazon. Dort ist es natürlich völlig unproblematisch Geräte und Artikel (cds etc natürlich nicht) innerhalb der 14 Tage zurückzuschicken, egal ob man das Gerät ausprobiert hat oder nicht. Meine Frage war , ob das auch in der 4 Wochen Regelung so ist, oder es dort strengere Richtlinien gibt. Das konnte ich bisher nicht erkennen.
     
  6. mittelhessen

    mittelhessen Board Ikone

    Registriert seit:
    2. Juli 2005
    Beiträge:
    4.951
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Amazon Rücksendung

    Wie schon gesagt: mehr als 14 Tage fallen nicht unters Fernabsatzgesetz, sondern sind eine freiwillige Leistung. Mit welchen Bedingungen das verknüpft ist, weiß nur Amazon selber. Deshalb war mein Tipp ja, direkt bei Amazon telefonisch oder per E-Mail nachzufragen. Was spricht dagegen? Im Übrigen sollten 14 Tage doch völlig ausreichen, um die Ware zu begutachten und zu entscheiden, ob man sie möchte oder nicht. Für den Verbraucher ist es natürlich super, wenn man sich wie im Paradies alles bestellen kann, testen kann, teilweise sogar benutzt und es nach bis zu 14 Tagen wieder zurückschickt. Aber wird auch mal daran gedacht, dass diese Ware auch wieder verkauft werden muss und dann andererseits wieder Klagen kommen, dass die Ware offensichtlich schon geöffnet wurde usw.?! Das richtet sich jetzt nicht gegen dich persönlich, aber ich selber habe noch nie etwas aus Lust und Laune wieder zurückgeschickt. Ich würde das nicht ausschließen, wenn triftige Gründe vorliegen, aber normalerweise weiß man ja vorher was man bestellt und überlegt sich, ob mans haben möchte oder nicht.
     
  7. SvenC

    SvenC Board Ikone

    Registriert seit:
    6. Februar 2006
    Beiträge:
    4.763
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: Amazon Rücksendung

    Bedenke!
    Defekte Ware IMMER als "Gewährleistung" zurückschicken, sonst kommt die Ware ggf. ungeprüft wieder in den Warenkreislauf!
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Amazon Rücksendung

    Nein. Das Fernabsatzrecht im BGB räumt eine Frist von 30 Tagen ein (oder waren es 4 Wochen?), die in den AGB auf 14 Tage verkürzt werden darf. Die Frist beginnt übrigens erst ab dem Tag der Belehrung und Lieferung.

    Das Öffnen einer Verpackung darf übrigens kein Grund zur Verweigerung der Rücksendung sein. Denn wie sonst sollte der Kunde die Ware "prüfen" können? Das gilt insbesondere für diese "aufbruchsicheren" Verpackungen.

    Die Ware darf nicht "in Gebrauch" genommen werden. Z.B. eine Digitalkamera darf man schon auspacken und einschalten, aber eben nicht auf den Wochenend-Urlaub mitnehmen.

    Ansonsten ist Amazon dafür bekannt, recht großzügig bei der Rücknahme zu sein. Die zurück genommene Ware verscherbeln die in der Regel über ihre "Resterampe" zu einem günstigeren Preis.

    Gag
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Amazon Rücksendung

    Nein.

    Bei einem Gewährleistungsfall musst du dem Händler zubilligen, dass er nachbessert. Er ist in einem Gewährleistungsfall nicht sofort dazu verpflichtet, die Ware komplett zurück zu nehmen.

    Daher bei solcher Ware nach dem Fernabsatzrecht den Kaufvertrag widerrufen und ggf. noch darauf hinweisen, dass die Ware mangelhaft bzw. defekt ist.

    Davon abgesehen kann es mir als Kunden egal sein, ob der Händler die Ware wieder in den Warenkreislauf gibt. Ist sein Problem.