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Notebook zu Service oder Amazon?

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von jake_harper, 16. Dezember 2009.

  1. jake_harper

    jake_harper Silber Member

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    Ich habe mir in der letzten Woche bei Amazon ein neues Notebook gekauft. Seit heute geht das Blu-ray-Laufwerk nicht mehr, d.h. es erscheint weder auf dem Arbeitsplatz noch im Gerätemanager. Ich habe den Auslieferungszustand wieder hergestellt, aber auch das hat nichts gebracht. Ich denke also, dass ein Hardwarefehler vorliegt. :(

    Meine eigentliche Frage an alle Amazon-Erfahrenen: Amazon schreibt auf seiner Homepage, dass man sich bei technischen Geräten zuerst an den Hersteller (in meinem Fall Sony) wenden soll, bevor man das Gerät an Amazon zurückschickt. Ich denke allerdings, dass es für mich besser ist, das Gerät gleich an Amazon zu schicken, da das Fernabsatzgesetz noch greift und man beim Hersteller in derselben Lage wie vor Gericht und auf hoher See ist. Was würdet ihr tun?

    Danke für eure Antworten!
     
  2. SvenC

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    AW: Notebook zu Service oder Amazon?

    Amazon, da Gewährleistung und DU kannst entscheiden ob Austausch oder Rep. Nicht beirren lassen und abwimmeln lassen, da die im Center meist auf die AGB verweisen, die aber nix zu sagen haben, da BGB ÜBER dem AGB steht. ;)

    Die AGB sind für den Privatkunden nichtig, da das BGB zählt und das sagt bei Gewährleistung ist generell! der Händler die 1. Adresse und NICHT der Hersteller!

    btw. Das hat auch nix mit Amazon nix zu tun, das ist rechtliches Grundwissen und schon seit Jahren Gesetz.

    Bei Garantie sieht das Ganze anders aus, da greift zumeist die (freiwillige) Zusatzgarantie seitens Herstellers und normalerweise bist Du mit dem Hersteller in Vrbdg.

    Generell gilt aber, die ersten 2 Jahre sind gesetzliche Gewährleistung und der Händler muss agieren, nicht der Hersteller.


    Btw. Widerruf ist WIEDER was GÄNZLICH anderes. Das greift in dem Falle nicht, wenn ein Artikel defekt ist!
    Das verstehen viele Käufer nicht.

    Achso. Ich rede jetzt von HW-Defekten. Ich weiss nun nicht, ob bei Dir wirklich ein HW-Defekt vorliegt oder einfach nur ein Bedienfehler. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2009
  3. jake_harper

    jake_harper Silber Member

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    AW: Notebook zu Service oder Amazon?

    Danke Sven! Ich habe mir schon gedacht, dass der Händler in der Gewährleistungszeit immer der bessere Ansprechpartner ist. Ich war mir nur nicht sicher. Ich bin schließlich kein Jurist. ;)

    Der Unterschied zwischen Widerruf und Defekt ist mir schon klar. Ich habe nur gedacht, dass es für den Widerruf nicht relevant ist, ob das Gerät defekt ist oder nicht. Amazon würde das Gerät ja auch bei einem reinen Motivirrtum wieder zurücknehmen.

    Bist du zufällig auch noch Computerexperte? Wo könnte deiner Meinung nach der Bedienfehler sein, wenn das Laufwerk auch nach der Wiederherstellung des Auslieferungszustandes nirgendwo mehr auftaucht, nicht einmal mit einer Fehlermeldung im Gerätemanager? Beim normalen Rechner hat bei mir oft ausbauen und wieder einbauen geholfen, aber das geht beim Notebook ja schlecht. ;)
     
  4. smn

    smn Platin Member

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  5. SvenC

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    AW: Notebook zu Service oder Amazon?

    Der Kandidat hat genau 100 Minuspunkte erhalten!

    WAS habe ich geschrieben, smn?

    Widerruf <> Gewährleistung!
    Man Leute. Kauft Euch doch mal n BGB.

    @jake
    Und genau DA liegt der Haken. Du musst keine Gründe angeben beim Widerruf. Heisst, der nächste Käufer bekommt wenn er Pech hat ein defektes Gerät.
    Das ist bei Gewährleistung im Normalfall generell ausgeschlossen, da die Geräte entweder direkt zum Hersteller gehen oder halt repariert werden.

    Klar kann man das auch so machen, aber der korrekte Weg ist der Weg der Gewährleistung oder möchtest Du irgendwann n kaputtes Gerät bekommen, wohlwissend, wer anderes hat es nicht als Gewährleistung gemeldet sondern als Widerruf? WER würde sich da ärgern?

    Zum eig. Problem.
    Ich kenn mich nur mit Thinkpads aus, da kann man Laufwerke unkompliziert aus dem Gehäuse nehmen und somit "re-initialisieren" wenn man sie neu einsteckt. Wie das bei and. Geräten ist, keine Ahnung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2009
  6. Creep

    Creep Guest

    AW: Notebook zu Service oder Amazon?

    Wobei Amazon eine Gewährleistungsreklamation oft als Rückgabe und Neubestellung behandelt. So geschehen bei meinem PDA vor ca. 4 Jahren und meinem Navigon vor ein paar Wochen. Rückgabeformular online ausfüllen und auf Prüfung warten. Das geht schnell (max. 1 Tag). Meine neuen Geräte gingen dann schon auf die Reise, bevor ich die alten zurückschicken konnte. Wichtig ist aber eben, wie schon erwähnt, daß man es nicht einfach wegen Nichtgefallen zurückgibt. Sonst hat der nächste Kunde evtl. den Ärger.
     
  7. SvenC

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    AW: Notebook zu Service oder Amazon?

    Bei einer Gewährleistung kannst Du natürlich darauf bestehen, dass Du ein neues Gerät bekommst.
    Ich habe das Problem schon durch bei Amzon, da die am Telefon gar nicht den Unterschied kennen, versuchen sie es generell erstmal immer mit dem Widerruf. Nur dass das Eine mit dem Anderen gar nix zu tun hat, verstehen die Wenigsten. Bei mir kamen sie direkt an und haben mich hingewiesen, dass die Rückgabezeit vorbei wäre. Nur Pech, die hat mich auch nie interessiert. Ich habe 30 min gebraucht und x Mails plus x Telefongespräche, ehe die überhaupt verstanden haben, was ich wollte. Nämlich eine kostenlose Gewährleistungsabwicklung in dem ich meinen Artikel direkt ausgetauscht bekomme.

    Selbst wenn Du es denen 10mal erklärst, sie verstehen die einfachsten BGB Grundlagen nicht. Traurig für einen Versandhandel, wenn er nicht mal seine Rechte und Pflichten kennt.

    Und DAS ist auch das Problem des Kunden. Er schickt alles als Widerruf zurück, obwohl Gewährleistung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2009
  8. timecop

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    AW: Notebook zu Service oder Amazon?

    Oft ist da "das verstehen" nicht eine Frage des könnens, sondern des wollens, ich hab sogar mal dreisterweise nach einer Bestellung (die für mich natürlich verbindlich war!) per Email noch angebliche Vertragsbestandteile "nachbekommen" die natürlich auch nicht in den AGBs standen, da dachte ich auch, Ihr habt sie wohl nicht mehr alle....:w&uuml;t:

    Ein Notebooklaufwerk ist meist nur durch eine Schraube von unten b.z.w. unter der Tastatur gesichert und da die LW ungefähr genauso lang wie breit sind, kann man sich daran orientieren, wo ungefähr die Schraube sitzen muß (d.h. am Ende des LW).
     
  9. jake_harper

    jake_harper Silber Member

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    AW: Notebook zu Service oder Amazon?

    Ich habe das Notebook heute zurückgeschickt. Formal scheint es sich um eine Rückgabe und nicht um eine Reklamation aufgrund der Gewährleistung zu handeln, obwohl ich als Grund "Defekt" ausgewählt habe. Mir soll es recht sein. Ich habe von diesem Notebook erst einmal genug und mich für die Rückerstattung des Kaufpreises entschieden.
     
  10. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

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    AW: Notebook zu Service oder Amazon?

    Na, theoretisch könnte sich der Händler auch zwei Reparaturversuche genehmigen, wenn dem Austausch unverhältnismäßige Kosten gegenüberstehen was natürlich ein dehnbarer Begriff ist.
    Insofern ist ein sofortiger Austausch letztlich Kulanz.

    Die von Anbietern wie Amazon auch so gehandhabt wird.
    Übrigens für mich auch mittlerweile ein Argument, da immer mehr Neuware qualitativ schon out-of-the-box lausig oder nach Tagen defekt ist, und man dann das übliche Reparaturdrama am Hals hat.


    So geschehen vor drei Wochen bei mir, mac mini mal beim 'lokalen', man soll ja den Handel vor Ort unterstützen, Premium-Reseller (!) gekauft, Lüfter am nächsten Tag defekt. Verweigerung des Austausches, die üblichen Vertröstungen "Anfang nächster Woche", mittlererweile auf "sanften" Druck wenigstens ein Leihgerät. Daß die einen nicht mehr wiedersehen beim nächsten Kauf
    ist ja wohl klar, aber denen letztlich wurscht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2009