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Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von cxmarkus71, 30. November 2009.

  1. Juppiklein

    Juppiklein Gold Member

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    AW: Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

    Schicke denen ein Fax (keine eMail!) und teile mit, dass Du davon ausgehst, dass sie spätestens ab dem ....... wieder liefern. Andernfalls würdest Du die Einzugsermächtigung widerrufen und weiteren Belastungen Deines Kontos widersprechen.
     
  2. KMSmuc

    KMSmuc Guest

    AW: Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

    #


    Ach. Dann existieren die dutzend Fälle die täglich vor irgendwelchen Landgerichten genau zu diesem Thema verhandelt werden gar nicht.

    Das sind alles nur Einbildungen...

    Würde diese Praktik gegen das BGB verstoßen. So hätte doch schon längst ein Richter dieses Vorgehen in Frage gestellt.

    Tu uns dummen Unwissenden doch einen Gefallen. Bezahl doch einfach mal deine Rechnungen bei Mobilfunkanbieter, 1&1 (oder wo du auch bist) nicht und zieh dann vors Gericht. Und dann lass uns teilhaben an deinen Erfahrungen.

    Jeder Richter verdreht die Augen vor den Menschlein die ihre Verträge nicht richtig lesen können und denken jede Klausel in den AGB die ihnen nicht gefällt können mithilfe des BGB außer Kraft gesetzt werden.

    Das sind genau die Richtigen. Zuerst unterschreiben und dann anschließend vor Gericht jammern und heulen....
     
  3. Juppiklein

    Juppiklein Gold Member

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    AW: Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

    Wie war noch das gleich das Aktenzeichen?

    Ach, Du hast sicher gerade keins zur Hand.
     
  4. Dirk1970

    Dirk1970 Board Ikone

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    AW: Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

    So ist es und nicht anders. Da bei dem Saftladen aber alles drunter und drüber geht, wundert es mich nicht, dass da noch nichts raus gekommen ist.
     
  5. KMSmuc

    KMSmuc Guest

    AW: Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

    Ach ich soll dir jetzt Aktenzeichen nennen?

    Mach du dir doch die Arbeit und suche... Oder geh mal zu nem Anwalt oder frag mal nen Richter?

    Warum soll ich mir die Arbeit machen DIR irgendwas zu beweisen???

    Lies dir doch einfach mal ein paar AGB der verschiedenen Mobilfunkanbietern durch.

    Oder praktiziere doch den Schmonz den du schreibst. Du kannst ja dann vor Gericht ziehen.

    Auszug aus den AGB eines Mobilfunkanbieters.:

    ""Sofern *Mobilfunkanbieter* das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht *Mobilfunkanbieter* je gekündigter SIM-Karte ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundpreise zu (insbesondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze), die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt *Mobilfunkanbieter* vorbehalten."

    Setzt du deine Unterschrift drauf, hast du dich damit einverstanden erklärt. Es verstößt nicht gegen das geltende Recht im BGB. Also hast du zu zahlen. Vor Gericht wirst du dir nur eine blutige Nase holen.
     
  6. KMSmuc

    KMSmuc Guest

    AW: Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

    Und weil Juppiklein unfähig ist selber zu suchen: Diese und ähnliche Urteile finden sich zuhauf im Internet. Der Link funktioniert nicht, das über Rechtsanwaltseite gefunden und Link wahrscheinlich zu alt. Aber das Aktenzeichen steht ja dort.

    ->Berechnung der Grundgebühren bis Ablauf Mindestvertragslaufzeit - Der Mobilfunkanbieter kann unter dem Gesichtspunkt des entgangenen Gewinns die monatliche Grundgebühr bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer selbst dann verlangen, wenn das Vertragsverhältnis durch Kündigung vorzeitig beendet wurde. Mehr: Amtsgericht Buxtehude, Urteil vom 14.01.2000 - 31 C 996/99 - 'Nachberechnung'
     
  7. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    AW: Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

    Irgendwie scheint mir diese Diskussion um die Gültigkeit der AGB unnötig. Auch ohne AGB ist es vertragsrechtlich in Ordnung, dass, wenn der Kunde einen Laufzeitvertrag vorzeitig kündigt, die bis zum Vertragsende anfallenden Grundgebühr zu zahlen ist. Hierfür braucht man auch keine Urteile.

    Wenn der Provider den Vertrag fristlos kündigt muss das aus einem wichtigen Grund sein. 1 - 2 fehlgeschlagene Abbuchungen werden hier wohl nicht ausreichen, wenn der Kunde danach überweist. Kündigt sky in diesem Fall den Vertrag vorzeitig kann der Kunde theoretisch auf Vertragserfüllung klagen, wenn sky den Zugang nicht wieder freischalten will. Die Abobeträge bis zum Laufzeitende muss er aber nicht zahlen, denn das wäre Leistungsverweigerung seitens sky.

    Die angeblich problematische AGB-Klausel gilt nur für den Fall, dass ein Kunde einfach die Zahlung einstellt und somit aus dem Vertrag kommen will. Warum sollte sie nicht BGB-konfom sein?
     
  8. fusselc

    fusselc Neuling

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    AW: Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

    und gibts was neues? heute freigeschaltet?
     
  9. cxmarkus71

    cxmarkus71 Senior Member

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    AW: Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

    Nein, nix! Geht immernoch nicht. Morgen äh heute :D sind es 7 Tage

    Habe ein Schreiben aufgesetzt, dieses per mail, per Fax und per Post abgeschickt, wo ich denen eine Frist bis zum 03.12 zum freischalten gebe und sonst wegen ungerechtfertigten Vertragsbruch klagen werde.Mal abwarten was passiert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2009
  10. andre.schreibt

    andre.schreibt Neuling

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    AW: Sky abgeschaltet trotz Bezahlung !?!

    Hallo cxmarkus71,

    ich befürchte das ruft bei Sky nichmal ein kleines Lächeln hervor.
    Klage lohnt nicht!!!
    Beruf dich auf 7.4 ihrer AGB´s und kündige das Abo zum 7.12. sollte es zu diesem Zeitpunkt noch nicht freigeschaltet sein. (schriftliche Bestätigung der Wertstellung zum 19.11. von deiner Bank vorrausgesetzt)

    Gruß

    André