1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

nichts wie Ärger mit Sky

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Gertie, 10. November 2009.

  1. Gertie

    Gertie Neuling

    Registriert seit:
    10. November 2009
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    AW: nichts wie Ärger mit Sky

    Hallöchen Allerseits,

    wollte mich noch melden.

    Mir wurde von meinen Anwalt geraten an Sky einen Einschreibebrief zu schreiben, und zusätzlich noch eine Mail. Hab denen also ein Einschreiben mit Rückantwort geschickt. Ich haben denen ein Frist von 10 Tagen gegeben. Bis jetzt keine Rückantwort. Was nutzt Einschreiben mit Rückantwort wenn es von Sky nicht mal abgeholt wird?
    Auf meine Mail bekam ich schon am nächsten Tag einen Anruf, der Reciver wäre da, und das Geld würde mir gutgeschrieben. Ob ich damit einverstanden wäre das es mit den Abogebühren verrechnet würde, weil sie im moment technische Probleme hätten. Das heißt also in Raten. Ich wollte aber das Geld sofort zurück gebucht haben. Schließlich haben die mir die Aktivierungsgebühr auch komplett abgebucht und nicht in Raten, dabei hatten sie keine technischen Probleme.

    Nun ja, was soll ich sagen? Bis jetzt ist das Geld noch immer nicht wieder auf meinen Konto. Auf anraten meines Anwaltes, soll ich wenn es bis nächste Woche noch nicht zurückgegebucht wurde, den Betrag einfach auf mein Konto zurückbuchen lassen.

    MfG Gertie
     
  2. BartS

    BartS Wasserfall

    Registriert seit:
    9. Januar 2005
    Beiträge:
    8.274
    Zustimmungen:
    660
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: nichts wie Ärger mit Sky

    Du meinst einen Rückschein.

    Frag deinen Anwalt. ;) Oder noch besser: Lass dir das Geld für das Einschreiben von ihm wiedergeben...

    Damit riskierst du die Einleitung eines Mahnverfahrens. Ich würde ein Fax "z.Hd. Geschäftsführung" an Sky schicken und die ganze Thematik noch mal klar und prägnant erläutern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2009
  3. Juppiklein

    Juppiklein Gold Member

    Registriert seit:
    13. Oktober 2009
    Beiträge:
    1.215
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: nichts wie Ärger mit Sky

    Bist Du sicher, dass Du bei einem Rechtsanwalt warst?
     
  4. Bastscho

    Bastscho Junior Member

    Registriert seit:
    8. August 2006
    Beiträge:
    147
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: nichts wie Ärger mit Sky

    @juppiklein

    solche Aussagen deinerseits:eek: sind einfach genial, die kannste gleich in die *onne treten!!!
     
  5. KMSmuc

    KMSmuc Guest

    AW: nichts wie Ärger mit Sky

    Einschreiben kannst du vergessen. Einschreiben wird zwar unterschrieben... aber vor Gericht kann das immer noch Probleme machen.

    Unser Dozent in unserer Schule (ist selber Anwalt) rät immer zu "Einwurf-Einschreiben" -soweit ich weiß nennt sich das so...

    Das ist das beste was du machen kannst. Das kann der Briefträger in den Briefkasten werfen und somit ist es zugestellt. Denn bei einem normalen Einschreiben kann der Empfänger immer noch weigern die Unterschrift zu leisten oder kann sich auch "tod stellen" und dem Briefträger gar nicht erst öffnen.

    Beim Einwurf-Einschreiben versichert die Post dir das jeweilige Schreiben wirklich zugestellt zu haben und das zählt vor Gericht mehr als das Einschreiben mit Unterschrift bzw. das kann keiner Anfechten.

    Unser Dozent verschickt mit seiner Kanzlei jedes wichtige Schreiben mit "Einwurf-Einschreiben".
     
  6. Gertie

    Gertie Neuling

    Registriert seit:
    10. November 2009
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: nichts wie Ärger mit Sky

    Ja sicher war ich bei einem Anwalt, nur meinte der ich sollte denen erst mal selber schreiben, hat mir auch gesagt was ich schreiben soll. Wenn das nichts nutzt und Sky mir das Geld nicht zurückbucht dann sollte ich noch mal wieder kommen, oder besser noch das Geld selber zurück buchen lassen. Aber ist jetzt es auch egal, denn Sky hat mir mein Abo gelöscht, als Grund nannte man mir weil ich den Reciver zurückgeschickt hätte. Damit hätte ich den Vertrag bereits widerrufen. Ist schon komisch, erst sollte ich schriftlich widerrufen um das Geld vom Reciver wieder zu bekommen, und als ich das gemacht habe, hieß es auf einmal nur die Rücksendung des Recivers wäre schon ein Widerruf gewesen. Und das gleich für den ganzen Vertrag und nicht nur für den Reciver. Wenn ich weiter an einem Abo interessiert wäre, dann sollte ich doch noch mal einen neuen Vertrag machen.

    Ich werde mit Sicherheit keinen neuen Vertrag mehr mit Sky machen.
    Jetzt muß ich nur noch sehen das ich mein Geld wieder bekomme.

    MfG Gertie

     
  7. Gertie

    Gertie Neuling

    Registriert seit:
    10. November 2009
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: nichts wie Ärger mit Sky

    Klingt gut was Du da schreibst, aber ob der Briefträger das dann noch weiß? Bei einem normalen Einschreiben kann der Empfänger aber auch behaupten er hätte es nicht bekommen. Also ist es eigentlich egal ob Einschreiben mit Rückschein oder ein Einwurf Einschreiben oder eben auch ein ganz normaler Brief. Wenn der Empfänger nicht will, dann ist man der immer der Dumme. Genauso ist es wenn man es telefonisch versucht zu regeln oder per Mail oder Fax wenn der Empfänger auf stur schaltet dann haste Pech gehabt. Es sei denn man hat einen Zeugen der das alles bestätigen kann. Vielleicht hat man dann noch ein Chance sein Recht zu bekommen. Ich habe einen!

    MfG Gertie

     
  8. KMSmuc

    KMSmuc Guest

    AW: nichts wie Ärger mit Sky

    Eben nicht. Rein rechtlich gilt das als zugestellt. Der Empfänger kann verreisen, den Briefkasten zukleben oder niemals leeren. In dem Moment wenn das zugestellt wurde sprich in den Briefkasten eingeworfen oder sonstwie zugestellt, dann gilt es vor Gericht als zugestellt.

    Der Briefträger muss sich auch an nichts erinnern. Der Briefträger stellt den Brief zu, unterschreibt auf einer Liste und das wars. Das Ding gilt als zugestellt.

    Der Empfänger kann machen was er will. Zugestellt ist zugestellt. Im übrigen werden Klageschriften etc. so verschickt.

    Vor Gericht zählt das. Wenn der Empfänger sich weigert und den Brief nicht öffnet oder gar nicht den Briefkasten leert so hat er Pech gehabt.

    Der Versender geht keinerlei Risiko ein.
     
  9. Gav

    Gav Senior Member

    Registriert seit:
    29. August 2006
    Beiträge:
    155
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: nichts wie Ärger mit Sky

    Unser Dozent im Fach "Recht" hat uns gesagt, dass dieser ganze Einschreiben-Krams totaler Quatsch ist. Es reicht, wenn Du einen normalen Brief in den Briefkasten steckst und noch eine weitere Person dieses im Zweifelsfall bezeugen könnte.

    Ein in den Briefkasten eingeworfener Brief reicht vollkommen aus, sobald man die Kündigung abgeschickt hat und dieses mittels Zeugen beweisen kann! Sollte der Brief tatsächlich auf dem Postweg vorloren gehen, ist das das Risiko vom Empfänger und nicht vom Absender, die Kündigung ist trotzdem gültig.
     
  10. Juppiklein

    Juppiklein Gold Member

    Registriert seit:
    13. Oktober 2009
    Beiträge:
    1.215
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: nichts wie Ärger mit Sky

    Entweder, Du hast etwas falsch verstanden oder der Dozent ist unfähig.

    Das ist ja absoluter Schwachsinn.

    Eine Kündigung ist eine einseitige EMPFANGSBEDÜRFTIGE Willenserklärung.

    Im Streitfall muss der Kündigende nachweisen, dass die Kündigung zugegangen ist.

    Ausreichend ist es, wenn ein Zeuge das Schreiben liest, in den Briefumschlag steckt und in den Briefkasten des Empfängers einwirft. Nicht in den Postkasten der Post! Noch besser ist es, wenn er vor dem Eintüten auf einer Kopie vermerkt, dass er das Original eingetütet und eingeworfen hat.

    Wenn das Schreiben nachweislich in den Machtbereich des Empfängers, dazu zählt auch der Briefkasten des Empfängers, gelangt ist, ist es zugegangen.

    Frage: Sucht Ihr noch Dozenten? :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2009