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Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Rownosci, 22. Oktober 2009.

  1. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    "Aus dem Auftrag und der Befugnis, die Ehe zu fördern, gehe kein Recht zur Benachteiligung einher, da die Pflichten gleich und die Partnerschaftsformen vergleichbar seien. Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück, da nicht jede Ehe auf Kinder angelegt ist. Gleichzeitig betont das Verfassungsgericht, dass auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen. "

    Ich nenne es mal ein Urteil, daß die Lebenswirklichkeit berücksichtigt. ;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Oktober 2009
  2. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschafte

    Das klingt doch gut. Kann man das Urteil eigentlich auch auf nichtgleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften übertragen?
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschafte

    man mag mich schlagen, aber "eingetragene Lebenspartnerschaften" gibt es doch nur für Homosexuelle? Weil die "anderen" können ja heiraten und die Vorteile genießen.
     
  4. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschafte

    Ja.
     
  5. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschafte

    OK, das "eingetragen" hatte ich nicht beachtet.
     
  6. DasToem

    DasToem Senior Member

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    AW: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschafte

    Jetzt bitte noch die steuerliche Gleichstellung durchsetzen.
     
  7. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschafte

    Na, dachte mir schon, daß das heute gleich im Talk-Bereich auftaucht.
    Hat sich jemand mal Gedanken gemacht warum es überhaupt diese Regelung gibt, daß der verwitwete Ehepartner etwas von den Rentenansprüchen des Verstorbenen bekommt?
     
  8. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschafte

    Das ist korrekt so. Ebenso gibt es ja auch in anderen Staaten "Civil partnerships". In London wird jetzt ein heterosexuelles Paar klagen, da die civil partnerships dort nur für homosexuelle Paare zugänglich sind und dieses Paar sich dadurch diskriminiert fühlt.

    The case for a fair fight
    Die Kinder, die Kinder, wirst Du jetzt sagen. ;)

    Nun, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erkennt ja in seinem Urteil an, daß längst nicht aus jeder heterosexuellen Ehe Kinder hervorgehen (Kanzlerin Merkel und ihr Ehegatte zB), deshalb sieht es ja keinen Grund dafür, daß hetero- und homosexuelle Paare ohne Kinder unterschiedlich behandelt werden sollten.
     
  9. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschafte

    Diese Begründung ist mir im Wortlaut nicht bekannt.
    Aber du bist da sicherlich firmer.;)
    Konkret könnte man diese Sache abschaffen, das wäre fäirer und problemloser.

    Das Recht rotiert halt im Kreis, wenn es fünf Prozent auch recht machen will.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2009
  10. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschafte

    Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht:
    Das Bundesverfassungsgericht

    Aktenzeichen: 1 BvR 1164/07

    vollständiges Urteil:
    Das Bundesverfassungsgericht

    Das Ganze ist dort deutlich trockener formuliert:
    usw usw