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T-Home und GEZ

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von Jackda, 30. Oktober 2009.

Status des Themas:
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  1. HondaNRW

    HondaNRW Gold Member

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    AW: T-Home und GEZ

    Definition

    Das BVerfG definiert die nichteheliche Lebensgemeinschaft folgendermaßen:
    BVerfG (NJW 1993, 643): "... eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.


    Wesentlich ist also:
    • Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist
    • daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art
    • innere Bindung, die gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet
    Deshalb würde ich mal schnell die GEZ zahlen. Aber andere als Schmarotzer beschimpfen und selber die GEZ nicht zahlen !!!!
    Unglaublich.
     
  2. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: T-Home und GEZ

    Aber das ist doch SEIN Fernseher!:winken:
     
  3. L3v3l0rd

    L3v3l0rd Junior Member

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    AW: T-Home und GEZ

    BRAVO. GEZ ist TOLL. UNUMSTÖSSLICH! VOM FEINSTEN HURRAHURRA!
     
  4. HondaNRW

    HondaNRW Gold Member

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    AW: T-Home und GEZ

    Du hast auch kein eigenes Auto mit Radio, PC oder Radioempfänger.
    Solche Leute wie Du zerstören systematisch die Wirtschaft.
     
  5. dergiss

    dergiss Board Ikone

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    AW: T-Home und GEZ

    Auch wenn es mich nicht betrifft (bin als Mann mit einer Frau verheiratet, also alles ganz konform für die Konservativen), stimmt dein Zitat zum Glück nicht mehr. In 2006 wurde das Sozialgesetzbuch dahingehend geändert, dass eine nichteheliche Gemeinschaft auch von gleichgeschlechtlichen Personen begründet werden kann.

    Einen Unterschied auf das Geschlecht (auch bei der Ehe) zu machen finde ich immer noch als eine sehr große Diskriminierung und gehört eigentlich abgeschafft.
     
  6. brixmaster

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    AW: T-Home und GEZ

    Musst ja nicht. Abmeldeformular gibt es auf der GEZ Seite.:)
     
  7. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: T-Home und GEZ

    Stimmt, allerdings bin ich Raucher. Nichtraucher sind Steuerhinterzieher. Insofern kommt also auch wieder Geld rein von mir.
     
  8. HondaNRW

    HondaNRW Gold Member

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    AW: T-Home und GEZ

    Auch das noch !!!
    Die Leute zerstören unsere Wirtschaft am meisten. Längere Pausen auf der Arbeit und unnötige Kosten bevor sie sterben (Lungenkrebs u.s.w.)
     
  9. Monsterbacke

    Monsterbacke Junior Member

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    AW: T-Home und GEZ

    Mahlzeit zusammen,

    um die Tatsachen nochmals auf den Punkt zu bringen:
    Rundfunkgebührenpflichtig sind in einer nichtehelichen Lebensgemeischaft grundsätzlich beide Partner. Hierbei ist zu beachten, dass sich laut GEZ dies auch auf Wohngemeinschaften bezieht; wobei man hier das Wort "Partner" durch Mitglieder der Wohngemeinschaft ersetzen müsste... ;)
    Nutzen allerdings sämtliche Mitglieder der nichtehelichen Lebens-/Wohngemeinschaft ein gemeinsames Gerät, so muss dies auch nur durch ein Mitglied der Gemeischat angemeldet werden.
    Hat ein Mitglied aber in einem (eigenen) Raum einen weiteren Rundfunkempfänger, so ist dieses Geräte separat anzmelden! Will heißen: Hat ein Mitglied der Gemeinschaft ein Radio im eigenen Zimmer, so ist dieses auch "zusätzlich" anzumelden. Steht hingegen das Radio in der Gemeinschaftsküche, so ist wiederum kein weiteres Anmelden notwendig!
    Dies gilt auch für ein ggf. vorhandenes Autoradio! Gäbe es also in einer nichtehelichen Gemeinschaft zwei Autos und beiden Partnern gehört ein alleinig genutztes Fahrzeug mit entsprechendem Autoradio, so sind beide Geräte getrennt voneinander anzumelden.
    Ach ja, auf die Zusammensetzung der Geschlechter kommt es im Rahmen der Rundfunkgebührenpflicht überhaupt nicht an! (Da helfen auch Zitate von irgendwelchen Gerichten - und sei es das BVG - aus den 90'er Jahren nicht mehr weiter!!)
    Klar scheint im übrigen auch: Betreibt man Entertain an einem Fernsehgerät, so ist auch die Rundfunkgebühr in voller Höhe fällig. Schließt man Entertain aber an einen Monitor ohne "Empfangsteil" an, so ist lediglich der reduzierte Gebührensatz zu entrichten.
    Meiner Ansicht nach wird aber dieses kleine "Schlupfloch" rasch eliminiert werden, sollte es der Tatsache entsprechen, dass es tatsächlich über 800000 Entertainkunden gibt.
    Mit gebührenden Grüßen
     
  10. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: T-Home und GEZ

    Kimi geht doch gar keiner geregelten Arbeit nach. Also kein Problem. Aber die Hunde werden ganz schön eingequalmt. Rauchen für die Terrorbekämpfung halt.
     
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