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Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Margarethe, 21. Oktober 2009.

  1. Margarethe

    Margarethe Neuling

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    Hallo Zusammen, vor einem halben Jahr bin ich in ein 4-Parteienhaus gezogen. Weil beim Einzug mein Radioempfang zunächst nicht klappte und die TV-Sender z.T. unscharf übertragen werden, habe ich mich an den Vermieter gewandt. Dieser hatte das Haus erst kürzlich erworben und bei Unitymedia erstmal nach den bestehenden Vereinbarungen nachgefragt. Im nachhinein stellte sich heraus, dass zwei Mietparteien im Haus direkt einen Vertrag mit Unitymedia haben (also nicht der Vermieter selbst), bei den anderen beiden Wohneinheiten (u.a. meine) besteht kein Vertragsverhältnis. Über die Buchse im Wohnzimmer lässt sich aber analoges Fernsehen empfangen. Seither fordert mich Unitymedia immer wieder schriftlich auf, einen Kabelanschluss anzumelden bzw. mich zu äußern, warum ich dies bisher noch nicht getan habe - zuletzt unter Androhung rechtlicher Schritte (weiterleitung an die Rechtsabteilung).Frage: Muss ich überhaupt auf solche Schreiben antworten? Welche Handhabe hat die Gesellschaft? Ich habe ja keinen Vertrag mit denen. Über die technischen Gegebenheiten habe ich keine Ahnung (wo welche Leitungen/Anschlüsse noch vorhanden sind). Ich sehe eigentlich eher selten fern. Werde mir euch eine DVBT-Antenne zulegen (klappt beim anderen Nachbarn, der das gleiche Problem mit Unitymedia hat, wie ich, sehr gut).
     
  2. Mangels

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Hallo,

    Wenn in deinem Mietvertrag eine Nutzung des Kabelanschlusses über die Miete nicht aufgeführt ist, dann ist der Anschluss Sache des Mieters.
    Also bitte im Mietvertrag nachschauen.
    Ist das nicht der Fall und du entnimmst das Signal aus der Dose, dann ist es quasi Schwarzsehen.
    Natürlich hätte auch der Vermieter dafür sorgen müssen die Dose zu sperren, was klare Verhältnisse geschafft hätte.
    Der Vermieter hätte wissen müssen, was für ein Anschluss in seiner Wohnung besteht (auch wenn er das Objekt erst kürzlich erworben hat) und den Mieter auf evtl. Kosten bei Nutzung hinweisen müssen.
    Natürlich kann man auf DVB-T umsteigen. Das sollte aber mit dem Vermieter geklärt werden, damit dieser Sorge trägt, dass die Kabeldose verplompt wird.
    Natürlich kann der Kabelnetzbetreiber für erbrachte Leistung Kosten einfordern.
    Wer diese allerdings zu zahlen hat, Mieter oder Vermieter, hängt von den Verträgen zwischen Mieter/Vermieter ab sowie evtuellen Verträgen zwischen Kabelnetzbetreiber und Mieter/Vermieter.
    Und wenn sich dann Mieter und Vermieter auch nicht einig darüber sind, wer die Kosten zu tragen hat, dann kann daraus ein Rechtsstreit zwischen den beiden werden.
    Sollte, weil der Vermieter das Haus erst kürzlich erworben hat, kein Vertrag zwischen Vermieter und Kabelnetzbetreiber bestehen, kann es sich um ein Versäumnis des Vermieters handeln, evtl. sogar hat der Vorbesitzer vergessen für die Wohnungen den Anschluss zu kündigen.
    Es empfielt sich also erst einmal wegen der Kosten mit dem Vermieter zu sprechen.

    Gruss
    Mangels
     
  3. Sir Mihmchen

    Sir Mihmchen Senior Member

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    So wie ich das sehe hat weder der Mieter noch der Vermieter/Eigentümer oder die WEG einen Vertrag mit Unitymedia.
    Nach Deinen Angaben müsste jeder Mieter selbst einen Vertrag abschließen und dann einzeln von Unitymedia angeschlossen werden.
    Somit sehe ich keine Notwendigkeit, dass Du irgendetwas unternimmst.
    Das Unitymedia ihr Signal offenbar ohne Vertrag in die komplette Hausverteilung einspeist, ist deren Problem.
    Wobei die Frage bleibt, woher Unitymedia Deine Adressdaten hat????
     
  4. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Mache das.

    Wir z.B. sind Unitymedia Zwangsverkabelt; was eher noch unschöner ist als deine Situation.
     
  5. Margarethe

    Margarethe Neuling

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ja es ist so, dass weder der Vermieter/Eigentümer noch die beiden neuen Mieter einen Kabelvertrag haben, sondern nur jeweils die einzelnen "alten" Mietparteien. Die zahlen auch direkt die 20 E an Unitymedia. Im Mietvertrag steht zwar eine Umlage für Kabel drin, dies ist aber laut Vermieter ein Versehen, da kein Vertrag für das gesamte Haus besteht. Unitymedia hat meine Daten vom Vermieter, da er davon ausgegangen ist, dass ich Interesse an einem Vertrag habe. Der jetzige Anschluss ist auch nur ein analoger, kein digitaler. Womit soll mir denn Unitymedia nun rechtlich drohen können?
     
  6. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Schreib den Du bist nicht an einem Vertrag interessiert und es gibt keine Verpflichtung einen solchen abzuschießen.
    Ansonsten würde ich mal zu einer Verbraucherzentrale gehen.
     
  7. usul

    usul Institution

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Es gibt da keinen Unterschied zwischen analogen und digitalen Anschlüssen.


    Aber ich als Laie (kenne mich also mit dem Recht nicht so aus) sehe da eigentlich keine Probleme, du bist da eingezogen, hast deine DVB-T Antenne aufgestellt und schaust fern.
    Du hast keinerlei Verträge mit dem Laden und die komische Dose hinter dem Schrank hast du gar nicht beachtet. Also was wollen sie von dir?

    Das du da jetzt versuchst herauszufinden was da für Signale raus kommen und wie die Situation aussieht kann man ja wohl kaum als Schwarzsehen auslegen.

    cu
    usul
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2009
  8. Funkhaus

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Dann würde ich den Vermieter mal freundlich fragen, ob der vorherige Vermieter eventuell den Kabelanschluss gar in den monatlichen Mietnebenkosten berücksichtigt hat. Machen einige Vermieter aus eigener Doofheit oder gar aus Absicht, kalkulieren den Kabelanschluss in den NKs ein, vergessen aber über die ganzen Jahre den Kabelanschluss ordentlich beim Kabelnetzbetreiber anzumelden und dafür zu bezahlen. Man solle Dir mal eine Kostenübersicht der Mietnebenkosten der vorherigen Jahre zeigen oder schaue in Deine Unterlagen, sofern Du sie hast.

    Zu Deiner eigenen Sicherheit würde ich ein Anschreiben für Unitymedia aufsetzen, dass Du kein Interesse an dem Kabelanschluss hast. Und mit gleichzeitiger Bitte um sofortige Stillelung des Kabelanschlusses in Deiner Wohnung. Du bist an dieser Stelle leider in der Pflicht! Du besitzt einen "aktiven" Kabelanschluss in Deiner Wohnung. Für Unitymedia zählt es nicht, ob Du über diesen TV-Anschluss guckst oder nicht. Wenn Du großes Pech hast und das vor Gericht kommen sollte, könntest Du oder der vorherige Vermieter zur Rückzahlung der Monatsbeiträge seit Inbetriebnahme des BK-Anschlusses (zumindest seit Deinem Einzug) verdonnert werden. Da könnte ein ganz schönes Sümmchen aufkommen. Gerade wenn UM nachweisen kann, dass der Kabelanschluss "schwarz" angeschlossen worden ist. Die Aktivierungszeiten vom HüP hat UM, auch noch aus den Telekom-Zeiten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2009
  9. easytv

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Das ist aber eine komische Einschätzung.
    Zuerstmal ist niemand verpflichtet einen Kabelvertrag abzuschliessen. Wenn Unitymedia irgendwas nicht passt, dann sollen sie gefälligst den Anschluss abklemmen oder eine Sperrdose setzen. Solange keine Plomben aufgebrochen wurden, kann man die ganze Angelegenheit auch nicht als Schwarzsehen einstufen. Es ist doch nicht das Problem der Mieter nicht bestellte Kabelanschlüsse abzuklemmen.
     
  10. BigPapa

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Richtig, aber ich bezweifel ehrlich gesagt auch, das UM das "nicht passt", also dass die jetzt annehmen Margarethe nutzt den Kabelanschluss. Die machen auch nur ein ggf. Szenario drauß! Heißt: Margarethe hat derzeitig noch die Möglichkeit über den Kabelanschluss TV zu schauen, also schicken wir Ihr diese Mahnungen.
    Das würde JEDES Unternehmen in dem Fall auch so machen.
    Margarethe muss einfach nur zurückschreiben, Nein sie nutzt den Anschluss nicht, der Vermieter des Hause hat diesen in den Nebenkosten auch nicht veranschlagt bzw. keinen Vertrag mit Unitymedia, sie ist auch nicht daran interessiert einen Vertrag mit UM abzuschließen und das wars.
    Natürlich sind dann die "Techniker" schnell bei Ihr und verblomben den Anschluss und man sollte Sie auch net erwischen damit, dass sie den Anschluss doch nutzt, aber letztenends ist sie dann ziemlich einfach raus aus der Sache.

    Das dann dieses "Versehen" im Vertrag mit den Kabelgebühren drin steht, läßt mich aber doch etwas stutzig werden. Egal ob Versehen oder nicht. Vielleicht bin ich etwas zu Misstrauisch bei solchen Versehen, aber wer weiß ob der Vermieter wirklich komplett Ahnung von der Materie hat oder nicht und einfach nur das sagt, was in dem Fall Margarethe hören will.