1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Verbot von Satschüsseln

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Grognard, 16. Oktober 2009.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    11.345
    Zustimmungen:
    1.414
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony Z465800
    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    Anzeige
    AW: Verbot von Satschüsseln

    Wenn die in Post #8 vom BGH genannten Voraussetzungen erfüllt werden, steht dem nix entgegen. Auch dann nicht, wenn ein BK oder BVB-T Anschluss vorhanden ist.

    Aber kennst Du MFH ohne Gemeinschaftsantenne?
    Ich nicht.
    Wenn die in Post #8 vom BGH genannten Voraussetzungen erfüllt werden, steht dem nix entgegen.

    Wenn Euere Schüsseln an der Hauswand vom Hauseigentümer abgesegnet wurden oder dem Eigentümer ist das merdeegal - sowieso nicht.

    Überigens:
    Einige Amigos wohnen in ETW-Häusern mit 4/6/8/10 Wohnungen und bis zu 16/30/40 BK-Dosen je Haus. Störungen in der BK-Netzebene4 gab es über 2 Jahrzehnte (fast) keine.

    Ausgetauscht werden musste in einigen Häusern der Verstärker und jut wars wieder.
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.378
    Zustimmungen:
    15.871
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    AW: Verbot von Satschüsseln

    Es gibt zum Glück Lösungen wo man Schüsseln quasi unsichtbar anbringen kann auch wenn diese recht teuer sind.

    Und es gab wohl nicht zu Unrecht die Vermutung,das es eine Zusammenarbeit von Vermietern und Kabelgesellschaften gibt
    kündigt der Kunde bei der Kabelgesellschaft,kann es passieren,das er vom Vermieter kontrolliert wird ob eine Schüssel angebracht wurde durch Sichtung.

    Zufälle ----:eek:
     
  3. amsp2

    amsp2 Wasserfall

    Registriert seit:
    6. Mai 2004
    Beiträge:
    7.890
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Verbot von Satschüsseln

    Blödsinn. Der Sache wird innerhalb Europas schon durch die Verschlüsselung ein Riegel vorgeschoben. Das kann man dann eben leider nicht anbringen, weil man es auf normalen Weg eben nicht empfangen könnte.

    Das Kabelgesellschaften und Vermieter zum Nachteil der Mieter zusammenarbeiten steht auf einen anderen Blatt.
     
  4. Alfred Neubauer

    Alfred Neubauer Platin Member

    Registriert seit:
    6. August 2009
    Beiträge:
    2.646
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    36
    Technisches Equipment:
    Kabelfernsehen
    AW: Verbot von Satschüsseln

    Zuallererst: Das ist natürlich alles nur Deine Meinung - und Du willst damit keine Rechtsberatung machen :winken:

    Ich wohne in einem. Eine terristrische Antenne auf dem Dach (die Dosen sind tot) und ein Kabelanschluß mit einer Netzebene 4, bei der mir der Monteur unter Berufung auf seine Berufsehre versichert hat, daß kein Radio- und Fernsehtechniker etwas so stümperhaftes machen würde.

    Natürlich nicht. Wenn das profesionell gemacht wird, funktioniert das. Aber wenn halt irgendeine Hauserbin meint, sie müsse Geld sparen und ihr Mann muß das alles selber machen (der vermutlich froh ist, weil er - während er es selber macht - vor seiner Frau seine Ruhe hat), dann ist das halt nicht unbedingt immer zuverlässig. Wir haben drei von sechs Wohnungen mit Kabelanschluß (die anderen haben DVB-T oder IPTV) und seit ich im September als dritte Wohnung Kabelfernsehen gekriegt habe, ging es eigentlich noch nie bei allen dreien. Aber gut, solange es bei mir geht, ist es mir egal, wenn es nicht geht, meld ich ne Störung und wenn die feststellen, daß Netzebene 4 betroffen ist, dann kommt solange eine Schüssel draußen hin, bis das repariert ist.
     
  5. Volterra

    Volterra in memoriam †

    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    11.345
    Zustimmungen:
    1.414
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony Z465800
    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: Verbot von Satschüsseln

    @Oberst Klink
    Verlassen wir wohl besser Offtopic, da BK Empfang nix mit dem Thema am Hut hat. Sorry deshalb an @Grognard.

    Aber abschließend dazu so viel noch:

    Laut Focus Magazin steht einem Mieter 20% Mietkürzung pro Monat zu, so denn der TV-Empfang häufiger gestört ist.

    Da würde jeder Vermieter plötzlich ganz munter, wenn gleich 3 Mieter die Miete kürzen.:LOL::LOL:
    Wissen ist Macht.
     
  6. tron007

    tron007 Gold Member

    Registriert seit:
    7. Januar 2006
    Beiträge:
    1.580
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Verbot von Satschüsseln

    Denoch bin ich der Auffassung das jeder freien Empfang aller Programme aus seiner Heimat und aus den Ausland ein recht darauf hat!
    Wenn der Mieter mit den Kabelangebot zufrieden ist dann kann er ja in eine Wohnung mit West oder Nordbalkon ziehen! Alle anderen ab in ei8ne Wohnung mit Südbalkon.

    Ich bleibe dabei der Balkon ist ja mitvermietet und da mache ich ebend das was ich will! Ausnahme Balkonverglasung da braucht man ne Genemigung.
    Ich bin nun mal TV Rebell und bin aus diesen Gründen in eine Wohnung gezogen mit freien Blick nach Süden und kann alles Empfangen was von dort kommt wenn ich will.
    Die zweite Anlage wird in den nächsten Wochen aufgebaut so jetzt könnt ihr mich zerfplücken!
    Wie Sagt man noch wo kein Kläger ist auch kein Richter. Die Sind froh wenn diese Wohnungen vermietet sind.
     
  7. DigitalTV-Fan

    DigitalTV-Fan Neuling

    Registriert seit:
    14. Juli 2009
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Verbot von Satschüsseln

    Mein Schwager (Wohnt in der Nachbarstadt; hat ein eigenes Haus mit eigener Sat-Anlage) machte mir einen Vorschlag:
    Das Steuer-Signal eines oder mehrerer Sat-Receiver über ein privates Internet-Netzwerk zu seiner Anlage!
    Und das Bild wieder zurück!
    Frage an die Experten: Geht so etwas? Und wenn - wie?
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Oktober 2009
  8. ZAM

    ZAM Guest

    AW: Verbot von Satschüsseln


    Aber eine Drehbare,dann kommt Freude auf!!!
     
  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

    Registriert seit:
    20. November 2005
    Beiträge:
    53.667
    Zustimmungen:
    13.267
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    125 cm Gilbertini Stab HH120
    AW: Verbot von Satschüsseln

    Drehanlagen sind aber für den Mehrteilnehmer Betrieb nicht geeignet.
     
  10. AW: Verbot von Satschüsseln

    Das geht prinzipiell mit jedem netzwerkfähigen Receiver, schon mit einer dBox 2.
    Problem wird wohl in eurem Fall die Bandbreite der Netzwerkverbindung.