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Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von koelnerx1000, 6. Oktober 2009.

  1. dittsche

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Eine Abmahnung hat die arbeitsrechtliche Funktion, auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen bzw. in der Zukunft zu verhindern.

    Hier gab es aber bereits die genaue Anweisung, wie sich der Arbeitnehmer zu verhalten hat. Er wusste also positiv, dass er "Unrecht" begeht und sich gegen den Willen des Arbeitgebers stellt. Dann braucht es eben gerade keine Abmahnung. Rein rechtlich gesehen; unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit sehen wir ( auch hier ) es ja alle anders..
     
  2. cappucino

    cappucino Silber Member

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    So jetzt bist du wieder der alte, liebe dittsche :)
     
  3. zacman

    zacman Senior Member

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Eine Abmahnung ist bei Straftaten nach ständiger BAG Rechtsprechung fast immer entbehrlich. Ausnahme ist nur, wenn die Straftat mit dem betrieblichen Ablauf nicht unmittelbar etwas zu tun gehabt hat.

    Bzgl. dieser ganzen Fälle, die in letzter Zeit medienwirksam präsentiert wurden, muss man auch mal festhalten, dass die Klägeranwälte zum Teil wirklich schlecht gearbeitet haben. Der Anwalt im Fall Emely hat bei Kerner unter Beweis gestellt, dass er mal überhaupt keine Ahnung von der BAG und BVerfG Rechtsprechung zur Verdachtskündigung hatte und der Anwalt im Maultaschen-Fall schafft es nicht seiner Mandantin klar zumachen, dass sie wegen nicht vorhandener Erfolgsaussichten auf jeden Fall den Vergleichsvorschlag des Gerichts annehmen sollte. Aber hey, jetzt hat sie halt gar keine Abfindung und bekommt noch eine Sperre bei der Agentur für Arbeit, während in arbeitsgerichtlichen Vergleichen eigentlich immer (auch bei Tatkündigungen) dann "Kündigung aus betrieblichen Gründen" steht, damit der Sachbearbeiter Bescheid weiß, aber trotzdem keine Sperre erfolgt.
     
  4. doku

    doku Guest

    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Diese Gesetze müssen reformiert werden! Für solche "Vergehen" darf es nur eine mündliche Abmahnung geben, falls überhaupt! :)
     
  5. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Ach, bin da ganz emotionslos. Mich wundert eben immer der Sturm der Entrüstung, wenn so ein Fall dann wieder zu Lasten des Arbeitnehmers entschieden wird

    Eigentlich jeder Arbeitnehmer müsste doch heute um die Gefahr solcher Kündigungen wissen. Es ist dagegen auch menschlich, sich verleiten zu lassen.

    Die Lösung liegt in solchen Fällen aber doch auf der Hand: FRAGEN !
    Warum hat sie ihren Chef nicht einfach vorher mal gefragt, ob sie entgegen der Anweisung doch Essen nehmen darf, das man wegschmeissen müsste. Der hätte bestimmt nicht nein gesagt und die Frau hätte noch ihren Job.
     
  6. randy06

    randy06 Hauptkaputtnick

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    In diesem Fall war es sicher dumm, die Abfindung auszuschlagen. Aber vielleicht hat sie ja doch noch gehofft, zu gewinnen.
    Jetzt steht sie sehr schlecht da. Aber meistens ist eine Kündigung wegen so einer Sache eh nur ein Vorwand, Arbeitnehmer los zu werden.
    So bekommt der Arbeitgeber einen Grund dazu, jemanden zu kündigen.
     
  7. randy06

    randy06 Hauptkaputtnick

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Da stimme ich dir zu.:winken:
     
  8. siggi60

    siggi60 Silber Member

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Wenn einem selbst was gestohlen wird darf es aber dann doch die Todesstrafe sein für den Täter? :rolleyes:

    Wo soll denn die Grenze gesetzt werden? Wenn die, angenommen, bei 10,50 € ist und jemand was für 10,51 € klaut, dann heißt es bestimmt auch "Lasst ihn laufen, war ja nur ein Cent drüber." :eek:
     
  9. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    Hier geht es nicht primär um ein Gesetz, sondern um die Frage, wie die Rechtsprechung derartige Fälle beurteilt. Und letztere ist in der BRD Gott sei dank noch weitgehend frei von Beeinflussungen ;)
     
  10. doku

    doku Guest

    AW: Gekündigt wegen zwei Brötchenhälften und einer Frikadelle

    dittsche, wenn solche Maßstäbe bei ALLEN Abeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet werde würden, so würden sicher die meisten für eine fristlose Kündigung qualifizieren und sei es nur, weil sie eventuell mal eine Büroklammer, oder einen Firmenkuli irrtümlich in der Hemdentasche vergessen haben und diese mit nach Hause nahmen.

    Nein, hier ist eindeutig ein rechtliches Mißverhältnis, welches schnellstens per Gesetz geändert werden muß!