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Satanlage und die Rechtslage

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Polikowski, 6. Oktober 2009.

  1. Polikowski

    Polikowski Neuling

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    Hallo.

    Ich wohne in einer Mietwohnung, und generell gibt es hier die meinung das der Vermieter Sat verbietet.

    Nunja, ich habe jetzt ne Satantenne am Fenster angebracht, aber möchte wissen, wenn der Vermieter rummeckern tut, ob ich die Antenne behalten darf oder nicht.

    Erstmal das grobe:

    Antenne - Technisat Multytenne Single (45cm)
    Befestigung - Conrad Electronic - Europas führendes Versandhandelsunternehmen für Elektronik und Technik

    Sonstige empfangsmöglichkeiten: DVB-C (Kabel Deutschland) und DVB-T


    So, ich habe alles Installiert, läuft auch alles. Meine Muttersprache ist Polnisch, der grund wieso ich Sat haben will ist, das ich mehr Heimatkanäle empfangen möchte (bei Kabel Deutschland gibt es nur 2 Kanäle!).
    Aber auch die Programmvielfalt ist viel größer.


    Was habe ich mir gedacht: Ich habe an eine möglichst kleine lösung gedacht. Und: Durch die Halterung wird das Fundament bzw die Wände nicht angegriffen (kein Bohren oder sonst was).


    Wie sieht es denn aus mit meinen rechten?


    Ich habe mich bissle vorinformiert bei der Astra homepage. Da gibt es ein grundrecht auf Informationsfreiheit. Dann sollte eine Satanlage erlaubt sein, die nicht das Bauwerk angreifen. Und eine 45cm Antenne ist nicht groß, oder?

    Dann möchte ich ja mehr Heimat im Wohnzimmer.


    Sollte doch klappen oder? Die Anlage ist beim Küchenfenster aufgestellt, das Kabel geht durch ein Flachkabel durch das Fenster.


    Hier sind noch paar Bilder.

    Imageshack - 06102009143
    Imageshack - 06102009144
    Imageshack - 06102009145
    http://img136.imageshack.us/i/06102009146.jpg/
    Imageshack - 06102009147r


    Ich hoffe das sind genug deteils. Ich weiß ihr seit keine Juristen, aber villeicht wisst ihr mehr als ich. Es wäre zu schade wenn ich doch bei diesen Abzockerhaufen (sorry) Kabel Deutschland bleiben muss... Miese Bildqualität , viele "mist" sender (sorry auch für das harte wort) und nur läppische 2 Polnische Kanäle. Internet und Telefon machen die aber gutes... Soll doch das Ihr Kerngeschäft werden. Also ich wollte immer schon Sat haben, wie bei meinen bekannten in Polen...


    Ich wünsche euch einen schönen abend. :)
     
  2. viceroy

    viceroy Talk-König

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    AW: Satanlage und die Rechtslage

    benutze die suchfunktion - dort findest du alle antworten auf deine fragen. dieses thema wurde schon ...zig male abgehandelt!!!
     
  3. Polikowski

    Polikowski Neuling

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    AW: Satanlage und die Rechtslage

    nunja... aber es gibt hirt nichts was zu mir passen könnte (habe nichts dazu gefunden). Denn bei mir ist es ja nicht aufm balkon, und ich habe eine andere halterung. Und daswegen würde ich gerne eure meinung wissen.
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Satanlage und die Rechtslage

    Es gibt das Grundrecht auf Informationsfreiheit und es gibt das Eigentumsschutzrecht, beides gleichwertige Rechtsgüter unserer Verfassung. Weil sie gleichwertig sind, hilft immer ein klärendes Gespräch zwischen beiden Interessensinhabern. Das hast Du ja bislang nicht getan.
     
  5. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: Satanlage und die Rechtslage

    Hast doch vollendete Tatsachen geschaffen und solltest mal abwarten was der Vermieter dazu sagt, ob es bereits andere Schüsseln auf Balkon oder Fassade gibt und was im Mietvertrag steht.:winken:
     
  6. Polikowski

    Polikowski Neuling

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    AW: Satanlage und die Rechtslage

    jo... und was ist wenn der Vermieter nein sagt? habe ich dann die A.schkarte gezogen? Wieso gibt es solche probleme? Sat ist viel beseer als Kabel!
     
  7. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Satanlage und die Rechtslage

    Kein Substanzeingriff, kein Problem.

    Das sagt zumindest die Rechtsprechung.

    Mach Dir also mal keine Sorgen.
     
  8. Polikowski

    Polikowski Neuling

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    AW: Satanlage und die Rechtslage

    jo... und eine letzte frage bevor ich den Vermieter anrufe: Was ist wenn er über die Optik redet? Also wenn er sagt das es optisch das haus verunstaltet und so?
     
  9. shadow0815

    shadow0815 Silber Member

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    AW: Satanlage und die Rechtslage

    Primär ist es sein Haus.
    Wenn es Dir nicht gefällt, kannst Du Dir jederzeit was anderes suchen.

    Und daß Du jetzt, durch die vollendeten Tatasachen keinen Blumenstrauß
    erwarten kannst, ist Dir schon klar.

    Und wenn er sagt, "ich vermiete nur an blonde Feuerwehrmänner",
    hättest Du als schwarzhaariger Briefträger, der sich verkleidet hatte,
    auch keine Chance.

    gruss
     
  10. greenhornapster

    greenhornapster Senior Member

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    AW: Satanlage und die Rechtslage

    1 ) balkon ist eine Satanlage zulässig, bei uns hier hat jeder eine schüssel auf dem balkon obwohl es laut siedlung verboten ist aber da die weiss das sie vor gericht verliert klagt sie nicht.

    2)Am Fenster ist so eine sache, ich habe mir eine Selfsat anlage angebracht, klein und sieht nicht so aus wie eine satschüssel bisher keine meldung von der siedlung (mein balkon bleibt frei)
    Ich habe weder gebohrt noch sonstiges am Haus (fenster) geändert

    Die selfsat wird wie ein blumen kübel angesehen

    3) ich würde es darauf ankommen lassen und sehen wie die Siedlung reagiert und wenn ein schrieb von dennen kommt würde ich nicht darauf reagieren, denn bei uns hier sind alle angeschrieben worden das wir doch kabeltv haben und die satschüsseln alle weg müssen und dies ist 4 jahre her !! alle schüsseln sind noch an ihrem ort.