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Roman Polanski in Schweiz geschnappt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von SvenC, 27. September 2009.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    @Gag, na Du hast doch geschrieben, sobald es ein Auslieferungsabkommen mit dem betreffendem Land gibt, dann muß der vermeintlich unmoralische Straftäter ausgeliefert werden. Ich fand das einleuchtend.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Aua... Du hättest dir Mühe geben sollen, auch zu verstehen, was ich geschrieben habe.

    Glaubst du allen Ernstes, dass Deutschland ein Auslieferungsabkommen mit einem arabischen Land abgeschlossen hat, auf dessen Basis Homosexuelle ausgeliefert werden? :eek: Homosexuelle genießen in Deutschland Asylrecht.

    Außerdem umfassen diese Abkommen m.W. nur Taten, die im eigenen Land auch strafbar sind.

    Und genau das war bei Polanski der Fall, da Kindesmissbrauch in der Schweiz und in den USA strafbar ist und ein Auslieferungsabkommen vorliegt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Oktober 2009
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Nein das glaube ich nicht.
    Wir haben einen fiktiven Fall angenommen in dem es diesbezüglich in rechtlichen Fragen einen Gleichstand gäbe (also sozusagen mittelalterliche angenommene Rechtsverhältnisse). Die Moral hat sich aber mittlerweile in dieser Frage weiterentwickelt... Kannst Du folgen?:(:confused:
     
  4. doku

    doku Guest

    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    ...und in 20-30 Jahren sind dann auch >7Jährige "frühreif" ...und die Moral muß sich dann mit entwickeln? Wo ist die Grenze? :confused:
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Dein Glauben spielt hier aber keine Rolle, deshalb zur Abwechslung mal Fakten:

    Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

    §60 Verbot der Abschiebung

    (1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.


    Damit dürfte ist diese Off-Topic-Diskussion dann beendet sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Oktober 2009
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Die Moral entwickelt ständig genauso weiter wie das es eine Tatsache ist das auch schon 13 jährige Sex haben. Letztes kann man effektiv nicht verhindern.

    Grundsätzlich alles was Zwang und Gegen den Willen ist, und daran besteht keinen Zweifel, sollte strafrechtlich verfolgt werden. Auch nach meiner Ansicht.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Weiß ich doch, wir hatten aber einen angenommen Fall besprochen es wäre nicht so.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Bringt aber nicht viel, wenn dann jemand wie du die Aussage des Opfers anzweifelt, dass hier Zwang ausgeübt wurde. :rolleyes:
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Auf solche fiktiven Diskussionen lasse ich mich nicht ein. Die Rechtslage ist so, wie ich sie beschrieben habe.

    Wenn ich in einem Staat leben würde, in dem Homosexualität strafbar wäre, dann würde ich mich dafür einsetzen, dass sich dies ändert.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Ich nehme nur das Opfer beim Wort und stelle fest das Sie selbst nicht will das Polanski in die USA ausgeliefert wird und es wird auch angenommen das Sie eine nicht unerhebliche Summe angenommen hat - außerhalb jeder Rechtsbesprechung.
    Wenn das so ist, dann finde ich dieses Verhalten vor allem im Sinne weitere Opfer nicht in Ordnung.