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Roman Polanski in Schweiz geschnappt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von SvenC, 27. September 2009.

  1. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    ... und der Bildung sparen.
     
  2. doku

    doku Guest

    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    ...dann könnte man schon mal auf die nächste Tat ansparen! :cool: ...so gehts ja nicht! :p
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Vergleiche bevor es zum Prozess kommt gibts in Deutschland zu hauf...
    Finde ich nicht richtig. Ist im Grunde das selbe.
    Aber wenn ein Opfer eine Entschädigung nimmt kann man das als erledigt ansehen - und bewerten.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Super, dann führ ich nen Auftragsmord aus und vereinbare mit der Witwe eine Entschädigung. Ich bekomm 11.000 EUR für den Mord und der Witwe zahl ich dann 1.000 EUR Entschädigung. Alle sind glücklich, der Fall damit abgeschlossen.
     
  5. aladar

    aladar Board Ikone

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Nicht ganz. Du hättest dich vor dem Auftragsmord auch mit dem Opfer einigen müssen. ;)
     
  6. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Das ist ja mal ne ganz interessante Variante, wie handhabst du das?:D
     
  7. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Beim Kanibalen soll das so gewesen sein....:LOL::D
     
  8. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Scheint dir ja zu gefallen, Lust auf Schwänzli?:D
    Man muß aber wirklich sagen, daß die Kannibalen das nicht zur Befriedigung sexueller Gelüste gemacht haben, nein, das war eine rituelle Anerkennung des besiegten Feindes und kein Tuntenschmaus.:winken:
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Auch hier wirfst du wieder mal einiges bunt durcheinander.

    Vergleiche gibt es im Zivilprozess. Wenn sich beide Seiten einigen können, dann kann man sich das Gerichtsverfahren sparen.

    Bei Strafprozessen kann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße wegen "geringer Schuld" eingestellt werden, was dementsprechend auch gegeben sein muss. Das wird immer dann angewendet, wenn von vornherein klar ist, dass den Beschuldigten wenn, dann eben nur eine geringe Schuld trifft und das Verfahren letztlich viel zu aufwändig wäre, dies bis ins Detail zu klären. Also spart man sich den aufwändigen Verfahrensweg und bietet dem Angeklagten an, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen. Dieses Geld fließt dann übrigens nicht dem Opfer zu, sondern der Staatskasse oder in Form einer Spende einer gemeinnützigen Organisation.
    Und schon wieder. :rolleyes:

    Was Täter und Opfer untereinander aushandeln, ist völlig egal! Der Täter hat eine Straftat begangen, die von der Gesellschaft geächtet und deshalb verfolgt und bestraft wird.

    Das Opfer hat nicht zu entscheiden, ob der Täter deshalb bestraft wird.

    Was ist das für eine seltsame Scheckbuch-Rechtsauffassung, die du da hast? Ich muss mich echt immer mehr wundern. :eek:

    Bei Verbrechen wie sexuellem Missbrauch darf das Opfer überhaupt nicht die Entscheidungsgewalt haben, da es in der Regel in dieser Sache schlicht unzurechnungsfähig ist.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2009
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Roman Polanski in Schweiz geschnappt

    Warum das denn? Das Opfer bin ja erstmal ich. Und der Täter zeigt mich definitiv nachher nicht mehr an. Andernfalls müßte ich ja das Autragsgeld zurückzahlen wg. Nichtausführung.