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Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. September 2009.

  1. Lt_Spock

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    AW: Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer

    Das ist genauso Quatsch. Nicht die Benutzung des Rundfunks löst die Gebühr aus, sondern das Bereithalten von Rundfunkempfängern.

    In der Praxis heißt das, dass wenn ich einen kaputten Fernseher im Keller stehen habe und sonst keine weiteren Rundfunkempfänger besitze, ich für diese Schrottkiste Rundfunkgebühren zahlen muss.


    Nein können die nicht. Da eine Gebühr ein gestzlich geregeltes Entgelt für eine behördliche Tätigkeit ist.

    Was die Privaten können sind privatwirtschaftliche Entgelte erheben, deren Höhe sie selbst bestimmen können.


    Warum? Der Kauf solcher Hardware ist freiwillig und die Herstellung bzw. Vertrieb solcher Geräte ist nicht verboten.


    Ihr habt vielleich den Durchblick bei Lindenstrasse oder DSDS aber im richtigen Leben fehlen die einfachsten Basics.



    Gruss
    Spock
     
  2. rkk

    rkk Senior Member

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    AW: Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer


    Dann sollen alle kinderlosen Männer der Republik Kindergeld erhalten. Die könnten...

    So kann man nicht argumentieren. Ich könnte in einen Laden gehen, aber ich tue es nicht. Muss ich trotzdem etwas abdrücken?

    PDAs, Handys, Computer usw. sind primär für was anderes da. PUNKT.

    Daher sollte das System reformiert werden und an die heutige mediale Landschaft angepasst werden. Und die Mitteln dazu existieren bereits.
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer

    Wenn alle anderen Geräte nicht zugelassen werden, außer die eigenen vertriebenen Geräte - dann schon. Nennt sich Marktmissbrauch.

    Und Dein kaputter Fernseher im Keller ist nicht gebührenpflichtig. So ein Unsinn. Selbst ein funktionierender Fernseher, verstaubt im Keller, ist nicht gebührenpflichtig.
     
  4. rkk

    rkk Senior Member

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    AW: Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer

    Mein Lieber, folge dem Rat unseren Vulkaniars und informiere dich, bevor du falsche Behauptungen in die Welt setzt. Die kaputte Schrotkiste im Keller ist GEBÜHRENPFLICHTIG. Und die funktionierende genauso, und übrigens, auch dann, wenn sie analog ist und in deinem Wohnort nur DVB-T empfangbar ist. Spielt keine Rolle. Die GEZ-Kasse klingelt und die ÖR freuen sich. So einfach kann das Leben sein.
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer

    @rkk: das ist falsch ! Ein kaputtes TV Gerät ist definitiv nicht gebührenpflichtig, da es wohl kaum zum Empfang bereit gehalten werden kann und auch nicht leicht empfangsbereit gemacht werden kann. Das ist die Bedingung.

    Wenn man ein funktionierendes TV Gerät lagert, ist es eine Grauzone. Es kommt drauf an, wie aufwändig es ist, das Gerät empfangsbereit zu machen. Wenn das in ner Kiste verpackt im Keller steht, es nicht gebührenpflichtig.
     
  6. teletext

    teletext Guest

    AW: Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer

    OT: Vulkanier kann er keiner sein. Die Vulkanier, die ich kenne, zeigen keinerlei Emotionen und argumentieren immer logisch.
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer

    Ist er nicht, war er nicht, wird er nie sein. Auch Fernseher mit ausgebautem Tuner sind nicht gebührenpflichtig. Ein Gerät muss empfangsbereit sein, um Gebühren entrichten zu müssen. Und ent verstaubtes Gerät im Keller das zweifelsohne lange Zeit nicht in Betrieb war, ist nicht empfangsbereit. Genauso wie man Autos auf den Privathof stellen und abmelden kann.
     
  8. rkk

    rkk Senior Member

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    AW: Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer

    "Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Ein Bereithalten von Rundfunkgeräten liegt auch dann vor, wenn das Gerät defekt ist, jedoch wieder instand gesetzt werden kann."

    Bitte sich erst informieren. Ich verstehe euch, denn diese Regelungen stehen diametral zu dem gesunden Menschenverstand, aber sie sind eben so. Ich würde sie lieb und gerne ändern, aber alleine wird es mir nie gelingen.

    http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html Punkt 1, Absatz 3 (Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?)

    Aber es freut mich, dass ihr von alleine mit dem Kopf stößt und eure Augen langsam aufgehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. September 2009
  9. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer

    Was ist erheblicher technischer Aufwand ?
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Hege: Rundfunkgebühr macht Privat TV das Leben schwer

    Wenn's länger als 2 Minuten dauert. Wenn ich ein Gerät aus dem Keller holen muss, es entstauben muss, es anschließen muss und es dann einschalten muss - ist ein "erheblicher, technischer Aufwand" vorhanden.

    Und wo man den zweiten Satz in der Rundfunkgebührenordung findet - das möchte ich mal wissen. Denn das ist nämlich juristisch nicht genau genug definiert. Es gibt keine Definition von "kann wieder Instand gesetzt werden". Auch ein vom Panzer überrollter Fernseher läßt sich reparieren. Oder der entsorgte Fernseher von der Deponie zurückholen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. September 2009