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50 Jähriger wollte Streit schlichten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hose, 13. September 2009.

  1. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: 50 Jähriger wollte Streit schlichten

    Ich finde, unschuldige mit zu belangen oder andere Inhaftierte zu gefährden nicht als Nebensächlichkeiten an.
    Sicherlich muss man gucken wo die Kosten gesenkt werden könnten. Aber doch bitte nicht auf Kosten der Sicherheit, indem man Beamte einspart oder gar auf den Rücken einzelner Familien die für die Machenschaften von Sohnemann, Bruder, Cousin etc. nunmal nichts können.


    In Berlin kostet ein Gefangener übrigens 88 € pro Tag mit Baukosten, 72 € ohne. Essen kostet wie gesagt etwa 2 €. Sind also immer noch 70 € pro Tag übrig, davon werden dann Löhne der Mitarbeiter bezahlt und auch noch die Löhne der Inhaftierte die ja auch 1,50 € pro Stunde für ihre Arbeit kriegen :)rolleyes:). Dazu noch Kleidung, Strom, Waschzeug, usw.
     
  2. frankie292

    frankie292 Guest

    AW: 50 Jähriger wollte Streit schlichten

    Ich meine die Kosten liegen so bei 80€/Tag und Häftling. Es gibt ja immer wieder solche Rechnungen, wenn es um die Privatisierung von Gefängnissen geht.
     
  3. DerBandit

    DerBandit Silber Member

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    AW: 50 Jähriger wollte Streit schlichten

    Wenn ich ihn richtig verstanden hab will er u.a. Häftlinge gegen billiges Geld in Rußland, China, Nordkorea, Iran, Türkei,....,.... also überall Länder in denen, wie man so hört, ;) Gefangene schlecht untergebracht sind, inhaftieren lassen. also sowas wie staatlicher Menschenhandel.
    Sein Strafsystem baut also auf Sühne, Rache und Vergeltung auf. Im Gegensatz zu unserem Strafsystem, welches auf Resozialisierung aufbaut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2009
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: 50 Jähriger wollte Streit schlichten

    Vertue Dich da mal nicht. Die Todesstrafe ist garnicht so billig wie man immer meint. Ich habe mal im Beispiel USA gelesen, dass die Todesstrafe mehr kostet als wenn man jemanden 40 Jahre lang auf höchster Sicherheitsstufe einsperren würde. Teuer wird die Todesstrafe nämlich durch die vielen Berufungsverfahren bis alles rechtskräftig ist.

    Also ein Kollege von mir, (Der aber im Erwachsenengefängnis war) hatte mir ähnliches erzählt. Der Fernseher durfte nicht zu groß sein und durfte auch kein Teletext haben. DVD-Player und DVB-T war erlaubt. Ein Handy durfte er auch nicht haben aber dafür einen Laptop, allerdings musste das Wlan unbrauchbar gemacht werden das schon durch Deinstallieren des Treibers ausreichte. Dies wurde regelmässig überprüft.


    Ich nicht, denn die kochen ja in großen Mengen für mehrere Hundert Leute und da ist das natürlich billiger. Desweiteren werden die auch bestimmt im Großmarkt kaufen und nicht im Real.

    Ich dachte 10 Jahre?

    Der Staatsanwalt will es als Mord verhandeln, der Verteidiger als Körperverletzung mit Todesfolge.


    Oer anders gesagt, mit den Kosten eines Gefangenen kann man 3 ALG2-Empfänger bezahlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2009
  5. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: 50 Jähriger wollte Streit schlichten

    Ich bezweifle ja eben gerade bei bestimmten Tätern den Sinn einer Resozialisierung. Insofern wäre es dann ja kein Problem über eine kostengünstigere Unterbringung nachzudenken.

    Und noch mal zu der Kostenabwälzung auf Angehörige. Im Pflegebereich ist so was durchaus üblich aber keiner beschwert sich darüber. Wenn es um die Großmutter geht ist das in Ordnung. Beim missratenen Spross dann wieder nicht. Aber egal, kommt wohl nicht so gut an.

    Das Unterbringen von bestimmten Straftätern in andere Länder finde ich aber trotzdem weiter einer gute Idee. Man könnte ja auch, wenn man anfangen würde die Kosten den Inhaftierten in Rechnung zu stellen, die Gefangenen bei ausreichender Bonität selbst entscheiden lassen. ob sie die kostengünstigere Variante wählen wollen.

    Und das ist ganz eindeutig zu viel.
     
  6. DerBandit

    DerBandit Silber Member

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    AW: 50 Jähriger wollte Streit schlichten

    Hmm also ich seh schon einen gravierenden Unterschied ob ich meine pflegebedürftige Mutter unterstütze oder meinen Knast-Bruder bezahlen soll.
     
  7. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: 50 Jähriger wollte Streit schlichten

    Mord kann man beiden nicht beweisen. Hier würde ich § 212 Abs. 2 nehmen. 17 Jähriger kriegt max. 10 Jahre und 18 Jähriger max. 15 Jahre Haft.
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: 50 Jähriger wollte Streit schlichten

    Mir persönlich wäre es lieber, man würde die angeblichen 15 Zuschauer bei der Tat strafrechtlich belangen. Ob die Täter jetzt 1 Jahr oder 15 Jahre bekommen, ist doch eh völlig Banane.
     
  9. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: 50 Jähriger wollte Streit schlichten

    Mal abgesehen davon, dass der 18 jährige für 15 Jahre nach Erwachsenen Recht verurteilt werden muss.

    Wenn man aber den Mord nicht beweisen kann, kann man auch den Totschlag nicht beweisen, kann man den Totschlag beweisen, sollte es auch genug Beweise geben die eine Verurteilung wegen Mordes zulassen.

    Rache und niedere Beweggründe sind ja durch die Zeugen sozusagen "bewiesen", eben genau wie das "treten" ansich. Mehr gibt es ja nicht, nur Zeugenaussagen.

    Hier ist also der Richter gefragt, was er sieht.
    Möglich wäre definitiv beides.

    Und imho kann man auch bei Totschlag eine Sicherungsverwahrung anhängen. Mindestens für den 18 jährigen wenn er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.
     
  10. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: 50 Jähriger wollte Streit schlichten

    @Thunderball
    Mord hat sehr viele Voraussetzungen. Bei Totschlag reicht Taterfolg.

    18 Jähriger kann auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Er könnte ja noch als Heranwachsender gelten. Das kann ich nicht beurteilen. Wird er als Erwachsener veurteilt, dann ist auch lebenslange Haftstrafe nach § 212 Abs. 2 möglich.