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Freischaltung Extra-Kanäle

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von wilfried50, 8. September 2009.

  1. wilfried50

    wilfried50 Neuling

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    :wüt:Trotz abgeschlossenem Abo-Vertrag 02.09.2009 Grundpaket, Film und Hd ist Sky nicht in der Lage die versprochenen Extra Kanäle mit freizuschalten.
    Es ist auch keine Aussicht auf Erfolg.
    Ausrede: geht nicht so einfach........:eek:

    Na ja, da der Abo-Vertag telefonisch abgeschlossen worden ist, habe ich ja ein einmonatiges Kündigungsrecht.:winken:
     
  2. axeldigitv

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    AW: Freischaltung Extra-Kanäle

    welche Extra Kanäle ?
    wie Empfängst Du ?
    Und auf dein monatliches Kundigungsrecht hast du mit freischaltung deiner Karte verzichtet :winken:
     
  3. wilfried50

    wilfried50 Neuling

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    AW: Freischaltung Extra-Kanäle

    Hi, Empfang über Sat.
    Abo erstreckt sich über Welt, Film und Hd.
    Mit Abschluss eines weiteren Paketes ausser Welt z.B Film werde die Extra-Kanäle durch Sky mit freigeschaltet.
    lt. Aussage Sky ist dies vergessen worden.
    Die sind jedoch lt. Sky nicht in der Lage diese versprochenen Kanäle freizuschalten.
    Da der Abo-Vertrag nicht erfüllt wird und ein telefonischer Vertrag abgeschlossen wurde, besteht ein einmonatiges Rücktrittsrecht.....
     
  4. michatubbie

    michatubbie Board Ikone

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    AW: Freischaltung Extra-Kanäle

    Du verwechselst hier was. Was hat dein Kündigungsrecht damit zu tun, dass du den Vertrag telefonisch abgeschlossen hast?

    Du kannst Sky auffordern, den Vertrag vollumfänglich zu erfüllen, das solllte natürlich schriftlich unter Terminsetzung erfolgen.

    Und dann kannst du "vielleicht" außerordentlcih kündigen. Wo ist aber der Zusammenhang zum telefonischen Abschluß? :confused:

    @axeldigitv: Er hat auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Worauf sich sein einmonatiges Kündigungsrecht bezieht erschließt sich mir nicht so ganz.
     
  5. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Freischaltung Extra-Kanäle

    Ja, aber nicht nur bei telefonisch abgeschlossenem Vertrag, sondern bei Sky generell, siehe Sky Abonnieren - Hilfe zur Bestellung/FAQ unter "Bestellung" bei Punkt 6. Und das Rücktritts-/Widerrufsrecht ist unabhängig davon, ob die Leistungen erfüllt sind - das kann man in jedem Fall wahrnehmen, sofern man nicht darauf verzichtet hat. Als Sky noch Premiere hieß war letzteres der Fall, wenn man die Smartcard aktivieren ließ. Ob das immer noch so ist, weiß ich nicht (es gab schon Aussagen, dass das bei Sky keine Rolle mehr spielt).
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2009
  6. axeldigitv

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    AW: Freischaltung Extra-Kanäle

    Richtig, hab ich auch gemeint ;) (aber warum nicht geschrieben :eek: )
     
  7. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Freischaltung Extra-Kanäle


    Er wirt sich auf das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen im BGB beziehen.
     
  8. michatubbie

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    AW: Freischaltung Extra-Kanäle

    Daher habe ich auch geschrieben, daß er was verwechselt.... Wenn du alle Beiträge des Threads liest erschließt sich dir vielleicht der Sinn meines Postings. :winken:
     
  9. wilfried50

    wilfried50 Neuling

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    AW: Freischaltung Extra-Kanäle

    genau darauf beziehe ich mich........

    Punkt 6..
    6. Gibt es ein Widerrufs- oder Rückgaberecht?
    Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 1 Monat widerrufen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2009