1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen geklärt

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jockel62, 19. August 2009.

  1. Andrea220_2

    Andrea220_2 Silber Member

    Registriert seit:
    28. März 2006
    Beiträge:
    643
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Dreambox 8000Hd mit 2 TB. Festplatte.
    Anzeige
    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Hast du den Brief genau gelesen ?
    Dort steht drinn das Alles beim Alten bleibt für Premiere Kunden , bis zum ender der Vertragslaufzeit . Dann wenn mann verlängert ist man Skykunde und dann gelten diese AGB. Die SKY AGB haben die nur Vorsorglich mitgeschickt . Sehr Freundlich von SKY:D Ich hab dies nur aus dem Gedächtnis so wiedergegeben . Wer Fehler findet darf sie behalten...:winken:
     
  2. dirki001

    dirki001 Foren-Gott

    Registriert seit:
    22. Dezember 2005
    Beiträge:
    14.426
    Zustimmungen:
    3.384
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Nicht ganz richtig. Das Persönlichkeitsrecht ist in Deutschland nicht konkret geregelt.
    Solange deine Ehre nicht verletzt wird, oder dein Name in Zusammenghang mit einer Straftat veröffentlicht wird, darf der Name grundsätzlich schon genannt werden, vor allem, wenn diese Person für eine Firma spricht, bzw. schreibt.

    Aber, wie gesagt, das ist nicht ausdrücklich geregelt und kann von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausgelegt werden.

    Beim recht am eigenen Bild verhält sich das wieder anders.
     
  3. davidsun65

    davidsun65 Junior Member

    Registriert seit:
    9. Juli 2009
    Beiträge:
    31
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek


    vielen Dank für Deine fundierte Antwort. Hat echt etwas gebracht.
    Ich habe derzeit 2 Verträge, die noch bis ins Jahr 2010 hinein laufen und diese habe ich mit sofortiger Wirkung gekündigt. -mit Verweis auf die AGB`s. Ich bin der Meinung, daß durch diese massive Umstellung Premiere auf Sky (oder darf man es Übernahme nennen?) sehrwohl eine Grundlage zur Kündigung ab Wirksamkeit der Änderungen besteht.

    Diese Frage lasse ich -stellt sich Sky stur- gerichtlich klären. Was kann mir passieren? Im übelsten Fall zahle ich das alles und bin um eine Erfahrung reicher. Falls ich aber gewinne bzw. einen Teilsieg erziele, tue ich vielen in diesem Forum bestimmt einen großen Gefallen. Ich lass es einfach darauf ankommen. Das Geld dafür habe ich.
     
  4. a.spengler

    a.spengler Platin Member

    Registriert seit:
    16. November 2005
    Beiträge:
    2.048
    Zustimmungen:
    57
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Welche? Die von Premiere? Mit Verweis auf welchen Punkt?

    Es ist keine Übernahme, sondern eine Namensänderung.

    Sorry, wenn ich jetzt nochmal frage: was genau hat sich für Dich am Vertragsinhalt geändert?
     
  5. NullBock?

    NullBock? Silber Member

    Registriert seit:
    1. Mai 2004
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    1.273
    Punkte für Erfolge:
    143
    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Es ist keine Übernahme sondern lediglich eine Namensänderung.
    Premiere heißt jetzt einfach nur SKY.

    Du hast Recht, ab wirksam werden der massiven Umstellungen kannst du kündigen!
    Aber für dich haben sie ja noch nicht stattgefunden oder besser gesagt sie sind noch nicht wirksam geworden!

    Die massive Umstellung die mit der Umbenennung einher gingen haben für dich keine Bewandtnis da für dich bis zum ende Deiner Vertragslaufzeit im Prinzip alles beim Alten bleibt.

    Auch Die AGB welche du beim Vertragsabschluß bekommen hast sind die die für dich gelten.

    Da sich also für dich nichts ändert kannst du auch nicht Vorzeitig Kündigen.
    Warum auch, es existieren ja überhaupt keine Gründe, denn wie gesagt bleibt für dich ja, bis zum Ende deiner Verträge alles beim Alten.

    Du kannst natürlich die Sache durchziehen, aber Ich bin mir sicher dass du verlieren wirst!

    :D P.s. Wenn du soviel Geld zu verschenken hast, es gibt viele Soziale Projekte die Geld gut gebrauchen können, :D
    :D ansonsten könnt ich dir auch meine Kontonummer geben! :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. August 2009
  6. davidsun65

    davidsun65 Junior Member

    Registriert seit:
    9. Juli 2009
    Beiträge:
    31
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    OK, wenn ich aber gewinne oder einen Teilsieg erziele, darf ich Dir dann meine Nummer geben? Sky wird sich sehr genau überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen. Ich denke, ich werde mich mal mit dem Bundesverband Verbraucherzentrale kurzschließen, auf deren Seite ist ja ein Urteil vom BGH, betreffend Premiere. Sky hat anscheinend nix gelernt.

    Schönes Wochendende Euch allen und Danke für Euere Meinungen.

     
  7. a.spengler

    a.spengler Platin Member

    Registriert seit:
    16. November 2005
    Beiträge:
    2.048
    Zustimmungen:
    57
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek



    Das ist unerheblich.



    Die neuen AGBs hat sky mitgeschickt, weil in dem Info-Schreiben auch die neuen sky-Angebote drin standen und die (Premiere-)Kunden damit informiert werden sollten. Das Zusenden neuer AGB alleine ist kein Vertragsangebot. Und für alle Altkunden gelten auch weiterhin die alten (Premiere-)AGB.



    Premiere direkt bzw. sky select ist vom Vertrag unabhängig. Oder steht in Deinem Abo, wie teuer ein Film ist?

    Das Abrufen eines select-Filmes ist ein unabhängiger Vertragsabschluss und dafür gelten die jeweils gültigen Konditionen.



    Nochmals: was hat sich für Dich an Deinem Vertragsinhalt geändert?

    Das ist ja nun wieder etwas völlig anderes... :confused:
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. August 2009
  8. davidsun65

    davidsun65 Junior Member

    Registriert seit:
    9. Juli 2009
    Beiträge:
    31
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek




    Sorry, aber langsam kommt mir das so vor, als wären in diesem Forum ein paar Leute, die ausschließlich Premiere / Sky "pro" schreiben.
    Wie auch immer, es ändert nichts an meiner Einstellung, ich lass das Ganze vor Gericht gehen, das steht fest. Sieht das Gericht es genauso wie Du, werde ich mich selbstverständlich der Entscheidung beugen und den Vertrag erfüllen. Sollte sich das Gericht meiner Sicht anschließen, so wird das bestimmt lustig.

    Ich werde Euch auf jedem Fall über den Ausgang der Gerichtsverhandlung berichten.

    Euch allen ein schönes Wochenende und vielen Dank für die Teilnahme.
     
  9. a.spengler

    a.spengler Platin Member

    Registriert seit:
    16. November 2005
    Beiträge:
    2.048
    Zustimmungen:
    57
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Mich kannst Du damit nicht meinen; ich teile Dir nur die Fakten mit.
     
  10. LeFrog

    LeFrog Junior Member

    Registriert seit:
    31. Juli 2006
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Technisches Equipment:
    Philips 32 PF9830, Philips DSR 9005
    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    NullBock? hat sich doch wirklich viel Mühe gegeben um ihm den Sachverhalt zu erklären. Er kann (oder will) es scheinbar nicht verstehen.
    Also lasst ihn doch klagen.