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Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen geklärt

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Jockel62, 19. August 2009.

  1. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Hast du eigentlich eine Genehmigung der Dame ihren Namen zu veröffentlichen:confused:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. August 2009
  2. dirki001

    dirki001 Foren-Gott

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Wahrscheinlich genauso wenig wie Sky eine Genehmigung hat Kontodaten ohne Zustimmung an den Axel Springer Verlag weiterzugeben. :winken:
     
  3. Jockel62

    Jockel62 Neuling

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    @sonst keine Probleme ?
    Du scheinst hier wohl was zu verwechseln.
    Mitarbeiter von Firmen sind keine Privat Personen, erst recht nicht MA für Öffentlichtsarbeiten !
    So lange ich keinen beleidige etc. und diese Frau war ja sehr nett und die Kündigung wurde von ihr sofort bestätigt ist alles bestens.
    Aber dein Zusatz unter deinen Beiträgen sagt ja alles : :winken:

    Ich bin heute extrem bockig.
    http://www.wir-alle-gegen-gez.de/
    Wer BILDblog liest ist DOOF
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Wenn du deine Verträge nicht liest, ist das nun wirklich nicht die Schuld von Sky. Bei jedem Sky Abo (genauso wie vorher Premiere Abo) mit TV Digital geht man einen separaten Abonnementvertrag mit der Axel Springer AG ein und das ist steht klipp und klar so in den Verträgen, die man unterschreibt, telefonisch oder online bestellt.

    Deine Unterstellung ist also falsch!
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Die Namen von Mitarbeitern mit denen ihr sprecht gehen hier niemanden etwas an. Etwas anderes ist es, wenn das Unternehmen diese selber veröffentlicht (Führungskräfte zum Beispiel) und die Namen also bekannt sind. Und nein, eine Hotline oder Kundenservicemitarbeiter muss nicht damit rechnen, dass sein/ihr Name im Internet breitgetreten wird!

    Merwürdig dass du deine eigenen Persönlichkeitsrechte schützen willst, indem du deinen Namen aus dem Schreiben unkenntlich machst, die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterin dir aber anscheinen egal sind.

    Ich verbitte mir sowas in Zukunft!

    Den Namen habe ich entfernt!

    Eifelquelle
    -Moderator-
     
  6. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Da sieht man mal wieder, wie unaufgeklärt die meisten beim Thema Datenschutz sind.:(
     
  7. dirki001

    dirki001 Foren-Gott

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Ich habe nie mit der Axel Springer AG einen Vertrag abgeschlossen!

    Mein Vertragspartner (auch was die TVD angeht) ist: Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, Medienallee 4, 85774 Unterföhring

    Der Name Axel Springer AG taucht in den AGB erst unter Punkt 5.1. auf. Deswegen bezweifle ich nach wie vor die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise!

    Außerdem wundert mich der Kommentar zu meinem Posting und dem von Jockel62 nicht im Geringsten. :rolleyes:
     
  8. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    So teilt Sky es mit, selbst wenn es die TV Digital im Rahmen vom Komplettpaket gratis dazu gibt:
    So oder ähnlich stand es auch in allen Verträgen von Premiere, selbst auf den Sondergutscheinen wie F&F wurde diese zusätzlich Klausel abgedruckt!
     
  9. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Es ist nur nicht gerade unwahrscheinlich, dass diese Klausel vor Gericht als überraschende AGB-Klausel und damit als unwirksam angesehen würde. Aber das wurde halt noch nicht ausgeklagt, wohl auch weil man den Vertrag mit AS kurzfristig wieder kündigen kann und dort keinen Jahresvertrag o.ä. an der Backe hat...
     
  10. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    AW: Raus aus dem Vertrag - mit Verbraucherschutz und Anwalt innerhalb von 3 Tagen gek

    Es geht vielmehr um die Weitergabe von Kontodaten, z.B. bei Beendigung einer Gratislieferung. Das darf sky nicht, denn der Kunde muss AS hierfür explizit eine Einzugsermächtigung erteilen. Sky weiss das, AS weiss es auch. Aber wie in so vielen Fällen wird es trotzdem gemacht und wenn der Kunde sich beschwert entschuldigt man sich für das Versehen, die Beträge werden erstattet und gut ist. Habe ich selber auch so erlebt.