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Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. August 2009.

  1. ukroll96

    ukroll96 Guest

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Die nehmen mittlerweile jeden, das ist kein exklusiver Kreis mehr. Und wenn man wie hier den Blender spielt, schafft er es in seinem Wahlkreis auch als Arbeitsloser den Schein zu wahren. Aber die FDP wird schlau genug sein, solch einem Hetzer keine Chance zur Selbstdarstellung zu geben, das wäre ja ein erneuter parteipolitischer Selbstmord der FDP, wenn auch nur auf Kreisebene, höher wird er nicht steigen, ein Möllemann und ein Graf hat denen genug Ärger gemacht. Und von deren Format ist er Lichtjahre entfernt! Wenn man dann noch das Püppchen Koch-Mehrin dazu nimmt, das dürfte reichen, da brauchen die keinen Selbstdarsteller wie unsere Forenelite Black Adder.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. August 2009
  2. AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Meinste...
    Dachte eigentlich als Aufnahmevoraussetzung muss man genug kriminelle Energie mitbringen..zb Steuerhinterziehung, Korruption etc. Aus anderen Mitgliedern besteht diese "Partei" doch nicht
     
  3. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Evtl. muss man ja ein Führungszeugnis mit dazu legen und man wird nur aufgenommen, wenn man einschlägige Eintragungen hat :)

    Weisst Du denn welche kriminelle Energie in ihm steckt? Kann man schlecht rauslesen. Als ABV´er in der ehemaligen DDR hätte er aber beste Chancen gehabt, wie gesagt, wer sich u.a. über ALG 2 Empfänger echauffiert, die länger Böller zünden an Silvester wie Arbeitende und vieles mehr, was er hier in diesem Forum bereits zum Besten und zur Belustigung andderer beigetragen hat, das zeigt doch ganz klar, dass er als ABV´er oder IM beste Chancen gehabt hätte in der ehemaligen DDR aufzusteigen.

    Er wäre dort sicher ein wertvoller Zuträger gewesen.

    Um zum eigentlichen Thema zu kommen, was spricht dagegen, einem ALG 2 Empfänger eine gebrauchte Röhre zu zahlen, nichts. Solange Banken, Banker, Firmen, Politiker etc. das Geld in den Rachen geschoben bekommen, sehe ich nichts verwerfliches daran, so etwas zu finanzieren.

    Ich bin nach wie vor eher geneigt 10 ALG 2 Empfänger zu finanzieren als wie einen Politiker.

    Ich sehe keinen Unterschied darin, einen ALG 2 Empfänger als Empfänger von steuerfinanzierten Leistungen zu bezeichnen oder einen Politiker, der ebenfalls steuerfinanziert wird, also höchstsubventioniert ist. So what?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. August 2009
  4. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Gut gesagt, möglichst dann auch noch, wenn anstelle des Gieskannenprinzips man gezielt Personen unterstützen könnte - ohne dass es diesen dann gerade wieder abgenommen bzw. mit Hartz verrechnet würde. Vor allem sollte man wieder die "alte" Unterscheidung von Sozialhilfeempfänger, Alg2, Hilfe zum Leben, etc. einführen. Denn jemand der ein Lebenlang in einem Niedriglohnbereich gearbeitet hatte und nur eine kleine Rente erhält, jemand der aufgrund des Alters nach Ablauf des Arbeitslosengeldes keinen adäquaten Job mehr findet, Jemand der Familienangehörige pflegt, jemand der Vollzeit (angestellt oder selbstständig) für einen Appel und ein Ein buckelt, sollte nicht mit jemandem gleichgesetzt werden, der noch nie gearbeitet hat und auch kaum interesse an Arbeit zeigt - wobei ich auch diese nicht diskriminieren möchte, auch hier kann es durchaus nachvollziebare Gründe geben.
    Es ist jedoch wirklich ein schlechter Witz, dass für alle der selbe Lebensminimum-Satz gilt, und selbst bei einer 400 Euro-Tätigkeit gerade mal rund 150 zusätzlich zu Hartz behaltet werden darf.
     
  5. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Was kann man sich da denken?
    Saufen und rauchen die das man sich da was denken kann?
    Hungern die Kinder das man sich was denken kann?
    Ok, die tun es nicht aber Du kannst uns doch sicher was reden.
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Das war aber nicht fein.
    Den anderen gegenüber.
    Irgendwo ist das auch eine Form von Sozialismus.
    Alle gleich und vor allem, alle gleich schlecht behandeln. Gibt bestimmt genug altkader die dem Schlödel damals hilfreich zur Seite stehen konnten aus der Union.
     
  7. Fireglieder

    Fireglieder Silber Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    ???

    Artikel 1 GG ist für dich ein Witz?
    Ich finde diesen witz ziemlich wichtig,wesegen wir auch endlcih ein mindestlohn brauchen,der im gegensatz zur Behauptung mancher keine arbeitsplätze kostet.

    Abgesehen das es Mindestlohn heißt!
    Und zumindest im bezug auf den Staat könnte man durchaus ohne weiteres einen Mindestlohn einführen.

    Wer lust hat für 30€ im monat zu arbeiten soll das gerne machen,aber als grundsatz muss gelten der staat darf niemanden in irgend einer form zwingen eine arbeit unter z.b 7,50€ anzunehmen.

    keine Ahnung wo so etwas Arbeitsplätze kosten soll!
     
  8. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Die anderen meinte ich damit auch nicht, sorry, wenn es so rüber kam. Du müsstest mich eigentlich etwas besser kennen, oder?
     
  9. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Doch.
    Deswegen sprach ich ja auch im 2. Satz von den anderen. ;)
     
  10. hopper

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Nur ne Frage der Zeit, bis ein Ferrari zum Lebensminimum zählt.

    Und klar kostet Mindeslohn Arbeitsplätze. Denn der Großteil, der unter dem Mindestlohnsatz liegt, ist eh völlig nutzlose Arbeit. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Wie das zählen von Sandkörnern. Völlig bedeutungslos.