1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Abriss von Mietshäusern

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lord Dragon, 20. Juli 2009.

  1. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

    Registriert seit:
    5. November 2002
    Beiträge:
    7.732
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Anzeige
    Meine Eltern mieten seit mehr als 10 Jahren eine 4 Zimmer Wohnung. Haus wurde ca. 1970 gebaut. Haus ist nicht mehr modern aber von marode kann man gar nicht sprechen.

    Jetzt hat die Wohnungsgesellschaft vor, mehrere Häuser abzureisen und dort moderne Niedrigenergiehäuser zu bauen und die Wohnungen wieder zu vermieten.

    Welche Rechte haben meine Eltern? Ist der Vermieter verpflichtet eine andere Wohnung zur Verfügung zu stellen?

    Danke!
     
  2. AW: Abriss von Mietshäusern

    nein, er muss sich aber an die gesetzlichen kündigungsfristen halten.
    die bei 10 jahren glaube ich relativ lange sind. ebenfalls haben deine eltern ein vorkaufrecht auf die mietwohnungen.

    ansonsten Mieterschutzbund.de
     
  3. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

    Registriert seit:
    5. November 2002
    Beiträge:
    7.732
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Abriss von Mietshäusern

    Also landen meine Eltern auf der Straße, wenn Sie keine andere Wohnung finden?
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2009
  4. SvenC

    SvenC Board Ikone

    Registriert seit:
    6. Februar 2006
    Beiträge:
    4.763
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: Abriss von Mietshäusern

    Ich dachte, man sucht ne adäquate Wohnung dann für die Mieter?
    Kann ja sein, dass sie gefagt werden, ob sie dann da zur Miete wohnen wollen?

    Was für ne Kündigungsfrist, wenn man gar keine hat?
    btw. Die Wohnungsgesellschaft sollte doch zumindest auch Satzungen oder so haben. Da könnte man ja zuerst nachfragen, wie sowas gehandhabt wird.
     
  5. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

    Registriert seit:
    5. November 2002
    Beiträge:
    7.732
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Abriss von Mietshäusern

    Sie haben 9 Monate Kündigungsfrist nach BGB.

    Wenn man sagar Ihnen vorschlägt in die neuen Häuser zu ziehen, müssen Sie ja irgendwo wohnen bis diese Häuser gebaut werden.

    Im BGB habe ich jetzt nicht wirklich eine Lösung gefunden. :(
     
  6. SvenC

    SvenC Board Ikone

    Registriert seit:
    6. Februar 2006
    Beiträge:
    4.763
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: Abriss von Mietshäusern

    Das BGB schreibt dazu was?
    Das ist doch allgemein gehalten. Wie sieht es denn im Mietvertrag aus?
     
  7. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Abriss von Mietshäusern

    Sollte es zu einem Abriss des Hauses kommen, müssen deine Eltern eine Ersatzwohnung erhalten. Ich kann mich noch daran erinnern, als meine Großmutter aus einem Altbau raus musste, da es abgerissen wurde, musste man ihr eine Ersatzwohnung anbieten. Es wurden ihr mehrere angeboten und für eine hat sie sich dann entschieden.

    Deine Eltern werden auf keinen Fall auf der Straße landen. Wäre ja noch schöner, wenn das so einfach wäre.


    Quelle: MDR
     
  8. SvenC

    SvenC Board Ikone

    Registriert seit:
    6. Februar 2006
    Beiträge:
    4.763
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    36
    AW: Abriss von Mietshäusern

    BGB - Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 535ff: Mietrecht)

    Ich denke, Du meintest eine ordentliche Kündigung, oder?
    Die würde IMHO hier nicht zutreffen.... denn ich gehe davon aus, dass die neuen Häuser auf Grund neuer Mietverträge gebaut werden, also kein Muss ist (also, der Vermieter ansonsten erhebliche! Nachteile) hätte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2009
  9. Kimi

    Kimi Silber Member

    Registriert seit:
    11. August 2003
    Beiträge:
    968
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Abriss von Mietshäusern

    Wenn man das liest wundert es mich nicht, dass in Deutschland kaum noch jemand in günstigen Wohnraum investieren möchte... Das würde ich mir auch mehr als 2x überlegen.
    Hier hat man seine Kündigungsfrist (für Mieter und Vermieter symmetrisch) und dann ist fertig. Das stört aber irgendwie keinen, weder Mieter (wie ich) noch Vermieter.
     
  10. ukroll96

    ukroll96 Guest