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Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juni 2009.

  1. oli

    oli Platin Member

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Ich kenne die Grenzen nicht, aber der Verein ist in verschiedene Teilvereine aufgegliedert. Was gewachsen ist, da hier Stadtteil für Stadtteil hier die Kabel verlegt wurde, getrennt durch Hindernisse wie Bahnlinien und Großenstraßen. In zwischen sind aber ein paar Antennen schon außer Betrieb und die Gemeinschaft wird nur noch über vielleicht 5 Antennen gespeißt. Potenziell die Stadt hat etwa 5000 Einwohner, einige Dörfer die direkt angrenzen werden aber mit versorgt bzw. haben einen eigenen Verein.
    cu Oli
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Ist doch im Kabelforum X-Mal behandelt wurden.
    Ab ca. 100 Wohneinheiten gilt die GGA als Kabelgesellschaft.
    Und hier dürfen die Privaten nicht eingespeißt werden. Und wenn dann nur mit Abgabe der Gelder und unter den Bedingungen der Privaten. Also Verschlüsselt. Private Netzbetreiber haben dafür den Kabelkiosk mit dem man Verträge schließen kann.
     
  3. oli

    oli Platin Member

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    In meinem Fall gibt es alle Privaten FTA, in einem Netz mit ~2000 WE.
    Tja, Ausnamen bestätigen die Regel :D

    cu Oli
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Ja, es gibt Ausnahmen allerdings sind nicht alle mit dem VG Media ausgehandelt wurden.
     
  5. Bökelberger

    Bökelberger Talk-König

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    No comment. In Deutschland ist scheinbar nichts unmöglich.
     
  6. Schüsselmann

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    @Dipol,

    Die VG Media ist eine Interessengemeinschaft, eine Landesmedienanstalt ein Exekutivorgan des Gesetzgebers. Wenn die VG Media irgendetwas von sich gibt, was nicht in Einklang mit geltendem Recht steht, dann ist das obsolet. Die LMA schreibt regional vor, ab wann ein Netz meldepflichtig ist, daran kann eine VG Media nichts rütteln. Das kann regional abweichen, aber wie Eike es anführt, es sind meistens 100 WE, die ein Netz meldepflichtig machen. Der Hintergrund ist ja bekannt und eben im Sinne der Programmveranstalter. Insofern gibt´s hier nicht mal einen Interessenskonflikt.

    @oli

    Du mußt die Anzahl der angeschlossenen WE pro einzelner Kopfstelle betrachten.
     
  7. NFS

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Fazit: es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen! (falls VG Media es überhaupt wagt zu klagen).
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    ... bei der Berechnung der Urheberentgelte spielt die Unterscheidung von GGA und Kabelgesellschaft keine Rolle.
    Das Urhebergesetz schreibt auch nicht vor, dass Urheberentgelte erst ab einer bestimmter Anzahl von versorgten Haushalte erhoben werden dürfen.
    Die Gema kassiert Urheberentgelte ab 75 versorgte WE. Bei der vg-media war das nicht anders, was aber zwischenzeitlich geändert wurde. Neuerdings berechnet die vg-media schon dann Urheberentgelte, wenn Betreiber einer Kabelanlage (z.B. Vermieter) und Nutzer (z.B. Mieter) keine persönliche Beziehung zueinander haben.
    Eine Kabelanlage ist z.B. auch die Hausverteilung, über die TV-Programme im Haus weiterverbreitet werden. Wie das Signal der Hausverteilung zugeführt wird (Kabel, Sat oder Terrestrik), spielt keine Rolle ...
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    ... natürlich wagt es die VG Media zu klagen. Siehe z.B. -> Digital TV: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen ;)
     
  10. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Im Urheberrecht ist doch direkt das Kabelunternehmen genannt.

    Also kann eine private Mehrbenutzer SatAnlage da doch garnicht betroffen sein oder belangt werden.