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Premiere wegen Umstellung kündigen?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von djhasu, 6. Juni 2009.

  1. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Premiere wegen Umstellung kündigen?

    Ist hier aber egal, da das Abo sowieso noch bis Ende Juli 2010 läuft. Darf halt nicht vergessen, nochmal vorsichtshalber zu kündigen.
     
  2. suse

    suse Neuling

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    AW: Premiere wegen Umstellung kündigen?

    sonderkündigungsrecht gibt es nicht weil 2 kanäle oder 3 kanäle ausgetauscht werden... vielleicht hat es premiere auch nicht nötig gehabt wegen einem nicht zahlenden kunden vor gericht zu gehen,zumal kein normaler mensch 45,00 euro nur für bundesliga gezahlt hat,schon allein von der logik her kein sonderkündigungsrecht damals gewesen...
     
  3. Razorblade

    Razorblade Junior Member

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    AW: Premiere wegen Umstellung kündigen?

    Laut ihren AGB (zumindestens denen bis vor November 2008) schon! Vergleiche §1.5 der von mir zitierten AGBs!
    Alternativ könnte Premiere behaupten Ihre Änderungen würden unter §1.4 fallen (freie inhaltliche Gestaltung), aber das war wäre wohl weder damals (BuLi Wegfall) noch am 4.7 (komplette Umstrukturierung) sehr aussichtsreich [gewesen].

    Ich habe damals auch Premiere angeboten das Paket einzuschränken oder preiswerter zu machen (zum entsprechenden Preis für Neuabos ohne BuLi) und habe nicht auf vollständige Auflösung bestanden. Erst nachdem mir dies verwehrt wurde habe ich dann "die Reißleine" gezogen und alles zurückgeschickt (anders kann ich ja sonst nicht nachweisen, daß ich es nicht mehr genutzt habe)
     
  4. Thomas5

    Thomas5 Guest

    AW: Premiere wegen Umstellung kündigen?

    Gemäß AGB ist Premiere jedoch verpflichtet, die Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden einer Änderung darüber zu unterrichten. Dies hätte also bis spätestens 4. Juni passieren müssen. Insofern sind sie auf jeden Fall vertragsbrüchig geworden. Inwieweit dies eine außerordentliche Kündigung bzw. eine "Kündigung aus wichtigem Grund" erlaubt (eine "Sonderkündigung" gibt es juristisch nicht), kann ich als Nichtjurist nicht beuteilen.
     
  5. Razorblade

    Razorblade Junior Member

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    AW: Premiere wegen Umstellung kündigen?

    Allein die Tatsache, dass Sie NCIHT rechtzeitig informiert haben läßt darauf schließen, dass es aus Sicht von Premiere/Sky-Sicht eben nicht um eine Veränderung gemäß §1.5 handelt und somit die Informationspflicht und die Kündigungsmöglichkeit nicht besteht.
    Aber wie ich schon geschrieben habe, liegen ja Premieresichtweise und tatsächliche rechtliche Möglichkeiten teilweise recht weit auseinander. (Das ist zwar einerseits nachzuvollziehen, da sie keine zahlenden Kunden verlieren wollen und durch MVL ja auch teilweise eine Subventionierung stattgefunden hat, aber andererseits halte ich es für unseriöse Geschäftspraktik)
     
  6. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Premiere wegen Umstellung kündigen?

    wenn Premiere/Sky in Grenzfällen dem Kunden auch vergleichbares oder gar mehr anbietet sollte es ja kein Problem sein (z.B. Für PremiereHD => CinemaHD & SportHD).
    Das geht aber nicht immer, denn wenn man keine Nachfolgesender hat (Hit24?), was dann?
     
  7. Thomas5

    Thomas5 Guest

    AW: Premiere wegen Umstellung kündigen?

    Letztlich wird man vermutlich erst dann endgültige Klarheit haben, wenn jemand deswegen eine Musterklage durchgezogen hat.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Premiere wegen Umstellung kündigen?

    Soweit wird es von Premiere aus nie kommen.

    Erstens ist das ein viel zu kleiner Kleckerbetrag, um ein Gerichtsurteil zu provozieren, das zweitens weitreichende negative Konsequenzen haben könnte.

    Die lassen dich dann einfach gehen. Was nicht heißt, dass die damit automatisch eingesehen haben, dass du im Recht bist.
     
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Premiere wegen Umstellung kündigen?

    Die aktuellen AGB, auf die sich PREMIERE beziehen wird, berücksichtigen das BGH Urteil vom 27.11.2007

    Unzulässige AGB-Klauseln von Premiere - BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.: III ZR 247/06 aufrecht.de

    In den aktuellen AGB wurden alle Mängel die das BGH festgestellt hat berücksichtigt. Die hier ziterte AGB Klause 1.1.4 kommt beim Wegfall von Hit 24 nicht, bzw. nur dann zum Tragen, wenn der Kunde explizit HIT 24 als Einzelkanal gebucht hat (was ja durchaus möglich ist).

    Ist dieses nicht der Fall und hat der Kunde das Paket "PREMIERE FAMILIE" gebucht, kommt 1.1.2 zum Tragen:

    Da der Kunde ein Paket und nicht nur den Kanal HIT24 gebucht hat, muss man das Paket betrachten und dieses ändert seinen Gesamtcharakter nicht. Es wird weiterhin ein Mix aus den Genres Dokus, Serien, Filmen, Kinderprogrammen, Musik und Erotik angeboten.

    Eine Klage halte ich diesbezüglich nicht wirklich für erfolgsverspechend, es sei denn, der Kunde hat wirklich HIT 24 als Einzelprogramm abonniert. Hier muss das Einzelabo dann automatisch enden. Der Rest läuft natürlich weiter (bedeutet Aktueller Monatsbetrag abzgl. Preis Hit24 - glaube das waren 4 EUR). Ich gehe davon aus, dass das aber generell so sein wird. Ich kann mir weißgott nicht vorstellen, dass SKY Kunden die HIT 24 gebucht haben dann automatisch Motorvision TV bekommen.

    Falls doch, könnt ihr den Einzelkanal natürlich kündigen, es sei denn PREMIERE hat euch gemäß 1.1.4 vorab darüber informiert!

    Wie gesagt:
    Grundlage welcher Teil aus 1.1.2 zum Tragen kommt und ob dieses zu eine Informationspflicht gemäß 1.1.4 führt, ist immer, das Abo des Kunden und ob er einen Sender, ein Pakete oder eine Paketkombination gebucht hat!
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2009
  10. MilchGnom

    MilchGnom Guest

    AW: Premiere wegen Umstellung kündigen?

    Die Frage ist halt: Wie viele Programme müssen gestrichen werden (im Familien-Paket ja schon Hit24 und Discovery Geschichte), damit sich der "Gesamtcharakter" ändert. So gesehen ist ja mit Hit24 der einzige Musiksender für die "mittlere Altersklasse" rausgeflogen - insofern würde ich da schon sagen, dass sich der Gesamtcharakter geändert hat.

    Wie Premiere das sieht ist klar - aber ob das nun objektiv korrekt ist !?!

    Aber selbst in diesem Fall würde es wahrscheinlich bestensfalls auf eine Reduzierung der Pakete rauslaufen - und da der Fragesteller ja nunmal eine 4er Combo hat und es imho keine 3er Combo gibt, wird es sich für ihn kaum lohnen...