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Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Mai 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Leipzig - Ende des letzten Jahres ging der Prozess gegen einen Großhändler von Piraterie-Zubehör in Hamburg nach mehr als drei Jahren mit einer ausgesprochenen Gefängnisstrafe von acht Monaten auf Bewährung zu Ende.

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  2. mugger

    mugger Senior Member

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    AW: "tat- und schuldangemessen"

    Nur mal so am Rande; Wenn einer für einen Totschlag 3 Jahre Knast bekommt, sind 8 Monate für eine simple Gewinnschmälerung für Premiere (die jetzt zum gefühlten 20. mal ihren Namen wechsel ;) ) - wovon natürlich nicht jeder ein regulärer Kunde geworden wäre - 8 Monate "tat- und schuldangemessen"" ? Da zeigt sich nun einmal wieder, dass wir in einer Kapitalistischen Gesellschaftsform leben: es gibt halt nichts wichtigeres als GELD. (nein, bin und war nie ein Zonenkind :D )
     
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Du hast ne Menge versäumt.

    Ein ZumWinkel kriegt Bewährung, auch angemessen-angeblich, weil er jammert das ihn das Urteil verarmen läßt, danach geht er zur Post und läßt sich seine Pension auszahlen.
    Zu sowenig wird er verurteilt, weil die Behörden 12 Stunden zu spät kamen.

    Ein Schelm wer böses dabei denkt.

    Ich denke. Der ZumWinkel ist eine wichtige Stütze der Gesellschaft, der andere wollte sich nur auf Kosten selbiger bereichern.
     
  4. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Vor allem kamen etwa 600 Karten in den Handel. Hätte Premiere die Verschlüsselung regelmäßig gewartet und sich nicht wie ein 3.-Welt-Anbieter gegeben, der unfähig ist, regelmäßig die Schlüssel zu wechseln und auch mal vorsorglich die Karten getauscht, wären selbst die wertlos gewesen.

    Der Schaden dürfte bei ca. 50 Euro x 12 x 600 = 360.000 Euro gelegen haben bei einem Profit von vielleicht einmal 30.000 Euro.

    Gut, der Vorsatz wiegt schwer, denn wie konnte der Großhändler nicht wissen, was er da weiterverkauft. Hersteller war er ja nicht.

    Kurz gesagt: Daran hätte ich mir die Hände nicht schmutzig gemacht und diese Abschreckwirkung soll mit dem Urteil erzielt werden.

    Zumwinkel hat sich einen starken Gegner im Staat gesucht bei seiner Steuerhinterziehung, die sicherlich auch teilweise begründet werden konnte, außerdem ist Zumwinkel eine Person mit besonderer Bedeutung für die Gesellschaft. Zwischen beiden Fällen liegen Welten.

    Es war leicht, Premiere zu schaden und jeder würde es nachmachen, wenn das Urteil zu mild gewesen wäre. Außerdem wird sich der Händler noch zivilrechtlich der Verantwortung stellen müssen, das wird noch viel härter!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Mai 2009
  5. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    So mal er ja schon im Strafverfahren verurteilt, siehts überhaupt nicht gut für Ihn aus.
     
  6. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Dürfte es nicht. Das ist eine Milchmädchenrechnung, die nichts mit dem tatsächlichen Schaden zu tun hat.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Interessante Logik. Wenn also jemand heimlich von meinem Haustürschlüssel einen Nachschlüssen anfertigt, bin ich selbst schuld daran, wenn mir die Bude leergeräumt wird, weil ich ja nicht regelmäßig mein Schloss auswechsel -- und die Diebe gehen straffrei aus?
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2009
  8. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Naja wenn du nach 3 Jahren dein Schloss noch nicht gewechselt hast bekommste auf jedenfalls kein Geld von der Versicherung, da du fahrlässig gehandelt hast.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    Ja, und? Ändert das irgendwas daran, dass die Diebe sich strafbar machen?
     
  10. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Staatsanwalt: Strafe gegen Piraterie-Zubehör-Händler "tat- und schuldangemessen"

    nein da hast du natürlich recht. auch eine offene Haustür ist keine Einladung zum mitnehmen.