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Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von infernalTV, 19. Mai 2009.

  1. infernalTV

    infernalTV Neuling

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    hallo,
    ich habe von normalem zu digital Kabelempfang gewechselt. Nun habe ich das Problem das öffentlich rechtliche Sender nicht zu empfangen sind und andere Sender recht oft kästchenartige störungen aufweisen. Nach Rücksprache mit Unity Media und internet recherche ist es wahrscheinlich das der Fehler entweder auf alte Antennensteckdosen und/oder die Hausempfangsanlage zurückzuführen ist.
    Wer ist aber jetzt in der Pflicht dafür zu sorgen das das behoben wird?
    Im internet (und auch beim Verkauf) liest man immer wieder das der Vermieter dafür zuständig ist. Auch UM hat mich an den Vermieter verwiesen. Allerdings will dieser (wieder mal) nicht.
    Die einzige Quelle im Internet die ich als Referenz dem Vermieter zeigen könnte bezieht sich lediglich ganz allgemein auf den normalen Kabelempfang. Hier ist der Mietvertrag ausschlaggebend. Wenn darin der Kabelempfang angegeben ist muss der Vermieter für die Leitung zur Wohnung sorgen. Aber wie ist das mit Digitalem Kabel?

    Wenn ich richtig informiert bin, wird das analoge Kabelnetz ja sowieso nächstes Jahr Stillgelegt (wieder eine Aussage des Verkäufers - hat da jemand ne offizielle Quelle?). Ich nehme an das spätestens dann der Vermieter dafür geradestehen muss.
     
  2. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Hallo und willkommen im Forum, infernalTV
    Wie sieht denn das analoge Kabelfernsehen aus? Ist das mit Störungen an deiner Kabeldose, dann muss der Vermieter nachbessern. Wie sieht denn aus mit digitalem Kabel in den anderen Wohnungen aus? Haben die Leute da auch Probleme, dann wäre das ein gutes Argument, dass der Vermieter die Hausverteilanlage mal auf Vordermann bringt. Bist du der Einzige, der im Haus digitales Kabel beim zuständigen Kabelanbieter geordert hat, dann liegt es am guten Willen des Vermieters, etwas zu tun oder nichts zu tun.
    Ja, ja, Kabel analog wird nächstjahr abgeschaltet. Das hört man immer wieder. Das sind aber nur Argumente der Kabelanbieter und der Drückerkolonnen, die auf eigene Faust hausieren gehen. Es gibt hier im Forum schon einige Threads, die das Thema behandeln. Komm aber bloß nicht auf die Idee, dem Vermieter diese Lüge auch unter die Nase zu reiben. Das kommt nicht gut, wenn ab 1.1.2010 doch noch analoges Kabel verfügbar ist.
    Fazit: Der Vermieter muss nur ein sauberes analoges Kabelfernsehen gewährleisten. Alles Andere hängt vom guten Willen des Vermieters ab.
    Mahlzeit
    Reinhold
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2009
  3. infernalTV

    infernalTV Neuling

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    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Hallo Reinhold,
    vielen Dank für die Antwort. Ich bin leider der erste mit Digital TV im Haus. Das das mit der Abschaltung des Kabelfernsehens für 2010 eine Lüge ist, ist ja echt allerhand!!! Da kann ich ja lange nach einer offiziellen Quelle suchen.
    Wenn es also wirklich an der Hausanlage liegt, bleibt mir wohl nichts anderes übrig als selber nen Techniker zu bezahlen oder zu warten bis Kabel wirklich abgeschaltet wird.

    P.S. ist es eigentlich einfach die Antennensteckdose selber zu wechseln oder sollte man das einem Fachmann überlassen?
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Die Frage ist doch bei wem du deinen Kabelanschlussvertrag abgeschlossen hast. Ist eine Kabelgebühr in deiner Miete enthalten, und hat das Haus einen Gemeinschaftsanschluss, dann ist der Hauseigentümer für die Verkabelung verantwortlich.
    Hast du hingegen persönlich einen Vertrag mit UM abgeschlossen, dann sollen die dir auch das Kabel funktionierend bis in die Wohnung legen, und wenn sie das nicht können, ist der abgeschlossene Vertrag hinfällig da die Leistung nicht erbracht wurde.

    (So hat mir mein Kabelanbieter damals die Anschlusskosten begründet, als ich für die Übernahme des Anschlusses vom Vormieter extra mit 60 DM zur Kasse gebeten wurde. Nachdem mir klar war dass kein Gemeinschaftsvertrag besteht, habe ich den Einzelvertrag zur nächsten Gelegenheit gekündigt, und nutze seitdem DVB-T und DVB-S :D)

    Gruß
    emtewe
     
  5. infernalTV

    infernalTV Neuling

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    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Tja, bei mir ist es so das ich den Vertrag mit Unity Media abgeschlossen habe. Da ich verschiedene Programme nicht empfangen kann habe ich mich natürlich an Sie gewand und gesagt bekommen das das nicht ihr Problem sei und ich mich an den Vermieter wenden muss.

    Hier liegt auch das Problem - Wenn ich gar nichts empfangen könnte hätte ich auf jedefall Unity Media verantwortlich gemacht, da ja auch nach der Online prüfung bestätigt wurde das ich das empfangen kann.
    Da ich aber teilweise Programme empfangen kann, weiß ich nicht so recht wer dafür verantwortlich ist.
     
  6. infernalTV

    infernalTV Neuling

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    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    mmhh, ich habe mal in den AGB´s gestöbert. Da steht z.B.:

    Würde meinermeinung nach bedeuten das UM die Verantwortung trägt.

    Nun steht aber auch:

    Was ist jetzt das Endgerät? Eigentlich NUR das TV und nicht Antennendose und auch nicht die Hausanlage?!
    Wie seht Ihr das?
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Als Endgerät würde ich den Fernseher bzw. die Surroundanlage sehen, halt alles was hinter dem Digitalreceiver liegt, nicht davor!
     
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Ein Kabelnetzbetreiber ist generell nur bis zur TAD verantwortlich, nicht bis zum Endgerät. Es ist exakt die Frage, wer Betreiber des Kabelnetzes, sprich Eigentümer des Hausverteilnetzes ist. Der Vermieter muß das benennen können. Ist im Hausverteilnetz eine nicht mehr zeitgemäße TAD verbaut, muß der Betreiber des Hausverteilnetzes sie ggf. austauschen (lassen), damit die ordnungsgemäße Funktion des selben gewährleistet ist.
    Vorsichtig gesagt würde ich vermuten, UM ist vertraglich gebundenener Signallieferant bis zum HÜP und der Vermieter verantwortlich für das HVN.
     
  9. NURadio

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    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Ganz recht. Als Mieter darf man auch keinen Techniker beauftragen, der ggf. am Eigentum des Vermieters Änderungen vornimmt. Der Vermieter ist als Eigentümer der Hausverkabelung auch verantwortlich für die Funktion der Anlage. Ich gehe mal davon aus, dass "infernalTV" über die Mietnebenkosten den Kabelanschluss zahlt. Wenn das so ist, muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass der digitale Empfang einwandfrei möglich ist. Deshalb verweist der Netzbetreiber zu Recht auf den Vermieter, der direkter Kunde des Netzbetreibers ist. Er muss letztlich auch den Techniker beauftragen, der sich die Sache vor Ort anschaut. Dafür zahlt man schließlich seine Kabelgebühren an den Vermieter.
     
  10. infernalTV

    infernalTV Neuling

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    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Hallo,
    ich habe bei Unity Media mal nachgefragt inwiefern das abschalten des Kabelnetzes für 2010 ein Gerücht/Lüge ist und folgende Antwort erhalten:

    Scheint also doch was dran zu sein, wobei die genauen Einzelheiten jetzt natürlich alles mögliche heißen könnte.

    An dieser Gelegenheit muss man UM auch mal loben, die Antwort kam recht pronto, *G*.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Mai 2009