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Mildere Urteile für Ehrenmord

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von brixmaster, 13. Mai 2009.

  1. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Einen Ehrenmörder wird man nur schwer resozialisieren können. Die Tat wird aus religiösen Gründen verübt und wenn jemand soweit geht sind die Chancen gering das er "normal" wird.
     
  2. Brilly Wandt

    Brilly Wandt Senior Member

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Wobei diese "Ehrenmord-Anhänger" immer zwei Gesichter haben.Eine offizielle die ein Funktionär für die Kamera kundtut:Volle Anerkenntnis das Ehrenmord verboten ist und all unseren Mitgliedern dies zur Kenntnis gegeben wird.Inoffiziell:Macht nur weiter so,sind halt andersgläubige,die können unseren kulturellen Hintergrund nicht verstehen.
     
  3. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Letztlich läßt sich die Diskussion wieder auf das Thema 'Leitkultur, ja oder nein' zurückführen.
    Der soziale Kontext und Sozialisation wird bei solchen Verfahren eh schon
    mildernd in Betracht gezogen, etwa die berüchtigte schwere Kindheit
    oder auch umfeld- und herkunftbedingte Umstände.
    Ein anderes Paar Schuhe ist aber, inwieweit man westliche rechtstaatliche und kulturell geprägte Normen durch die Hintertür aufweichen lassen möchte - (oder muß), da es hier letztlich überhaupt nicht um persönliche Umstände i.e.S. geht, sondern um Grundhaltungen und -werte.

    De-facto führt würde das Vorgeschlagene zur partiellen Tolerierung und
    zur Aufhebung des Grundsatzes der rechtlichen Gleichbehandlung, denn ein Bürger ohne entsprechenden Migrationshintergrund, würde bei ansonsten ähnlicher Vorgeschichte eine härtere Strafe zu erwarten haben.
    Kurz gesagt, wer paßt sich wem an, welches Recht gilt für wen, oder eines für alle ?

    Ansonsten aber prima übertragbar. Zu meinem kulturellen Hintergund gehört die Ächtung der Todesstrafe.
    Sollte es jemals, was ich nicht hoffe, zu einem Mordprozeß in einem
    amerikanischen Bundesstaat wie Texas kommen, wäre ersteres doch ein
    schlagendes Argument für den Verteidiger einen vom elek. Stuhl loszueisen.

    Ein kühles Bier auf einem zentralen Platz in Teheran zischen, kein Problem mehr, einfach das mitgeführte deutsche StGB zücken, wenn einer mault.

    Kein generelles Tempolimit auf Autobahnen übrigens auch - ein Satz wird genügen und man hat die Carabinieri beim nächsten Mal überzeugt, daß man einfach nicht anders konnte ... :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2009
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Es ist irrelevant, was du "meinst" gesehen zu haben.

    Wenn jeder andere an deiner Stelle in der Lage gewesen wäre, das Kind zu erkennen, dann hättest du es auch erkennen müssen. Ganz einfach. Es gibt keine Beweise dafür, dass dir die Sicht versperrt wurde.

    Da kannst du auch behaupten, rosa Elefanten gesehen zu haben oder einfach sagen, dass du gerade nicht hingeschaut hast. Das ist furzegal. Das Gericht wird dir ganz simpel nachweisen, dass du das Kind in jedem Fall gesehen haben müsstest, sofern du deinen Verpflichtungen nach §1 StVO nachgekommen wärst.

    Wenn du es nicht gesehen hast, ist das dein Pech. Dann wirst du wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und mit ziemlicher Sicherheit auch verurteilt.

    Gag
     
  5. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Ich wüsste nicht, dass in der Türkei - und auf die Türken in Deutschland zielte die Debatte zur Leitkultur ja hauptsächlich - Ehrenmorde irgendwo gesamtgesellschaftlich akzeptiert werden und schon gar nicht legal wären.

    Insofern hat das Thema Leitkultur in diesem Kontext wohl eigentlich nichts zu suchen.

    Das bringt einen aber auch gleich zum Thema. Wir leben in einem Gesellschaftssystem, dass eindeutige Gesetze hat. Wenn man damit anfangen würde und Dinge raussucht, die Morde entschuldigen, könnte man auch gleich alle anderen Gründe für einen Mord strafmildernd anerkennen. Einfach nur aus Spaß begeht ja wohl in den seltensten Fällen jmd. einen Mord. Es gibt immer Gründe, die md. veranlasst haben, einen Mord zu begehen und die Täter sind generell in einer Ausnahmesituation, die als Entschuldigung angeführt werden kann.

    Das Strafsystem besteht auch nicht nur aus dem Grundgedanken der Resozialisierung. Es ist auch dazu da, andere vor Tätern zu schützen, die durch ihre Tat unter Beweis gestellt haben, dass sie so weit ungehemmt sind, solche Taten unter ähnlichen Umständen zu wiederholen. Diese Möglichkeit sollte den Tätern solange genommen werden, bis sich eine Wesensänderung soweit einstellt, dass weitere Taten zunehmend unwahrscheinlich sind. Das die normale Hemmschwelle nun für einen Mord höher ist als für eine Körperverletzung oder Raub ist auch klar. Ebenso muss deswegen die Strafe für einen Mord auch höher sein. Dabei ist es völlig egal, aus welchem rund der Mod begangen wird.

    Diese Überlegung lässt der Verfassungsrichter offenbar völlig außer acht. Ebenso das meiner Ansicht nach berechtigte Anliegen der wohlgesonnenen Angehörigen, der Freunde des Opfers und der Gesellschaft ganz allgemein, dass der Mörder für seine Tat zumindest angemessen büßen sollte wenn die Wiedergutmachung seiner Schuld schon unmöglich ist.
     
  6. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Abstraktes Denken ist gefragt, davon abgesehen war von der Türkei hier weder explizit die Rede noch wurde behauptet, daß Ehrenmord (dort) _gesamt_gesellschaftlich und offiziell akzeptiert sei.
    Wie auch in auf der verlinkten Site in den "wichtigsten Fragen" nochmal für jeden schön nachzulesen ist, ist "Ehrenmord" in islamischen Ländern weit verbreitet".
    Konsequenterweise wohl auch zumindest regional akzeptiert/ungeahndet.

    Was nicht religiös motiviert ist sondern seinen Grund in nicht-überwundenen
    'archaischen und von Männern dominierten' Strukturen zu tun hat, nennen
    wir es mal, aus abendländischer Sicht, einen zivilisatorischen Rückstand, der nun mal existiert.
    Schon klar, daß dieser und die generelle Dimension, ob man ihn zunächst fallsweise adaptieren möchte, gerne nicht wahrgenommen werden möchte.
    Ob man es 'Leitkultur' nennt, oder sonstwie : die Frage wie man derartigen Werte-'Importen' begegnet, stellt sich - der Link ist ein schönes Beispiel auf juristischer Ebene.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2009
  7. the great sparky

    the great sparky Silber Member

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    "...Demnach kann ein Täter unter Umständen sogar straffrei bleiben, wenn er von dem Ehrenmord-Verbot keine Kenntnis besaß. ..."

    aha! ich bin zwar kein ehem. verfassungsrichter - dennoch hab ich auch schon mal den satz gehört "unwissenheit schützt vor strafe nicht"

    muss ich demnächst mal in der praxis ausprobieren; "tatsächlich? nein herr wachtmeister ich wusste wirklich nicht, dass ich bei rot halten muss" :rolleyes:
     
  8. #67

    #67 Guest

    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Der Verbotsirrtum nach §17 StGB ist halt ein schwieriges Konstrukt und nicht für jeden leicht zu verstehen. Deswegen ist der eine eben Jurist und ein anderer ist es nicht.
     
  9. AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Warum sollte man Mörder nicht resozialisieren können?
    Woher kommt denn beim Rest der Menschen das Bewußtsein über die Unrechtmäßigkeit eines Mordes? Angeboren?;)


    Zweifel an der "Normalität" von Religionen? Oha, was du damit lostreten kannst.:D
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Siehe: #25.

    Und noch eine Buchempfehlung: http://www.amazon.de/gp/product/354...p=1638&creative=19454&creativeASIN=3548366597

    Da wird auch mit einer ganzen Reihe weiterer "Binsenweisheiten" aufgeräumt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2009