1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von wosik, 19. April 2009.

  1. wosik

    wosik Board Ikone

    Registriert seit:
    3. September 2001
    Beiträge:
    3.349
    Zustimmungen:
    100
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    TX-P55VT50E +++ Technisat HDK2 +++ Teufel LT® 2 "5.1-Set L" +++ LG BD670 3D Blu-ray Player
    Anzeige
    Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

    Ich habe einen Sat Receiver im Online Shop gekauft und da mir der Sat Receiver nicht zugesagt hat, innerhalb der 14 Tage zurückgeschickt. Nun hat mir der Shop geschrieben, dass sie den Receiver nicht mehr als "neu" verkaufen können, da man am Zubehör und am Zubehörkarton erkennen kann, dass es sich um einen Rückläufer handelt. Nun möchte der Verkäufer mir 50€ in Rechnung stellen, bzw mir den Verkauspreis nicht in voller Höhe zurückzahlen. Wie sieht es da genau rechtlich aus? In den AGBs steht das nicht und die kleinen verschweissten Tüten musste ich ja aufmachen, da ich sonst das Gerät hätte gar nicht nutzen können.

    Ich habe das Gerät via Paypal bezahlt und mir wird das Geld sicherlich auch über Paypal wieder zurückgezahlt. Aber was soll ich nun tun? :confused:
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Rückgaberecht

    Das kommt darauf an, wie der Zustand der Ware ist. Wenn du lediglich die Verpackung geöffnet hast, um das Gerät in Betrieb nehmen zu können, dann gehört dies zu deinem Recht, die Ware zu prüfen.

    Sind an der Ware Gebrauchsspuren zu erkennen, kann der Verkäufer Wertersatz verlangen. Gleiches gilt auch für die Verpackung, sollte diese über die Maße beschädigt und nicht nur geöffnet sein.

    Das ist aber alles recht vage. Ich kenne das ja selber bei diesen kleinen Tütchen, wo die ganzen Kabel immer eingepackt sind. Oft sind die verschweißt, so dass man sie nicht einfach öffnen kann. Meistens schaue ich in meine Gerümpelkiste und nehme eines meiner eigenen Kabel. Wenn das nicht geht, versuche ich, diese Tütchen mit äußerster Sorgfalt zu öffnen bzw. sauber aufzuschneiden.

    Gag
     
  3. wosik

    wosik Board Ikone

    Registriert seit:
    3. September 2001
    Beiträge:
    3.349
    Zustimmungen:
    100
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    TX-P55VT50E +++ Technisat HDK2 +++ Teufel LT® 2 "5.1-Set L" +++ LG BD670 3D Blu-ray Player
    AW: Rückgaberecht

    So heisst es in der email:

    Ein kleines Problem haben wir nun mit dem Wiederverkauf der Box, obwohl technisch
    einwandfrei, können und dürfen wie die Box nicht mehr als „Neu“ verkaufen.
    An den Gebrauchspuren am inneren Karton, am Zubehörkarton und am Zubehör selbst
    erkennt jeder dass die Box ein Rückläufer ist.




    Das klingt nicht gerade danach, dass ich die Ware besonders beschädigt habe. Ist auch nicht der Fall gewesen, aber natürlich kann man nicht verhindern, dass man sieht, dass es sich um einen Rückläufer handelt. Aber um das Gerät wirklich auszuprobieren, bleibt mir nichts anders übrig. Von daher muss ich nun sehen, wie ich an mein Geld komme und zwar in voller Höhe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2009
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Rückgaberecht

    Wie gesagt: Sofern du die Kiste nicht mit dem Brotmesser aufgemacht und die Tütchen mit den Zähnen, gehört das eigentlich zu den Risiken, mit denen der Händler nunmal im Rahmen des Fernabsatzrechts leben muss -- dafür hat er halt keine Ladenmiete.

    Sollte er sich nicht darauf einlassen, solltest du dich an die Verbraucherzentrale wenden.

    Das Argument, dass sie Verpackung nicht mehr neu ist, zählt meines Wissens nicht!

    Infos:

    "Forderung der Warenrücksendung in Originalverpackung
    Die Einschränkung des Rückgaberechts auf lediglich unbenutzte oder originalverpackte Ware stellt eine unzulässige Einschränkung des Rückgaberechts dar (OLG Hamm, Urt. vom 10. Dezember 2004, Az.: 11 U 102/04; OLG Hamburg, Urteil vom 20. Dezember 2006, Az.: 5 U 105/06 in Bezug auf geöffnete Original-Umverpackungen bei Kontaktlinsen). Eine entsprechende vertragliche Regelung in den AGB halten die Gerichte für unwirksam. In den Fällen der Beschädigung oder des Untergangs der Produktverpackung hat der Verbraucher allerdings gem. § 346 Abs. 2 BGB Wertersatz zu leisten, wenn der empfangene Gegenstand - und das gilt wohl auch für die Produktpackung - sich verschlechtert hat oder untergegangen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Verschlechterung durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde oder wenn sie durch Zufall eingetreten ist. Wenn die Produktpackung nur geöffnet wurde oder Transportschäden aufweist, kommt ein Wertersatz allerdings nicht in Betracht, da das Öffnen der Verpackung ein Teil der oben beschriebenen Funktionsprüfung darstellt und Transportschäden unter die Versendungsgefahr des Verkäufers fallen."


    http://www.rhein-neckar.ihk24.de/pr.../Internet/fernabsatzvertrag.jsp#Rückgaberecht

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2009
  5. wosik

    wosik Board Ikone

    Registriert seit:
    3. September 2001
    Beiträge:
    3.349
    Zustimmungen:
    100
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    TX-P55VT50E +++ Technisat HDK2 +++ Teufel LT® 2 "5.1-Set L" +++ LG BD670 3D Blu-ray Player
    AW: Rückgaberecht

    Theoretisch kann ich mir auch das Geld über Paypal in voller Höhe zurüchholen, da bisher noch keine Rückbuchung erfolgt ist.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Rückgaberecht

    Wie soll das gehen?
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.268
    Zustimmungen:
    27.243
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Rückgaberecht

    Die Eingeschweisten Tüten muss der Verkäufer eh wieder ersetzen da man hier egal wie man sie öffnet immer sehen kann das sie nicht original verschlossen sind.

    Bei Blisterverpackungen kann man diese ohne reichlich Gewalt überhaupt nicht öffnen (Da rundherum fest verschweist). Auch hier muss der Verkäufer sich einen Kopf machen.
     
  8. wosik

    wosik Board Ikone

    Registriert seit:
    3. September 2001
    Beiträge:
    3.349
    Zustimmungen:
    100
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    TX-P55VT50E +++ Technisat HDK2 +++ Teufel LT® 2 "5.1-Set L" +++ LG BD670 3D Blu-ray Player
    AW: Rückgaberecht


    Es gibt bei Paypal eine Konfliktlösung, mit der man sich das Geld zurückholen kann, wenn man es bei Paypal begründet.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.268
    Zustimmungen:
    27.243
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Rückgaberecht

    Das funktioniert nur bei ebay und der Verkäufer muss dem zustimmen.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Rückgaberecht

    Das gilt doch aber nur für Ebay-Käufe, oder?

    Zudem wird dir Paypal da nicht weiterhelfen können, schließlich hat der Verkäufer ja den Vertrag -- die Lieferung der Ware -- erfüllt. Hier geht es ja um deine Rückforderung im Sinne des Fernabsatzrechts.

    Ich würde dem Shop-Betreiber eine Mail so in der Art schreiben:

    Sehr geehrter Herr XYXYXY,

    nach dem Fernabsatzrecht steht es mir als Kunde zu, die Waren nach Empfang zu prüfen. Da dies nicht ohne Öffnen der Verpackung möglich ist, kann dies nicht als eine Verschlechterung der Ware im Sinne des Gesetzes angesehen werden. Wie Sie selbst festgestellt haben, ist das Gerät in einwandfreiem Zustand und frei von Gebrauchsspuren.

    Daher bitte ich Sie, mir den Kaufbetrag in voller Höhe zu erstatten.

    Blabla.