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hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von olvenstedter, 15. April 2009.

  1. dittsche

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    AW: hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

    Eine Mitschuld gibt es bei solchen Fällen nicht. Nur entweder / oder.

    Wenn er es gewusst hat, dass die erkrankt ist und lässt sich auf das Abenteuer ein geht die straffrei aus der Sache raus.

    Wenn er es nachweisbar ( !! ) nicht wusste hat sie ein Problem.
    ´
    Allgemeine moralische Bedenken wie z.B. wer´s ohne macht hat immer eine Mitschuld usw. interessiert ein Gericht nicht.
     
  2. dittsche

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    AW: hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

    Soweit ich weis, ist es bei uns noch nicht verboten, einen gepflegten GV auch ohne Bereifung zu haben. Sollte Dir hier ein allgemein gültiges Gesetz bekannt sein, welches was anderes sagt bitte ich um Mitteilung ;)

    Wie man eine Strafbarkeit eines derartigen Verhaltens ( Kenntnis der Infektion des einen bei gleichzeitiger Unkenntnis des anderen ) überhaupt in Frage stellen kann, wirkt auf mich wenig "gelehrt".
     
  3. Master-D

    Master-D Guest

    AW: hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

    Jap. In erster Linie ist jeder für sich selbst verantwortlich. Wenn ich in der Disco jemand fremdes kennenlerne, sie in der ersten Nacht auch poppe und kein Kondom benutze, dann bin ich selbt der Idiot. In Deutschland weiß jeder dank der sehr guten Aufklärung wieso man verhüten sollte. Man kann nicht davon ausgehen, dass irgend jemand fremdes Dir kurz vorm Sex verrät, ob er Geschlechtskrankheiten hat oder nicht.
     
  4. Jens72

    Jens72 Talk-König

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    AW: hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

    Zu Recht, wie ich meine - um mal wieder aufs Thema zu kommen. Da gibts eben zwei Seiten bei der Geschichte - ihn, der, wie Freund 67 hier eben in Kauf genommen hat, sich ohne Schutz irgendwas zu holen. Schön blöd und irgendwo selbst schuld, klar.
    Und dann natürlich Madame, die, sollte sie von ihrer Infektion gewußt haben und ihn darüber nicht aufgeklärt hat eiskalt in Kauf nimmt, ihre Viren weiterzugeben. Und das ist wieder was ganz anderes, wenn es jemandem ganz bewußt gleichgültig ist ob man jemanden mit einer potenziell tödlichen Krankheit ansteckt, von der man weiß daß man sie hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2009
  5. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

    Boah, du bist ja wirklich heftigst peinlich.

    Wir nehmen also zur Kenntnis: Du weißt nicht einmal worüber du redest.
     
  6. hopper

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    AW: hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

    Ich weiß nicht, das wirkt nicht schlüssig. Wenn ich hier ohne Helm rumlaufe (werde ich fristlos entlassen, sei jetzt aber nebensächlich) dann habe ich doch die gleiche Situation. Gummi = Helm. Wenn mit was auf den Kopf fällt, ist dann auch der Fallenlasser schuld? Sowas fördert ja den Abbau der verbleibenden Restintelligenz und mag sicherlich politisch auch gewollt sein. Aber juristisch/rechtlich? Ich mag das Urteil akzeptieren, wenn auch ich dann wegen Grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werde mit identischer Strafe.
     
  7. AW: hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

    Klar ist der "Fallenlasser" schuld, wenn dir was auf den Kopf fällt.
    Wenn "Fallenlassen" ein Straftatbestand ist, kann der "Fallenlasser" dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

    Der fehlende Helm wird dir sicher bei einem Zivilprozess beim Aushandeln des baren Restintelligenzwertes der beschädigten Waffel als Teilschuld angerechnet.:)
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

    Wenn dem "Fallenlasser" in eigener Unkenntnis oder einfacher Fahrlässigkeit irgendwas runterfällt, was dich trifft, dann wirst du in der Tat selbst schuld sein (weil bei eucht laut UVV Helmpflicht besteht), sofern ihm keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann (wäre dann wohl grobe Fahrlässigkeit). Dann ist es schlicht ein Unfall.

    Aber in diesem Fall hat der "Fallenlasser" mit Absicht etwas fallen gelassen -- sogar noch, während er dich gesehen hat, wie du in die Schusslinie läufst. Das gibt letztlich allein ihm die Schuld. Dann ist es kein Unfall mehr, sondern Körperverletzung.

    Der springende Punkt ist hier nach wie vor, dass sie von ihrer Infektion wusste und es ihm verschwiegen hat. Ohne dieses pikante Detail wäre es eine "selbst schuld"-Situation.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2009
  9. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

    Wo habe ich das behauptet?

    Wie gesagt. Es ist nur mein persönliches Rechtsempfinden und meine Meinung.
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: hat nadja von no angels andere mit aids angesteckt?

    Und da bin ich nicht so ganz konform. Auch Arbeitnehmer müssen/brauchen ihre Krankengeschichte nicht offenlegen, im Gegenteil. Derartige Daten darf ich nicht auswerten und daraus z.B. Aufgrund der "Gefahrenabwehr" für andere Mitarbeiter eine fristlose Kündigung aussprechen. Da mache ich mich sogar strafbar.

    Wo ist also der Unterschied? Kein Biologe, Viruloge, Gutachter wird eine Ansteckung im normalen Alltag zu exakt 100.000% ausschließen, folglich besteht ein Risiko. Und dieses Risiko ist um gewaltige Faktoren höher, als wenn jeder Mitarbeiter vollkommen gesund ist. Muss ja nicht HIV sein, auch Hep B oder ... wäre möglich. Wäre ich nicht sogar gezwungen, Tests von allen Mitarbeitern zu verlangen und dann die betroffenen oder sich weigernden Mitarbeiter fristlos zu entlassen? Oder nicht, und warum nicht? Diskriminierung? Oder war dieser Fall eine "argliste Täuschung"? Drum die Frage, wo ist die Grenze?

    Müßten dann nicht alle HIV positiv-getesteten unter Hausarrest gestellt werden bzw. eine Markierung tragen? Eine Person könnte niesen, während ich an ihr vorbei gehe und mich damit infizieren. So gering das Risiko aus sein mag, das ist juristisch irrelevant da nicht definierbar.

    Ich seh einfach die klare Angrenzung nicht, da ich die Entscheidung ungeschützten Verkehr als Gemeinsam-Einscheidung ansehe, es lag ja kein Zwang vor. Und eine getätigte oder nicht-getätigte Aussage ob man HIV-positiv sei halte ich für irrelevant. Kein Arzt macht eine 100% Aussage, kein Test ist final und eindeutig, vor allem kein negativer Test ist eine Garantie. Folglich gibt es immer rein Restrisiko. Und wenn ein Gericht entscheidet, dieses Restrisiko muss der Infizierte tragen, dann gilt das auch für die von mir genannten Fälle.