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Private Haftpflichtversicherung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 16. April 2009.

  1. electrohunter

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    Ich habe seit einigen Jahren eine private Haftplichtversivherung, die ich noch nie benutzt habe. Ich bin mit dem Auto einer Bekannten gefahren und bin leider beim Einparken an der Wand etwas hängen geblieben. Nun meine Frage, zahlt das die Versicherung und wenn ja, wie ist das bei der privaten Haftpflicht, wird man dann gekündingt, oder hochgestuft, oder was passiert denn da genau? kommt da ein Gutachter der Versicherung raus und kontrolliert das?
     
  2. Silly

    Silly Platin Member

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    AW: Private Haftpflichtversicherung

    Den Schaden an der Wand wenn denn einer entstanden ist muß die Kfz-Haftpflicht Deiner Bekannten zahlen. Du musst den Schaden an ihrem Auto bezahlen, dazu solltest Du Deine Privat-Haftpflich in Anspruch nehmen können. Hochgestuft oder gekündigt wird man dabei nicht. Und ob da ein Gutachter kommt und das ganze begutachtet oder die Versicherung die Rechnung direkt bezahlt ist abhängig von der Versicherung. Es gibt viele Möglichkeiten. Sprich da mit Deiner Versicherung. Ich hab für solche Fälle einen direkten Ansprechpartner bei meiner Versicherung, der regelt das alles für mich, sofort Entscheidung was gemacht wird und ggf gibt es auch sofort einen Scheck. Falls die Versicherung nicht dafür aufkommt musst Du selbst denn Schaden zahlen. Und wenn die Kfz-Versicherung der Bekannten deinen Schaden regulieren muss wird die Bekannt in ihrer Versicherung hochgestuft, es gibt bei einigen Versicherungen Ausnahmen. Das wären auch für Dich Zusatzkosten die Du berücksichtigen solltest. Sprich das am besten mit Deinem Versicherungsberater durch, der sollte Dir helfen können.
     
  3. AW: Private Haftpflichtversicherung

    Schäden an geliehenen Sachen zahlt eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht.
    Irgendwie auch verständlich.;)
     
  4. Nala

    Nala Silber Member

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    AW: Private Haftpflichtversicherung

    NEIN. Private Haftpflichtversicherungen schließen generell Schäden, die durch das Halten oder Führen durch Kraftfahrzeuge entstehen, aus !

    Für die Schäden an der Wand (sofern entstanden) kann die KFZ-Haftpflichtversicherung aufkommen, sofern Du den Schaden nicht selber zahlen willst, um den KFZ-Vertrag Deiner Bekannten nicht zu belasten.

    Für die Schäden am Fahrzeug Deiner Bekannten musst Du Dich selbst mit ihr einigen. Dafür kommt keine Haftpflichtversicherung auf.

    Hat Deine Bekannte eine Vollkaskoversicherung, so kann diese in die Regulierung des Fahrzeugschadens eintreten. Hier ist zu beachten, dass eine eventuelle Selbstbeteiligung pro Vollkaskoschadenfall zum Tragen kommt und auch ein Rückstufungsschaden in der Schadenfreiheitsrabattklasse ist nicht auszuschließen.
     
  5. dittsche

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    AW: Private Haftpflichtversicherung

    Das ist zwar grundsätzlich richtig. Es besteht aber die Gefahr, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nimmt. In vielen Verträgen gibt es die Klausel, dass nur eine Person bzw. eine zweite ( oft Lebensgefährte ) als Fahrer eingetragen ist. Fährt ein Dritter, der nicht im Vertrag auftaucht, kann es schon zu Problemen kommen.
     
  6. Nala

    Nala Silber Member

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    AW: Private Haftpflichtversicherung

    Hallo Dittsche.

    Nun, Dein Statement geht jetzt über das ursprüngliche Thema "Privathaftpflichtversicherung" hinaus.

    Aber ungeachtet dessen, wird in der Regel kein Regress genommen, sondern allenfalls der KFZ-Vertrag umgestuft. Sollte es eine Versicherung geben, die dennoch Regress nehmen will, ist man ohnehin bei der falschen Gesellschaft versichert.

    Enmalige "Vergehen" werden bei meinem Arbeitgeber, für den ich nunmehr 40 Jahre arbeite, nicht "bestraft. Es gibt ja auch berechtigte Ausnahmen, wenn zum Beispiel der berechtigte Fahrer aus gesundheitlichen Gründen während der Fahrt ausfällt und der "Ersatzfahrer" einspringen muss.

    Aber ich denke, wir sollten dieses abschweifende Thema hier nicht behandeln, da es ohnehin bei den vielen Gesellschaften ganz unterschiedlich gehandhabt wird.
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Private Haftpflichtversicherung

    Richtig. Hab diese Erfahrung in meiner Jugend mit 'nem geliehenen Auto vom Kumpel ebenfalls gemacht.
     
  8. Positif

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    AW: Private Haftpflichtversicherung

    Das ist ja ein Ding, das habe ich noch gar nicht gewusst.. Also sollte man generell die Finger von Autos der Freunde lassen. Aber es gibt doch auch die Möglichkeit, sowas mit in der Kfz-Versicherung zu regeln, oder? Also wenn ich zum Beispiel das Auto von meinem Vater nehme, bin ich dann automatisch mitversichert.
     
  9. AW: Private Haftpflichtversicherung

    Gegen Glasbruch, oder was meinst du? :)
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Private Haftpflichtversicherung

    In Deutschland ist eine Versicherung an das Fahrzeug gebunden. Wenn du also mit dem Auto deines Vaters einen Fremdschaden verursachst, dann wird der von der Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen.

    Der Schaden am Auto deines Vaters musst du ihm allerdings ersetzen. Dafür springt deine persönliche Privathaftpflichtversicherung nicht ein.

    Dein Vater kann es nur seiner Vollkaskoversicherung melden, sofern vorhanden.

    Gag