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GEZ und IPTV

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von grummelzack, 9. März 2009.

  1. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: GEZ und IPTV

    Nein. Nicht in jedem Fall. Bitte 0185 999 505 00 anrufen.

    Es gab eine ganzen Haufen von Behauptungen, das ist wahr.

    Sie weist laut der Telefonhotline darauf hin, dass für den Empfang durch eine Fachwerkstatt unbrauchbar gemachte Geräte keine Rundfunkempfangsgeräte gemäß Rundfunkstaatsvertrag darstellen und somit nicht gebührenpflichtig sind, wenn kein weiterer Empfänger bereitgehalten wird.

    Das ist zwar richtig, hat aber mit den eigentlichen unbrauchbar gemachten Geräten in Club,-, Vereins-, sowie Schulungsräumen nichts zu tun.
     
  2. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: GEZ und IPTV

    Vollkommen richtig.

    Das gilt für Rundfunkempfangsgeräte.

    Durch eine Fachwerkstatt entschärfte Geräte sind laut Auskunft der GEZ Hotline (0185 999 505 00) keine Rundfunkempfänger und somit nicht extra gebührenpflichtig. Natürlich nur, wenn kein zusätzlicher Empfänger bereitgehalten wird.
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ und IPTV

    Nur Geräte mit Tuner sind GEZ pflichtig.
    Ohne Tuner nicht.

    Deswegen kann es theoretisch ja sogar passieren das jemand der einen DVB-T Receiver besitzt aber keinen Fernseher trotzdem GEZ bezahlen muss. Jemand mit einem reinen Monitor aber nicht.

    Die Problematik hier ist ja nicht die Pflicht zum bezahlen wenn man einen Fernseher mit ausgebauten tuner besitzt. Sondern um die Tatsache das der GEZ Mann der "spioniert" das erstmal nicht erkennt und bei der üblichen Zwangsanmeldung muss man sich erstmal wieder beschäftigen.
     
  4. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: GEZ und IPTV

    Hallo Penanggalan

    Die netten Damen von der GEZ Hotline teilten mir hierzu mit, dass ein Nachweis vom TV Fachbetrieb über die Unbrauchbarmachung ausreicht.

    Und wenn der GEZ Mann in den Schulungsräumen, im Club- oder Vereinsraum auf der Fußmatte steht, sollte man dann natürlich diesen Nachweis auch vorweisen können. Der macht dann in seine Akten einen kurzen Vermerk und damit ist der Fall für ihn erledigt. Für diese Geräte fällt dann keine zusätzliche GEZ Gebühr an.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: GEZ und IPTV

    Das habe ich ja auch nie bestritten. Vor allem im gewerblichen Bereich ist das Gang und Gäbe. Sagte ich ja bereits mehrfach oben. Sonst könnten z. B. Schulen jährlich tausende Euros an die GEZ zahlen.

    Ich habe nur gesagt, dass der Nachweis in Privathaushalten nicht so einfach ist und es mMn auch gegen die Lebenserfahrung spricht.

    Und dass mein Bekannter diesbezüglich den Prozess gegen die GEZ verloren hat (nach eigener Aussage).

    Niemand hat im Wohnzimmer ein Fernseher mit ausgebauten Tuner stehen. Niemand kann mir weiß machen, dass er kein Fernsehen konsumiert. Das glaube ich persönlich nicht und laß mich auch nicht vom Gegenteil überzeugen. Das ist nur ne Masche, um sich vor der rechtlich verankten Gebühr zu drücken. Und das geht heutzutage kaum noch. Jedes Auto hat ein Radio, viele sogar ein Navi (oft mit DVB-T-Tuner), fast alle neueren Handy haben Radio etc. pp.

    Bei Vereinen, Unternehmen etc. ist das was ganz anderes, weil hier die Geräte meist zu einem ganz bestimmten Zweck angeschafft wurden (Lehrfilme, Präsentationen etc) und der ist idR nicht, während der Arbeit "Marienhof" zu schauen...
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ und IPTV

    @Der Gelehrte
    Gerade du solltest aber wissen, dass es auch etliche GEZ Menschen gibt die durch Fenster gucken und dann Zwangsanmelden...
     
  7. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: GEZ und IPTV

    Lebenserfahrung ist kein Grund gleich jeden unter Generalverdacht zu stellen. So wie das hier einige getan haben. Allein durch Lebenserfahrung können keine Ansprüche begründet werden, sondern nur durch juristisch verwertbare Fakten. Bei deinem Bekannten vermute ich mal, dass er es noch zusätzlich versäumt hat, das Gerät auch abzumelden.

    Allein das Wörtchen "niemand" bereitet mir wieder dieses eigenartige Gefühl des Generalverdachtes. In einem Rechtsstaat gilt bis zum juristischen Nachweis und bis zur entsprechenden Ahndung die Unschuldsvermutung. Darum halte ich es persönlich für sehr gewagt, über allen diese Haube stülpen zu wollen.
     
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: GEZ und IPTV

    Da zeigen die neuen sachen unseres "Rechtsstaates" wie Vorradsdatenspeicherung etc. aber etwas anderes :eek:
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: GEZ und IPTV

    @ Der Gelehrte:

    Na, ich darf doch wohl meine eigene Meinung haben, oder? Für mich ist das so. Basta.

    Das hat nichts mit rechtlich verwertbaren Beweisen zu tun.

    Ist mir persönlich auch egal, ich habe kein grundsätzliches Problem mit der GEZ-Gebühr. Über Einzelheiten (s. o. mit dem Arbeitsplatz), der Höhe oder den Umgang mit den Gebühren können wir streiten. Da gibt es durchaus genug Baustellen zum Diskutieren.

    Die ÖR bieten mir trotz aller Unkenrufe ein qualitativ hochwertiges Programm. Was man von den Privaten nun wirklich nicht behaupten kann. Dafür bin ich auch bereit zu zahlen, umsonst ist nicht nicht mal der Tod. Ohne Geld kann man nunmal auch kein Programm machen. So einfach ist das.

    Aber die heutige Gesellschaft will ja nicht nur alles geschenkt bekommen, am liebsten hätte sie noch ne monatliche Überweisung als Dankeschön für's Schauen auf's Konto.

    Das sind eher grundsätzliche gesellschaftliche Probleme, die wir heutzutage haben.
     
  10. Der Gelehrte

    Der Gelehrte Senior Member

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    AW: GEZ und IPTV

    Selbstverständlich.

    Wenn die Geräte in Schulungs-, Club-, oder Vereinsräumen durch Zusatzgeräte wieder in TV Geräte umgewandelt werden, haben die Betreiber natürlich die Ar...karte gezogen.

    Einer unbegründeten Zwangsanmeldung, nur weil der eventuell etwas auf dem Bildschirm hat flimmern sehen, kann aber auch widersprochen werden.

    Korrekt ist aber eine derartige Zwangsanmeldung natürlich nicht. Der GEZ Mann sollte ganz einfach freundlich nachfragen und der Betreiber des Sichtgerätes sollte seine Werstattbescheinigung bereithalten.