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Kabelnetzbetreiber befürchten Störung von Kabelnetzen durch mobile Dienste

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. März 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Bonn/Berlin - Der Verband der Kabelnetzbetreiber bemängelt, dass die vom Bundeskabinett beschlossene Zuweisung von Frequenzbereichen für Mobile Datendienste zu möglichen Störungen auf anderen Übertragungswegen führen kann, da diese nicht geprüft wurde.

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  2. usul

    usul Institution

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    AW: Kabelnetzbetreiber befürchten Störung von Kabelnetzen durch mobile Dienste

    Hm, Kabel TV ist doch abgeschirmt.
    Oder haben sie Angst das dann der Vorteil von Kabel TV wegfällt, das hier die Nutzer mit ihrer Uraltinstallation leben können und das sie evtl. auf Sat umsteigen wenn die Verkabelung eh modernisiert werden muß ;)

    Ne mal ernsthaft, irgendwie verstehe ich es nicht, Kabel TV und Terrestrik haben sie doch schon immer gemeinsame Frequenzen genutzt. Wo liegt hier da sProblem?

    cu
    usul
     
  3. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Kabelnetzbetreiber befürchten Störung von Kabelnetzen durch mobile Dienste

    Ist doch klar das man als Kabelnetzbetreiber dagegen ist, schließlich handelt es sich ja um den direkten Wettberwerb. Die Kabellobby will doch dort, wo kein (schnelles) DSL verfügbar ist, den Internetzugang via Kabel verkaufen.
    Zu den befürchteten Störungen selbst kann man eigentlich nur lächeln, denn die Kabelnetzbetreiber geben damit eigentlich zu, daß die vorhandenen Netze die Anforderungen bezüglich Schirmungsmaß nicht einhalten. Zudem fragt sich, wieviele der voll ausgebauten (oder sollte man lieber sagen der "aufgebohrten 450MHz-..") Netze den Bereich bis 862MHz auch tatsächlich nutzen.
     
  4. Gast 92664

    Gast 92664 Guest

    AW: Kabelnetzbetreiber befürchten Störung von Kabelnetzen durch mobile Dienste

    Stimmt , da haben die Kabelnetzbetreiber gleich wieder ein Alibi .
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelnetzbetreiber befürchten Störung von Kabelnetzen durch mobile Dienste

    ... es geht um den Frequenzbereich von 790 MHz bis 862 MHz, also die Kanäle 61 bis 69.
    Uraltinstallationen wären von möglichen Störungen nicht betroffen, da sie nur bis 470MHz ausgelegt. Die möglichen Probleme würden also erst mit einer Modernisierung.
    Davon mal angesehen gibt es auch Endgeräte, vor allem die in den untersten Preisklasse, die nur mässig bis schlecht geschirmt sind. Habe hier ein Billig-Radio stehen, dass an den Kabelanschluss angeschlossen ist. Damit kann ich ohne Probleme alle vom Sender Bonn Venusberg verbreiteten UKW-Radio-Programme empfangen. Mein A/V-Receiver kann das nicht ...
    ... naja, bei meinem Topfield zuckt die Signalqualität immer ein wenig auf den Kanälen, die hier in Bonn auch für DVB-T (Kanal 29 538MHz) bzw. DVB-H (Kanal 43) genutzt werden.
    Allerdings geht die Signalqualität nie unter 96 %, sodass keine Störungen auftreten.
    Mein Topfield hat auch noch ein Blechgehäuse, was zusätzlich schirmt.
    Bei einigen modernen Receiver, wie z.B. von Technisat ist das Gehäuse aus Plastik, was keinerlei schirmende Wirkung hat. Die beste Verkabelung bringt nichts, wenn das Endgerät nur miserabel geschirmt wird.
    Man sollte auch nicht außer Acht lassen, dass die höheren Frequenzen auch störempfindlicher sind ...
     
  6. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Kabelnetzbetreiber befürchten Störung von Kabelnetzen durch mobile Dienste

    Man sollte aber auch nicht außer acht lassen, daß die Dämpfung in Gebäuden mit steigender Frequenz zunimmt, und das es gültige Normen gibt, an die sich neben den Kabelnetzbetreibern auch die Anbieter von Receivern im Kunststoffgehäuse halten müssen. Seitdem wir das CE-Zeichen kleben, regeln die Normen übrigens nicht nur die Störaussendung eines Geräts, sondern auch die Störfestigkeit.
    Wer in ein uraltes Verteilnetz, welches vielleicht bis 450MHz die damals für Kabelfernsehen gültigen Schirmungsmaßanforderungen einhielt (obwohl da auch viele Augen zugekniffen wurden, Hauptsache, es gab zahlende Kunden) einfach blind ein CATV bis 862MHz mit womöglich höheren Pegeln einspeist, verstößt nicht nur wahrscheinlich gegen gültige Normen, sondern handelt auch grob fahrlässig, da er dadurch sicherheitsrelvante Funkdienste stören könnte. Dabei stellt sich die Frage, wer eigentlich Schuld hätte, der Kabelnetzbetreiber, welcher plötzlich weitere Frequenzen einspeist, oder der Anlagenbetreiber, der ggf. gar nicht bemerkt hat, daß Frequenzen eingespeist werden, welche rausblasen könnten (OK, normalerweise schneidet der alte HAV den weiteren Frequenzbereich ab).
     
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Kabelnetzbetreiber befürchten Störung von Kabelnetzen durch mobile Dienste

    In der Tat hat zu früheren Zeiten die bei der DBP angesiedelte staatliche Aufsichtsbehörde beide Augen zugemacht, damit der Unternehmer DBP an 60 Ohm-Altnetzen BK-Signale aufschalten und neue Kunden gewinnen konnte.

    Nach meiner Kenntnis gab es keine Norm, die im BK-Bereich unterschiedliche EMV-Grenzwerte oder Schirmungsmaße gefordert hat. Es ist unerheblich, ob ein Verteilnetz nur bis 300, 450/470 MHz oder auf Vollbandbreite ausgelegt ist, die Grenzwerte sind in verschiedenen Normen teilweise recht kunterbunt in anderen Bereichen abgestuft. Eine Zäsur stellt allerdings das Inkrafttreten der NB 30 dar, welche die in der Sat.-ZF nach internationaler EN 50083-2 zulässige Störstrahlungsleistung von 43 dBpW auf national 33 dBpW reduziert hat. Wie so oft verweisen selbst renommierte Hersteller auf überholte Normen, selbst im druckfrischen KATHREIN-Katalog 2009 stehen noch die falschen EMV-Grenzwerte!

    Aber schon vor der Liberalisierung der Telekommunikation galt, dass der Betrieb von 60 Ohm-Altnetzen nur wideruflich im terrestrischen Originalzustand und bis zum Auftreten von Störungen geduldet war. Auch wenn sich kaum jemand um diese Vorschrift geschert hat, war bereits die Umsetzereinspeisung eines einzigen Satellitenprogramms unzulässig! Und die vielfach praktizierte BK- oder Sat.-ZF-Einspeisung ist noch heute rechtlich als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

    Da Altkabel über eine vergleichsweise hohe Dämpfung verfügen, dürfte die Einhaltung der Störstrahlungsbestimmungen die absolute Ausnahme sein. Im BK-Bereich sind 20 dBpW oder umgerechnet 38,73 dB(µV) an 75 Ohm, bzw. 34,64 dB(µV) an 60 Ohm zulässig. Vergleichsweise gut geschirmte 60 Ohm-Kabel haben ein Schirmungsmaß von 50 dB. Die zulässige Betriebsspannung für 60 Ohm-Altnetze beträgt somit maximal 84,6 dB(µV). Sollte das eine Anlage ausnahmsweise mal einhalten, hat sie höchstwahrscheinlich ein gewaltiges Problem mit dem zu geringen Störabstand gegen eindringende Störstrahlungen.

    Die in München nach der DVB-T-Aufschaltung selbst in Altnetzen mit unzulässig hohem Betriebspegel auf dem K 10 eingetretenen Störungen, werden auch an anderen Orten auftreten. Mit jeder netzinternen Bandbreitenerweiterung und zunehmender Zahl terrestrischer Sender wird das EMV-Risiko unkalkulierbarer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2009
  8. DigiBC

    DigiBC Junior Member

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    AW: Kabelnetzbetreiber befürchten Störung von Kabelnetzen durch mobile Dienste

    Abschirmungsnormen und Realität sind leider zweierlei...

    Ich bin sehr froh, in einem Gebäude mit sehr gut abgeschirmten Kabelnetz zu wohnen. Obwohl die Installation 18 Jahre alt ist und der Frequenzbereich der aktiven Komponenten (Verstärker) zu meinem Ärger knapp oberhalb von 470 MHz einknickt, ist das Netz auch dank meiner hochwertigen wohnungsinternen Verkabelung so dicht, dass wie bei "mischobo" kein Signal vom nahen Bonner Venusberg eindringt. Das zahlt sich auch umgekehrt aus, denn ich kann hier sogar über Zimmerantenne ohne Kabelstörungen ein wenig DX'en.
    So etwas ist in vielen verkabelten Wohngebieten nicht möglich, weil sich alte Hausverteileranlagen und Verkabelungen von Privatleuten wenig um Abschirmungen scheren. Bis vor etwa 10 Jahren war es beispielsweise in der Kölner Innenstadt problemlos möglich, im Autoradio "Star*Sat Radio" weitgehend unterbrechungsfrei zu empfangen - den vielen Kabellecks sei dank. Dem Kabelnetzbetreiber war es egal, denn seine eigenen, gut geschirmten Netze waren und sind für diese Abstrahlungen nicht direkt verantwortlich. Daher hatten auch die vielen Beschwerden von Funkamateuren über ihre gestörten Funkbänder keine Aussicht auf Erfolg.
    Ich kenne sogar einen Fall, wo der Empfang einer Kabelkopfstation durch Kabllecks in der Umgebung gestört war. Der Kabelnetzbetreiber hatte entsprechende Reklamationen als Blödsinn abgetan und ignoriert...
    Von daher ist es schon erstaunlich, dass die Kabelnetzbetreiber auf einmal aufwachen und das Risiko von schlecht geschirmten Leitungen und damit verbundenen, potentiellen Störungen anerkennen - auch wenn diese eher auf Kundenseite anzunehmen sind... :rolleyes:

    PS:
    Ich bin zwar für die strikte Trennung von Frequenzbereichen für Rundfunk und andere Funkdienste und daher mit der Abgabe von TV-Frequenzen für Internetzugänge nur bedingt glücklich - das wird den steigenden Bandbreitenbedarf eh nicht befriedigen können - aber die Kabelnetze sind ein autarkes System und sollten auch so betrachtet werden.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelnetzbetreiber befürchten Störung von Kabelnetzen durch mobile Dienste

    In der Tat, im Münchener Kabelnetz z.B. wird der analoge Kinderkanal sehr stark durch DVB-T Signale gestört. Wer da mit billigen Antennenkabeln hantiert, hat sicher Störungen.
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Kabelnetzbetreiber befürchten Störung von Kabelnetzen durch mobile Dienste

    Ich habe im Hinterkopf die Anforderung, daß BK-Komponenten bis 450MHz 14dB Rückflußdämpfung und 75dB Schirmungsmaß einhalten mussten. Keine Ahnung mehr, woher das kommt.
    Angenommen wir hätten eine alte Anlage, die nach alten Anforderungen bis 450MHz geschirmt war (und mehr wurde ja gar nicht eingespeist), dann kann es durchaus sein, daß die Anlage oberhalb 450MHz fleißig strahlt. Zwischenzeitlich ist der Frequenzbereich fast verdoppelt worden, was insbesondere für die Schirmung von Gehäusen einiges mahr an Anforderung bedeutet. Ich befürchte, daß sich viele Installateure dessen gar nicht bewusst sind.
    Gab es eigentlich früher für Antennenanlagen für reine terrestrische Verteilung (ohne jegliche Umsetzung) Schirmungsmaßanforderungen?