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ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Februar 2009.

  1. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Tun das nicht alle? Die Welt ist nunmal schlecht, und jeder sucht seinen eigenen Vorteil. Vorteil für die KG, wenn der Vermieter eine Schüsselphobie hat, und das sind nicht wenige!;) Also Massenhypnose der Vermieter glaub ich nicht dran, und zu fette Koffer ebensowenig. Dafür sind die KGs zu erfolgreich. Würden sie laufend Geschenke verteilen, würden sie nur noch Miese einfahren, und
    das ist nicht der Fall.
     
  2. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Deine Meinung ist oft nicht umsetzbar, es besteht N I C H T für jeden die Möglichkeit zum Sat-Empfang !
    Die bekannten Gründe sind: Verbot im Mietvertrag, Denkmalschutz / das Stadtbild (Schüsselwälder), falsche Wohnlage (keine Südseite), etc.

    DVB-T ist für eine Grundversorgung am besten geeignet (geht auch vielfach mit einer guten Zimmerantenne), in vielen Regionen nur die öffentlich rechtlichen Sender.

    Die Ausländer sollen ja für eine bessere Integration auch deutsch lernen, das können deutsche TV-Programme dann unterstützen (versteckter Lernzwang), und für Informationen aus der Heimat gibt es ja noch Radio (Lang- / Mittel- / Kurz-Welle), da gibt es heute relativ preiswerte Geräte.

    Ob für ALG II / Hartz 4 Empfänger ein generelles Recht auf Internet-Zugang besteht, welches explizit vom Staat / von der Gemeinde bezahlt werden muss ?
    => Da ist mir nichts bekannt.
     
  3. LHB

    LHB Institution

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    gerade für die arbeits- oder ausbildungssuche ist das internet ideal.

    aber viele wollen ja den H4-empfängern am liebsten ALLES verbieten (lassen). zum beispiel akzeptiert so gut wie KEIN arbeitgeber mehr handgeschriebene bewerbungen, also ist ein PC mit drucker pflicht. das muss natürlich kein neuer sein, ein gebrauchter für 50 bis 100 euro tuts auch, muss ja schließlich nicht MS OFFICE sein. muss nichtmal OPEN OFFICE sein, ABI WORD reicht z.b. auch, das läuft auch auf älteren rechnern noch gut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Februar 2009
  4. Tribun

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Ich hasse niemanden. Mitleid scheint mir das passendere Wort zu sein.:winken:
     
  5. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Mitleid von oben herab kann aber durchaus so wirken. Da nutzt auch das Relativieren anschliessend nix mehr!:winken:
     
  6. Tribun

    Tribun Silber Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Da gibt es nichts zu relativieren. Erwachsene Menschen, deren Selbstwertgefühl so tief im Schlamm versunken ist, das sie das Gefühl haben, die Gesellschaft ist für ihr gesamtes Leben einschließlich Freizeitgestaltung verantwortlich und hat dafür finanziell aufzukommen, bemitleide ich so sehr, das es mir schwerfällt, das in Worte zu fassen. Wenn das von "oben herab" wirkt, dann wird das wohl auch so sein. Denn so tief unten wie diese Leute bin ich Gott sei dank nicht. Und das hängt nicht nur mit einem Arbeitsplatz bzw. Geld zusammen.
     
  7. dittsche

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Oh, mal wieder ein Hartz IV Thead. Hab gerade mal die letzten vier Seiten quergelesen. Alles beim alten, man beschimpft sich, LHB ist wieder beleidigt usw.:D

    Mal was neues, was hierzu passen könnte. Guten Appetitt !

    Die Kost-Fast-Nix-Kost - Bild.de

    Da können die Hartzler doch den Kaberanschluss doch ruhig selbst bezahlen.

    Kein Mensch braucht einen Kabelanschluss um zu überleben, bzw. seine Grundbildung zu erlangen. Wer Kabel möchte, soll selbst bezahlen.
     
  8. Fireglieder

    Fireglieder Silber Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Richtig,besonders weil es sat kostenlos gibt.
    Aber solange Vermieter sat verbieten können,hat der staat für eine angemessene alternative zu sorgen.
    Ansonsten muss die gez abgeschaft werden.

    Der staat kann nicht einerseits sagen das fernsehen SO wichtig ist das man dutzende tv und radio sender braucht,und dann den leuten den zugang verweigern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Februar 2009
  9. Red Dragon

    Red Dragon Junior Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Wer hat eigentlich den Fireglieder losgelassen?

    Ich find das schrecklich was der Typ schreibt, nicht nur in diesem Thread.

    Ich weiss nicht ob ich es richtig verstanden habe deshalb frag ich nochmal nach. Darf die Frau aus Pforzheim nun RTL sehen oder nicht? Bei der gibts doch kein RTL und kein Sat-1 via DVB-T. Wie soll die arme Frau dann "Gute Zeiten schlechte Zeiten" sehen? Habt ihr das schon verhackstückt?
     
  10. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Ich sehe das anders. In der heutigen Zeit sehe ich das so: Auch DU kannst der nächste sein. Soll schon Leute gegeben haben, die Montags auf die Arbeit wollten, und die Firma war pleite und die Tür abgeschlossen!:eek: