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ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Februar 2009.

  1. digi-pet

    digi-pet Guest

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Etwas falsch angesetzt das Thema :

    Die KG-s sollten JEDEM das Recht auf eine Grundversorgung weit unterhalb der sich
    jetzt etablierten Gebührenhöhe anbieten MÜSSEN . Eine Art Basispaket wobei
    die Grundverschlüsselung dann automatisch mit ausgeschlossen ist .
     
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss


    Du meinst, von Dir hängt alles ab? Du bist Deutschlands Schicksal? :eek:

    Mach Dich doch nicht so wichtig. :rolleyes:
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Genau das funktioniert eben überhaupt nicht.
     
  4. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Sehe ich ebenso. Hopper ist mal wieder unerträglich am frühen Morgen.:confused:
     
  5. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Genau!:confused: Ätzend sowas..
     
  6. Fireglieder

    Fireglieder Silber Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Also ich habe einen Kabelanschluss,denn ich gar nicht unbedingt will(als backup ist es halt nice to have).
    Dennoch wird der einfach frech in die miete mit eingerechnet.
    Also soll sich die "Solidargemeinschaft",mal darum kümmern das die die keinen kabelanschluß wollen diesen auch nicht bezahlen müssen über die miete,und die die einen haben wollen ihn bezahlt bekommen.
    Dann gleicht sich das wieder aus.

    Es ist doch unsinn,das jemand der etwas nicht will es ungefragt bekomm,und der der es will nicht.
    Alles in allem wäre ne sat schüssel aber eh die bessere und billigere wahl.

    Der Gesetzgeber muss nur wollen.
    Dann geht das alles ohne probleme.
    Keine ahnung wie genau aktuell die preise sind,aber ne digitale sat grundausrüsstung bekommt man denke ich schon zu nem auch für hartz4 empfänger realisierbaren preis.

    Und wenn der gesetzgeber das nicht will,muss er halt den kabelanschluß bezahlen.

    Der gestezgeber kann nicht das recht auf inforamtionen nur wegen seiner faulhiet einschränken.
    Und über dvb-t allein kann man sich nicht informieren,abgesehen das es dort auch kein triple play gibt.

    Weder rtl noch sat1 sind gegenüber vermietern in irgend einer form weissungsbefugt,genausowenig wie 9live oder die ard.
    Was sollen die denn bitte machen?

    Und dvb-t ist halt als grundversorgung denkbar ungeeignet.
    Sat hat den einmaligen vorteil das man es überall empfangen kann.

    Egal ob ich auf dem dorf oder mitten in der stadt lebe,sat geht immer(manchmal mit mehr,manchmal mit weniger aufwand).

    Früher hat man terrestrik genommen weil es noch keine sateliten gab.
    Aber heutzutage bietet sowas wie dvb-t keinen ernstzunehmenden vorteil.
     
  7. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Das das mit der Zwangsverkabelung für manche ärgerlich ist, kann ich verstehen. Andererseits ist es aber billiger, als wenn man 16,90 auf Eigeninitiative zahlt. Sinn der Zwangsverkabelung ist ja, es für den einzelnen Mieter billiger zu machen bzw. es allen Mietern zu ermöglichen, und den Satellitenwald etwas einzudämmen. Wenn es von der Strasse aussieht wie bei der NASA, kann ich schon verstehen, das sich mancher Vermieter eher damit anfreundet. ;)
     
  8. LHB

    LHB Institution

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    nicht nur am frühen morgen ! :rolleyes:
     
  9. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Satellitenanlagen können auch auf dem Dach stehen. Tatsache ist das die Kabelgesellschaften wohl auch den Vermietern mehr als nur verbalen Honig ums Maul schmieren.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Richtig. Da wird dann schon ein "Koffer" rübergereicht.