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ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Februar 2009.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Ich finde das Urteil geht nicht weit genug.

    Es muss endlich eine Regelung her, die es explizit verbietet, dass Kabelgebühren in den Nebenkosten einer Wohnung versteckt werden. So ist es eine Ungleichbehandlung. Bei Leuten wo das Kabel in den Nebenkosten mit drin ist, bekommen es bezahlt, die anderen nicht. Das kann es nicht sein.

    Mein Standpunkt war immer schon: Kabelfernsehen ist ein kommerzielles Zusatzangebot, keine Grundversorgung. Und: auch der Empfang der PrivatTV Programme ist keine Grundversorgung ! Wenn sich die Privatsender nicht dazu entscheiden, kostenfrei via DVB-T empfangbar zu sein, so verzichten sie auf die Zuschauer, die sie anders nicht empfangen können.
    Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit, also die Steuerzahler, den Privatsender so indirekt die Verbreitungskosten ersetzen.
    Genauso halte ich es für falsch, dass das Geld in Mengen automatisch an die Kabelbetreiber fließt. Steuergeld nimmt man immer gerne.

    ALGII ist immer ein emotionales Thema. Aber von zwei Seiten. Wieso soll die Lidlverkäuferin mit ihren Steuern das mitfinanzieren? ALGII ist eine solidare Notversorgung für Menschen die keine Arbeit finden. Wer keine Arbeit hat, der hat es schwer keine Frage. Aber die Allgemeinheit kann da keinen perfekten Lebensstandard finanzieren.

    daher war ich immer gegen eine Aufgabe der terrestrischen Verbreitung. Sie stellt nunmal die Grundversorgung dar, jeder muss kostenlos (oder alleine durch Zahlung der GEZ) fernsehen empfangen können, ohne gezwungen zu sein, ein kommerzielles Unternehmen (Kabelbetreiber) zu finanzieren.

    Wenn jemand von seinem ALGII Regelsatz das Kabel finanzieren kann und will, soll er das gerne tun, aber nicht als Dreingabe...

    Sonst müsste dann bald auch das Internet etc. zusätzlich finanziert werden.

    Ach ja übrigens, es gibt eine Gruppe in Deutschland, da schreit man nicht so laut auf, vielleicht weil die nicht so laut jammert, viele Studenten.
    Da schaut ein hoher Prozentsatz terrestrisch, weil man sich das Kabel nicht leisten kann und will. Ich kenn sogar einige, die haben zugunsten eines Internetzugangs völlig auf's Fernsehen verzichtet.
    Man wundert sich, wieviele da mit weit unter 400 Euro im Monat auskommen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2009
  2. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Unser Hopperle wieder auf nem Privatfeldzug gegen ALG 2 Empfänger, einfach nur putzig. Sag mal, arbeitest Du Stütze Deiner Firma eigentlich? Wenn ich so sehe, wann Du hier postest, kommen mir da echte Zweifel? Doch wohl nicht ein "verkapter Harzer", oder?
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Was ist "arbeitest Du Stütze Deiner Firma eigentlich?" ?
     
  4. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Na, Du bist doch die Stütze der Firma, in der Du arbeitest, ohne dich würde doch nichts mehr gehen. So rauszulesen aus deinen Postings. Da bezeichnest Du sich doch als der Mitarbeiter. Hats jetzt "klick" gemacht?
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Hm, ja. Der Satz ergibt einfach keinen Sinn.

    Egal. Klar bin ich der Mitarbeiter. Genauso wie zig Tausende andere auch in Deutschland, die dadurch erst Job für die andern schaffen, der sogenannte jobmäßige "Rattenschwanz", sodass am Ende von den 83 Mio. Einwohnern in Deutschland immerhin knapp 45% arbeiten. Und jetzt bin ich doch auch tatsächtlich so unverschämt, und fordere, dass die anderen mal anfangen, was anständiges zu lernen, da ich die Meinung vertrete, ein Hoffeger wäre kein richtiger Job. Könnte auch ein Kärcher machen. Weil ich die dummer Ansicht vertrete, dass 8 Mio. auf dauer keine 83 Mio. durchfüttern können.

    Und dann fordere ich auch noch, dass die Steuerzahler sich die Alg-II Empfänger aussuchen dürfen, natürlich unter der Prämisse, dass der Steuerbetrag keinen Cent niedriger ist. Katastrophe, würden doch mal die richtigen mehr Alg-II bekommen. Kann man nicht zulassen, schließlich würde dann eine bestimmte Gruppe der Empfänger leer ausgehen. Auf der anderen Seite könnte man dann die Beträge um 10% oder gar mehr erhöhen.
     
  6. Tribun

    Tribun Silber Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Nein, wir geben ihm natürlich noch mehr Geld, damit er sich weiter ungestört gehen lassen kann. Ist ja schließlich mittlerweile bei einer sozialen Schicht von Menschen in Deutschland gefühltes Menschenrecht, tagsüber vor der No-Name-Baumarkt-Plasma-Glotze zu hocken oder in Internetforen zu campieren, während der "blöde Rest" draußen in der Arbeitswelt dieses "Sozialsystem" brav weiterfinanziert. Ist halt einfach ein Fehler im System, wenn eine vierköpfige ALG II-Familie insgesamt genausoviel Transferleistungen
    erhält, wie eine vergleichbare Familie mit einem Einkommen Beamter Besoldungsstufe A 7 z.B. bei der Post oder dem Zoll.,
     
  7. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    HarzIV-Empfänger sind nicht "nur" Arbeitslose, ungelernte Geringverdiener, oder faule Couchpotatoes.

    Als HarzIVler kann schnell auch eine Lebensgemeinschaft sein, in der eine Person pflegebedürftig, also krank oder behindert ist. Mit knapp über 600 Euro "Pflegegeld" für eine selbst bewerkstelligte 24/7-Pflege des Pflegebedürftigen kommt man nicht weit.
    Und selbst wenn man einen professionelle Pflegedienst einsetzt, so entstehen zusätzliche Kosten, Zeit für einen "normalen" Beruf des Angehörigen föllt in der Regel kaum an. Denn vom Pflegedienst wird allenfalls mal 2 oder 3 Stunden des Tages abgedeckt. Die restlichen 21-22 Stunden muss weiterhin der Angehörige da sein.
    Solange Angespartes da ist, kann dies noch für die eine oder andere Ausgabe hinzugezogen werden. Aber weit kommt da keiner. Meist lebt dann solch eine Lebensgemeinschaft ebenfalls auf "HarzIV"-Niveau. Und sobald durch Pflegegeld und eine Rente das Einkommen nur knapp darüber liegt, gibts keinen Cent von der öffentlichen Hand.
    Entsprechenden Personen dann dies alles, was oben teilweise aufgeführt wurde, vorzuwerfen, ist wirklich äusserst geschmacklos.

    Nebenbeibemerkt, Ihr wisst alle nicht, was uns angesichts der aktuellen Wirtschaftskriese demnächst noch so blühen wird. Evtl. gehören einige von uns bald auch zu "dieser Klientel". Und wenn keiner mehr Geld hat, kann auch von uns keiner "durch irgendwelche Eigeninitiativen" mit anderen ins Geschäft kommen.
    Denkt mal daran. In der Vergangenheit traf es nur wenige bei Nokia, Holzmann oder BenQ. Dieses Mal kann es durchaus zu einem Rundumschlag ausufern.
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Erstmal, natürlich nicht. Aber jeder, der Alg-II Empfänger, der ungelernt oder ein "fauler Couchpotato" ist, nimmt den anderen Geld weg.

    Und zu zweiten, wenn "wir" auch arbeitslos werden, dann gibt es niemanden mehr, der überhaupt noch einzahlt. Folglich auch keine Sozialhilfe mehr. Aber "wir" kennen dann immerhin noch Bäcker und können die nötigen Zutaten auftreiben. Also werden "wir" dann nicht verhungern.
     
  9. Fireglieder

    Fireglieder Silber Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Also ich als Arbeitsloser zerstöre das System zumindest nicht.
    so wie es aktuell die ganzen Bänker machen.

    Die haben alle ihre Kohle,und lassen für ihre Fehler nun die Allgemeinheit bluten.
    Eventuell solltest du lieber erstmal das kritisieren,bevor du so über arbeitslose herziehst.
    Welcher hartz4 Empfänger bekommt über 1 million € im Jahr.

    Zeig bitte nur einen Fall.
    Bevor man hartz4 Empfänger kritisiert kann man alternativ zu den Bänkern z.b die Fußballspieler kritisieren.
    Oder gerne auch die telekom Manager,die wie in diesem Forum des öfteren zu lesen auch nicht unbedingt mit Qualität überzeugen.

    Solche Leute "sparen" doch allein an steuern soviel wie ein Hartz4 Empfänger bekommt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2009
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Teil 1 Deiner Post fett markiert stimme vorbehaltlos zu.
    Teil 2 Deiner Post mit Anmerkungen. Wenn der ALG2-Empfänger keinen finanziellen Spielraum hat, er aber natürlich auch ein Anrecht auf Fernsehen besitzt, dann sollte man in den Fällen wo DVB-T möglich ist Ihm den Empfänger stellen.
    Dort wo kein DVB-T möglich ist das Grundprogramm des Kabelabschlusses oder die Sat-Anlage.