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ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Februar 2009.

  1. Gorcon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Du meinst ständig zu hungern und nur noch minderwertige fertiggerichte zu essen die ungesund sind?
    Da frag ich mich dann wie man damit die Lebensqualität steigern soll?!
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Körperlänge!
     
  3. camaro

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    So lang sind doch Klingonen gar nicht. :D
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Wenn Du wüstest!:eek:
     
  5. AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Warum? Brauchst du kein warmes Wasser? :D
     
  6. Schüsselmann

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    @LHB : im vorliegenden Fall ist ihm doch gar kein Geld gekürzt worden, sondern lediglich ein über den Regelsatz hinausgehender Mehraufwand nicht bewilligt worden. Bei welchen Krankheiten welcher Mehraufwand zu gewähren ist, ist durch den Gesetzgeber verbindlich festgelegt.
     
  7. hopper

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Durchlauferhitzer sind solche Energieverschwender. Auf sowas sollte eine Energiesteuer erhoben werden. 1 EUR pro kWh z.B.
     
  8. AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Vollelektronische Durchlauferhitzer sind sowas von genial.
    Leistung nur dann, wenn sie gebraucht wird.:)
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Hey, bei der Energieeffizienz sollte die Energiesteuer dann ja unbemerkbar sein. ;)
     
  10. AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Wäre sie auch, würde die Steuer auf den gesamten Energieverbrauch erhoben werden.:)