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ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Februar 2009.

  1. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Nein, das tut er in der Tat nicht.
    Allein das vorhanden sein von ALG II und Brummiere, Handy und anderen nicht notwendigen Dingen wird aber hier sonst immer ab Seite 2 sondiert, wobei man dann abschließend zum Schluß kommt, das solche Menschen noch zuviel haben und somit Schmarotzer oder schlimmeres seien.
     
  2. göttingencity

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Wobei es schon ein wenig ungerecht ist, dass die Kabelgebühren übernommen werden, wenn wie beispielsweise bei mir diese Gebühren im Mietvertrag enthalten sind. Muss der Kabelanschluss aber zusätzlich bezahlt werden, soll man selber dafür auskommen? :eek:
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Nee, nee, nee. Es geht ausschließlich um diejenigen, die immer mehr fordern und gleichzeitig ihre Annehmlichkeiten nicht reduzieren wollen. Nur um die geht's. Und besagte Klägerin soll man zeigen, wie sie an den 17,90 Kabelanschluss von Kabel-BW kommt wenn der Maximalbetrag für den einfachen Kabelanschluss 16,95 EUR beträgt. Damit läuft dieser Kabelanschluss unter Annehmlichkeit, und genauso hat auch das Gericht das gesehen.
     
  4. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Achso, entschuldigung, ich hatte nicht den Eindruck das wir ausnahmsweise mal beim Eingangsfall bleiben. ;)
     
  5. Major König

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Gibt es das auch im Human-Readable Format? :confused:
     
  6. göttingencity

    göttingencity Gold Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Nicht in allen Gegenden empfängt man über DVB-T auch die Privatsender. Laufen die eigentlich auch unter Annehmlichkeiten? :D
     
  7. Gorcon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    welche annehmlichkeiten? Das man sich nur mit Kaltwasser waschen darf (warmwasser ist ja bekanntlich nirgens aufgeführt)
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Vom Preis passend ist das der Mehrteilnehmer-Kabelanschluss plus KDG Home PayTV, der hier bezahlt werden soll. Dann paßt der Preis auf den Cent. Warum sollte das Amt PayTV bezahlen? Ich kann mir KDG Home auch nicht leisten, da ich nicht soviel verdiene, dass ich das Preis/Leistungsverhältnis akzeptiere.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Regelt schon wieder der Mietschutz, da Wohnungen ohne Warmwasser nicht vermietet werden dürfen. Folglich kein Annehmlichkeit, sondern als Grundausstattung in der Miete enthalten. (was jetzt nicht heißt, dass Warmwasser kostenlos oder im Mietpreis enthalten ist)
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2009
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Ja, sie sind im Kabel (Ausnahme BaWü) PayTV und dementsprechend wäre eine Finanzierung von RTL durch den Staat auch ungeheuerlich.