1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Enteignung von Hypo-Real-Aktionären bevorstehend?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von gelöschter Nutzer, 27. Januar 2009.

  1. Anzeige
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603836,00.html

    Ja, Eigentum verpflichtet, so steht es geschrieben.
    Aber eigentlich könnte man das dann auch auf die Aktionäre vieler (nicht aller) deutschen Banken anwenden, denn der verantwortungslose Umgang mit Eigentum fand ja auch bei anderen Instituten statt ...
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Enteignung von Hypo-Real-Aktionären bevorstehend?

    Tja, das kann die Regierung nicht so einfach machen. Denn schließlich braucht sie selbst Geld für ihre Kredite. Und wenn der Staat frei enteignet, dann werden keine Gelder mehr dem Staat gegeben. Und am Ende enteignet der Staat die Bürger oder druckt mehr Geld. Das wäre der Staatsbankrott.
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.439
    Zustimmungen:
    19.324
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: Enteignung von Hypo-Real-Aktionären bevorstehend?

    Naja, lässt man die Bank pleite gehen, sind die Aktien auch auf einen Schlag nichts mehr Wert, wo ist da für den Aktionär der Unterschied?

    Gruß
    emtewe
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Enteignung von Hypo-Real-Aktionären bevorstehend?

    Der Unterschied ist die freie Entscheidung des Aktionärs, aussteigen zu können wann er will. Bei Enteignung kann er es nicht mehr. Und wenn es keinen Unterschied nach Deiner Meinung gäbe, braucht der Staat ja nicht zu enteignen.
     
  5. #67

    #67 Guest

    AW: Enteignung von Hypo-Real-Aktionären bevorstehend?

    Ich würde die Enteignung begrüßen.
     
  6. AW: Enteignung von Hypo-Real-Aktionären bevorstehend?

    Erstens können ja alle Aktionäre jetzt noch schnell verkaufen, denn sollte es zu so einer Enteignung kommen, würde das nicht gleich morgen passieren.

    Zweitens würde es tatsächlich in Deutschland anders (Besser!) aussehen, wenn man Artikel 14 Grundgesetz viel öfter und strenger anwenden würde bzw. mehr Gesetze herausbrächte, die dies ermöglichen.

    "Eigentum verpflichtet!" - Zwei kurze, knappe Worte, die aber an Deutlichkeit nichts zu wünschen übriglassen. Und dass die HypoReal dies in eklatanter Weise verletzte und statt dessen zu unser aller Schaden handelte, wird ja kaum einer ernsthaft bestreiten.
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Enteignung von Hypo-Real-Aktionären bevorstehend?

    Ich würde nicht so sehr auf Art. 14 pochen. Denn dann würde als Konsequenz auch der Sozialhilfeempfänger zur Gegenleistung herangezogen. ;)
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.439
    Zustimmungen:
    19.324
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: Enteignung von Hypo-Real-Aktionären bevorstehend?

    Es geht ja nicht nur um die "Besitzer" der Bank, sondern auch um die Einlagen der Kunden. Wenn die Bank in die Pleite geht, gehen nicht nur die Eigentümer leer aus sondern auch die Kunden.
    Und wer ist denn für die Probleme eher verantwortlich, die Kunden ohne Stimmrecht, oder die Aktionäre mit Stimmrecht?
     
  9. #67

    #67 Guest

    AW: Enteignung von Hypo-Real-Aktionären bevorstehend?

    Das werden sie doch.
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Enteignung von Hypo-Real-Aktionären bevorstehend?

    (Mit)Verantwortlich ist jeder, der der Bank Geld gegeben hat. Zum andern zahlt der Einlagensicherungfond.

    Sinnvoll wäre es, dass Ding zuzumachen, damit sind die Überraschungen weg. Überraschungen, die noch in deren Keller lagern. Die Enteignung könnte auch das Ziel haben, diese Überraschungen auf Jahre zu verstecken, da dann eine Offenlegung unnötig wird.