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Absurd aber Realität

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von brixmaster, 26. Januar 2009.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Und die Bundestrulla B.Zypiss verteidigt dies auch noch und lehnt eine Änderung ab. Also lieber Arbeitnehmer , sollten sich Lohnzahlungen verzögern, Insolvenz anmelden. :confused:
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Absurd aber Realität

    Nein, beim zuständigen Arbeitsamt melden aber das weiß man doch.
    Mir passierte da vor Jahren mal ein Fall, da wurde ich als Leiher, Maler, an eine Firma im Osten verliehen und bekam mit wie die Festangestellten meuterten oder besser, rumzickten, weil sie teilweise schon 3 Monate auf Kohle warteten aber der "alte" Leiher kommen ließ- ich legte denen dann auch nahe mal langsam zum Amt zu gehen. Sie hatten es nur bisher vermieden, weil sie den alten nicht anscheîßen wollten, sagten sie.

    1 Monat verspätet, ok, 2. Monat später, ab in die Firma, Frist setzen, Frist nicht eingehalten, Amt- wo ist das Problem?
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2009
  3. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Absurd aber Realität

    Was bitte ist das für ein Blödsinn. Die Zahlung des Entgeltes ist eine arbeitsrechtliche Hauptpflicht des Arbeitgebers, die auf jeden Fall eine fristlose Kündigung rechtfertigt und nicht zur Nichtgewährung von Arbeitslosengeld führen kann/darf.

    Ist aber auch ohnehin eine merkwürdige Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters. Ich möchte den mal sehen, wenn er so bei den Schnellvollstreckern, also den Krankenkassen und dem Finanzamt vorgeht.

    Faktisch kann ein Arbeitnehmer gar keine Zahlungsunfähigkeit annehmen, wenn er nicht die gesamten Geschäftsunterlagen (also Buchhaltung, Finanzstatus) kennt. Den 130 InsO hier anzuwenden ist eine totale Verdrehung des Insolvenzrechts.
     
  4. Muhhase

    Muhhase Senior Member

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    AW: Absurd aber Realität

    hehe nicht vergessen welcher Partei das ganze zu verdanken ist.^^

    "Die derzeitig gültige Insolvenzordnung ist seit 1999 in Kraft, doch erst jetzt wird klar, welch fatale Folgen das Gesetz für Arbeitnehmer hat. Wenn die Politik hier nicht korrigierend eingreift, werden noch viele Beschäftigte für die Fehler ihrer Chefs teuer bezahlen."

    1999 war die SPD an der Macht. Ich würde sagen eine sehr Sozialdemokratische Geste von der SPD.
     
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Absurd aber Realität


    Wenn ich sagen würde die SPD wäre sozialdemokratisch, könnte ich genauso ausführen das die Erde eine Scheibe ist.:D
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Absurd aber Realität

    Die Anwendung von §130 ist möglich, wenn der Arbeitgeber beispielsweise die bevorstehende Insolvenz als Grund für die verspätete Lohnauszahlung angibt.

    Außerdem kann der Insolvenzverwalter kein Geld zurückfordern, dass nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt wurde. Und eine fristlose Kündigung ist bei Verzug nicht sofort möglich. Ich glaube, man muss 2 Wochen Frist gewähren. Und eine Sperrung beim Arbeitsamt wegen einer derartigen fristlosen Kündigung gibt es nicht, ich glaube ALG1 kann in diesem Fall sogar rückwirkend beantragt werden.
     
  7. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Absurd aber Realität

    :cool:
    Lang ists her als die noch sozialdemokratisch waren.

    Übrigens, mein Ex Boss, vor Jahren, wollte 2005 seine Firma retten in dem der u.a. sich selbst, war ja nur er und sein Sohn noch angestellt, keinen Lohn auszahlte.
    Prompt wollte das Finanzamt ihm wegen Insolvenzverschläppung eine reinwürgen. :eek:
     
  8. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Absurd aber Realität

    Davon steht da nichts. Ich glaube auch nicht, dass es einen Arbeitgeber gibt, der seinen Arbeitnehmern mit einer bevorstehenden Insolvenz Angst macht. Folge wäre der Exodus der besten Kräfte. Nein, so etwas gibt es in der Realität nicht. Ich habe es jedenfalls in den letzten 20 Jahren niemals so erlebt.

    Eine schleppende Lohnzahlung gibt es ja durchaus öfter. Insolvenz ist nicht zwangsläufig die Folge. Ein Arbeitnehmer kann i. d. R. auch de facto nicht die Zahlungsunfähigkeit, bzw. Überschuldung des Arbeitgebers feststellen.

    Versteht sich ja nun von selbst.

    Das ist ja auch nicht sofort, wenn das Nettoentgelt wiederhohlt zu spät gezahlt wird und der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen kann, dass er sein Nettoentgelt überhaupt noch bekommt. Hier wäre allenfalls die mögliche Erfordernis einer vorherigen arbeitnehmerseitigen Abmahnung zu prüfen. Kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist das Ausbleiben der Entgeltzahlung aber ein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses.

    So ist es. Hier hat das Arbeitsamt ganz klar eine Falschauskunft gegeben. Wundern tut mich das bei dem Qualifikationsstand der Leute von der Arbeitsagentur aber nicht.
     
  9. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Absurd aber Realität

    Der wollte seinem Sohn Insolvenzausfallgeld zukommen lassen. Das ist Sozialleistungsbetrug.

    Damit hat (a das Finanzamt nichts zu tun sondern allenfalls das Vollstreckungsgericht und (b ist das keine Insolvenzverschleppung.
     
  10. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Absurd aber Realität

    Diese Rechtslage bestand auch vor 1999.