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2 Fragen zu Ebay

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Master-D, 3. Januar 2009.

  1. Master-D

    Master-D Guest

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    Ich habe vor meine 60 GB PS3 zu verkaufen bei Ebay und würde mir dann die 80 GB Version im Mediamarkt zusammen mit Little big Planet und FIFA 2009 holen, aber habe nochmal 2 Fragen zum Verkauf:

    Die erste Frage wäre ob ich "nebenbei" zur Konsole auch Spiele ab 18 anbieten darf, einzeln ist das ja nicht erlaubt, zusammen mit der Konsole aber wohl auch kaum, oder? ;)

    Und zum zweiten wie das mit der Garantie so funktioniert? Als Privatverkäufer schreibt man ja immer "Als Privatperson gewähre ich keine Garantie" aber die Rechnung die ich mitliefere gilt ja als Garantie, wie formuliere ich das richtig?
     
  2. Isotrop

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Du als Privatanbieter kannst die "Garantie" im Sinne der EU Verordnung bei deinen Verkäufen von Waren ausschliessen (Klausel etc)

    Du hast aber einen Kaufbeleg + Originalrechnung. Und wenn das Ding noch Hersteller Gewährleistung hat (Gesetzlich in D 24 Monate), kannst du diese Rechnung mitliefern. Der Käufer hat damit die restliche Hersteller Gewährleistung zur Verfügung im Schadensfall und kann/muss sich ja somit an den Verkäufer wenden, von dem die Rechnung kommt. Dieser regelt dann die weitere Reklamation oder er gibt Dir die Service Adresse für Garantieabwicklungen

    Die Ebay Auktionsunterlagen nach der Auktion dienen dem Käufer als Nachweis, dass er das Gerät von Dir erworben hat und somit nicht SEIN Name auf er Original Rechnung steht, das Gerät aber dennoch Hersteller Garantie hat

    Zu deiner Frage mit den ab 18 Spielen... Sry... Da bin ich zu wenig informiert
     
  3. Master-D

    Master-D Guest

    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Das bedeutet, wenn ich jemanden meine PS3 mit der Rechnung verkaufe und die PS3 geht aus irgendwelchen Gründen defekt während die Garantie noch gültig ist, dann muss ich mich mit dem Thema rumschlagen?
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Bitte nicht immer die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" durcheinander bringen.

    1. In Deutschland muss ein Verkäufer (!) per Gesetz die Mängelfreiheit der Ware gewährleisten. Bei Neuwaren beträgt die Gewärleistungsfrist 24 Monate, bei Gebrauchtwaren kann sie auf 12 Monate verkürzt werden.
    Private Verkäufer können die Gewährleistung ausschließen.

    2. Eine "Garantie" ist eine freiwillige Leistung und ist Gegenstand des Kaufvertrags. Hier garantiert der Verkäufer oder der Hersteller die Funktionsfähigkeit des Geräts in beliebigem Umfang.

    Konkret zu deinem Problem: Nein, du darfst selbstverständlich auch keine Ü18-Titel gebündelt verkaufen. Ansonsten würde ja jeder einfach ein trockenes Brötchen mit 'nem Hardcore-Porno zusammen als "Frühstück" anbieten. :rolleyes:

    Und was die Gewährleistung nun angeht: Es ist bei Privatverkäufen von Geräten üblich, die noch Restgarantie oder -gewärleistung haben, die Originalrechnung beizulegen, damit der Käufer diese Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.

    Gag
     
  5. Master-D

    Master-D Guest

    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Das ich die Gewährleistung dem Käufer geben werde oder nicht stand doch gar nicht zur Diskussion, da ich das ohnehin vor habe.

    Ich wollte nur wissen wie ich das ganze am besten formulieren soll und was die "Konseqenzen" von dem ganzen sind, scheinbar muss ich mich ja mit der PS3 des Käufers rumschlagen, wenn ich Binsche richtig verstanden habe, sollte sie defekt gehen während die Garantie noch gültig ist.

    Das man die Spiele ab 18 nicht nebenher verkaufen kann war mir eigentlich klar, einen versuch wars aber wert. ;)
     
  6. Isotrop

    Isotrop Board Ikone

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Ne hast mich net :D

    Du als privater Anbieter schliesst erstmal alle Garantie Ansprüche aus. Punktum ;)

    Der Käufer von deiner PS3 kann sich aber im Defekt Fall an den Verkäufer wenden, der Dir die PS3 verkauft hat. Rechnung legst mit bei. Punktum :D
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Gewährleistung :rolleyes:
     
  8. Isotrop

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    mein i doch :D
     
  9. Master-D

    Master-D Guest

    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Achso, dachte mit Verkäufer meinst Du mich, jetzt hab ichs verstanden. ;)
    Danke für die Aufklärung! :winken:

    Also werde ich in der Auktion schreiben das ich als Privatperson jegliche Gewährleistung ausschließe, schreibe aber auch dazu das ich die Rechnung mit der Restgarantie an den Käufer versenden werde.
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: 2 Fragen zu Ebay

    Dann mal meine Abhandlung.

    1. Der Verkauf von "ab 18" Spielen ist bei Ebay untersagt. Egal ob einzeln oder gebundelt mit Konsole. Clevere Zeitgenossen überlegen sich dafür Lösungen, vor allem in denen das Spiel nicht direkt genannt wird. Bei einem Bundle könnte man bspw. als Überschrift "PS3 + 1 Spiel" wählen und das Spiel nicht namentlich erwähnen, aber als Foto mit einstellen. Da wissen die Käufer was los ist. Aber...wenn ein Ans_cheisser unterwegs ist, wird die Auktion gesperrt. Es könnte auch sein, dass ein pingeliger Anwalt das Zeug kauft und dich anschließend wegen Verkauf von "ab 18" Spielen rannimmt. Daher würde ich dann doch eher Portale wie roteerdbeere.de für das Spiel empfehlen.

    2. Garantie/Gewährleistung

    Schönes Feld.

    Als Privatperson gibt man niemals Garantie, sondern wenn Gewährleistung. Auch Privatpersonen müssen 1 Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtes geben, also für Sachmängel in der Zeit geradestehen. Im Gegensatz zum Händler kann der Private aber die Gewährleistung ausschließen und sollte wegen dem Vorgesagten auch dringend davon Gebrauch machen.

    Garantie....für die PS3 gibt es nur Garantie für den Erstbesitzer. Siehe Seite 40 PS3 Handbuch zu Supportbedingungen. Wie bei der XBox360 ist die grundsätzlich nicht übertragbar und Ansprüche auf Garantie können abgewiesen werden. Was hast Du für ne Rechnung? Wenn es eine personalisierte wie bspw. von Amazon ist, gibt es das Problem. Ein unpersonalisierter Kassenbeleg ist dagegen unschädlich.

    Alternativ bliebe der Händler mit Gewährleistung. Problem..die 60 GB PS3 gibt es nicht mehr, ein Austausch nicht möglich. Reparaturen nimmt TVS Repair an der PS3 vor und ich kann gleich sagen..bei der 60 GB wirds teuer, da die eben nicht mehr hergestellt wird und ne 80iger im Austausch werden wohl vor allem die Leute mit PS2 Spielen eher als schlechten Witz empfinden. Vor allem auch da die 60 GB Käufer in erster Linie auf die PS2 Kompatibilität wert legen, denn ansonsten würde keiner Mondpreise bezahlen und sich stattdessen für dasselbe Geld ne 80 GB + 10 BDs kaufen.

    Will sagen...wenn die verkaufte PS3 in 2 Monaten kaputtgeht (was bei den 60iger mit den damals noch anfälligen BR Laufwerken nicht so weit hergeholt ist), könnte es für dich nochmal richtig Streß geben, wenn der Käufer

    1. beim Händler gegen die Wand rennt ("hab keine 60 GB PS3 mehr")
    2. bei Sony gegen die Wand rennt ("kein Erstbesitzer -> keine Garantie")

    Dann hat er ne kaputte PS3 und guckt in die Röhre oder kann bei TVS Repair 200 oder 300 Euro latzen.

    Soweit die Sachlage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2009