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Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Markus_x, 12. Dezember 2008.

  1. doku

    doku Guest

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    AW: Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

    Deine Argumentation hat mich völlig überzeugt! :D;)
     
  2. AW: Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

    Ein Blick auf den Führerschein vor Fahrtantritt und die größte Gefahr ist schon mal erkannt.:D
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

    Ich hatte das eigentlich umgekehrt in Erinnerung: Der Autofahrer hat die Pflicht sich der Situation angepasst im Strassenverkehr zu bewegen, und mit allen möglichen Gefahrensituationen jederzeit zu rechnen.
    Meine Führerscheinprüfung liegt nun aber schon ein paar Jahre zurück, vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert? ;)

    Gruß
    emtewe
     
  4. kugel

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    AW: Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

    Eine Blendung ensteht ja, weil die Pupille zu spät reagiert und noch eine Weile "zu" bleibt, obwohl der Blitz schon lange vorbei ist. Ist dieser Zeit stimmt halt die Belichtung nicht ...
     
  5. #67

    #67 Guest

    AW: Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

    Geändert hat sich das nicht. Es bezieht sich allerdings auf die allgemeinen Bestimmungen in der StVO. Von der allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit abweichende Begrenzungen müssen entsprechend begründet werden. Im Regelfall ist dies eine besondere Gefahrensituation. Leider "vergessen" immer mehr Gemeinden diese an sich bindende Bestimmung. In oben geschilderten Fall ist die besondere Gefahrensituation nachts gar nicht gegeben, damit ist die Begrenzung an sich schon rechtswidrig. Aber solange man damit Kasse machen kann... Es gibt auch genügend Beispiele auf deutschen Straßen, wo der Autofahrer durch die Beschilderung ganz bewußt zum Zwecke des Abkassierens in die Falle gelockt wird. Ich selbst bin Opfer eines solchen Irrsinns geworden. A93 Richtung Selb. Auf 20 km stehen dort 15 Schilder mit der Begrenzung auf 130 km/h. Dann kommt eines mit 100 km/h, ohne jeglichen Hinweis auf eine besondere Situation. Auf dieses wird dann geblitzt, mit Vorliebe nachts. Dazu fällt mir wirklich nur noch "Wegelagerei" ein...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Dezember 2008
  6. Gag Halfrunt

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    AW: Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

    :confused:
    Eine Blendung findet statt, wenn die Pupille nicht schnell genug schließt und die Rezeptoren partiell zu viel Licht abbekommen.
    Da das Sehen auf chemischen Prozessen beruht, tritt hier dann der Effekt ein, dass die Botenstoffe in den geblendeten Zellen so stark abgebaut sind, dass die Empfindlichkeit dieser Zellen am Boden ist. Die Folge sind dann die Geisterbilder, die jeder kennt, wenn er in ein grelles Licht geschaut hat.

    Was du beschreibst, ist der Effekt, dass die Augen eine gewisse Zeit brauchen, um sich an eine dunklere Umgebung zu anzupassen. Ein kurzzeitiger Lichtblitz ändert hier nichts daran.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

    Aha... Wo steht das denn? Und wie genau soll das aussehen?
     
  8. #67

    #67 Guest

    AW: Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

    Ach, sag bloß, ausgerechnet dir ist das nicht geläufig? Du googelst doch so gern. Es ist ein höchstrichterliches Urteil...
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

    Warum soll ich mir die Mühe machen? Du hast es behauptet.

    Außerdem wollte ich wissen, wie das auszusehen hat. Du schreibst ja, dass der Autofahrer angeblich ein Recht darauf hätte, vor Gefahren gewarnt zu werden. Das leitest du daraus ab, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen begründet werden müssen.

    Sorry, aber ich verstehe den Zusammenhang einfach nicht. Möglicherweise stehe ich auch einfach nur auf dem Schlauch.
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Darf Nachts geblitzt (Geschwindigkeitsmessung) werden ?

    Die Frage ist ob diese Begründung dem Verkehrsteilnehmer durch Beschilderung kenntlich gemacht werden muss, oder ob diese Begründung nur im Rahmen der Aufstellung der Schilder irgendwo niedergeschrieben werden muss.