1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

"Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Dezember 2008.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.041
    Zustimmungen:
    3.472
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    ... dem uKNB entstehen für das TOPP-Angebot zusätzliche Kosten, die auf alle seine Kunden umgelegt werden. Wie bei den großen KNBs zahlen die Kunden der uKNB zusätzlich für Digital TV, wobei hier allerdings gleich alle Kunden zur Kasse gebeten werden. Bei Unitymedia ist der Receiver grundsätzlich Vertragsbestandteil und die zusätzlichen Kosten zahlen erstmal nur die die auch das digitale Angebot nutzen wollen. Die zusätzlichen Kosten unterscheiden sich aber nicht so besonders, wobei nicht unberücksichtigt bleiben sollte, dass das Programmangebot des TOPP-Paketes alles andere als attraktiv ist. Auch bei Unitymedia brauchst du den Receiver nicht zu nutzen, aber dem Großteil der Kunden reicht der zur Verfügung gestellte Receiver aus. Wenn man mit dem Teil nicht zufrieden ist, kann er Kunde auch einen anderen Receiver nutzen ...
    ... warum muß sich der Kabelunden denn den Receiver selbst kaufen ? Auch in den Kabelnetzen der uKNB sind die Kunden mit dem analogen Angebot voll und ganz zufrieden. Jetzt kommt der Kabelnetzbetreiber an, erhöht die Preise und sagt dem Kunden, er solle sich einen digitalen Receiver kaufen. Natürlich werden dann alle Kunden gleich in die Läden rennen und einen digitalen Receiver kaufen. Bei dem tollen Angebot des TOPP-Paketes muß man natürlich sofort digital haben. :eek:
    Die Realität sieht doch etwas anders aus. Wenn der Kunde seine gewohnte Programme nicht digital empfangen, wird sich der Kunde keinen Receiver kaufen. Von einer Digitalisierung kann hier nicht die Rede sein, denn dazu sollten zumindest die analogen verbreiteten Programme weitestgehenst simulcast verbreitet werden. Wenn der uKNB einen Receiver zur Verfügung stellt, wird TOPP zwar auch nicht der Hit, aber da das Empfangsequipment in den Haushalten vorhanden ist, wird das eher wahrgenommen ...
    ... die uKNB sind i.d.R. nicht in der Position, Einspeiseentgelte zu verlangen. Aber sie bekommen auch einen Nachlaß auf die Urheberentgelte, wenn keine Einspeiseentgelte berechnet werden. Die Kabelnetzbetreiber agieren i.d.R. kommerziell und je attraktiver das Programmangebot, desto mehr profitieren die Kabelnetzbetreiber davon. Du kannst eine CD kaufen und diese mittels Kopieren weiterverbreiten und davon profitieren. Nicht anders ist das bei der Weiterverbreitung von TV-Programmen im Kabel. Aber egal ob Kopien von CDs oder TV-Programm weiterverbreitet werden: Ohne Zustimmung des Rechteinhabers geht gar nichts.
    Die Adressierbarkeit hat zum Vorteil, dass man die Leistungen individuell mit dem Kunden direkt abrechnen kann. Die Adressierbarkeit ermöglicht es, dass nur die Kunden mehr bezahlen, die zusätzliche Leistungen nutzen. Ein KNB, der nur Kunden versorgt, die ihren Kabelanschluss gezwungener Maßen über die Mietnebenkosten zahlen müssen und denen die Kosten für Digital TV aufgebrummt werden, ohne dass sie Digital-TV wirklich wollen, braucht keine Adressierbarkeit und eine Grundverschlüsselung ist entbehrlich. Die uKNB versorgen keine Netze zusätzlicher Anbieter , sodass auch in dem Punkt auf die Grundverschlüsselung verzichtet werden kann.
    Natürlich ist der FRK gegen die Grundverschlüsselung. Wenn z.B. Unitymedia auf die Grundverschlüsselung verzichten würde, würden davon die NE4-Netzbetreiber profitieren. Die könnten dann ohne jeglichen zusätzlichen Aufwand die Attraktivität steigern und würden letztendlich davon profitieren. Mit der Grundverschlüsselung ist jeder Kunde adressierbar. Kunden dieser NE4-Netzbetreiber haben die Möglichkeit, Digital TV zu nutzen, sofern der NE4-Netzbetreiber Unitymedia die Vermarktung des Angebotes gestattet. Der NE4-Netzbetreiber hat keine zusätzlichen Kosten und seine Kunden können trotzdem Digital TV nutzen, sofern sie es wollen. Die zusätzlichen Kosten trägt dann der NE4-Kunde, der mtl. 3,90 € zusätzlich zahlt. Alternativ kann der NE4-Netzbetreiber den Signalzulieferungsvertrag ändern und allen seinen Kunden Digital-TV anbieten. Bei Mehrnutzerverträgen erhöht sich der Preis um 2,90 € brutto pro WE und Monat.
    Bei Unitymedia sind "analoge" Einzelnutzerverträge teurer als die "digitalen" Einzelnutzerverträge. Bei den Mehrnutzerverträgen ist analog 2,90 € pro WE und Monat billiger als digital.
    Und was die Abzocke angeht: dem Kunden wird ganz klar gesagt, dass er, wenn er Digital TV sehen möchte, dafür zu zahlen hat. Der Kunde kann hier frei entscheiden, ob er bereit ist, für den digitalen Empfang zusätzlich zu zahlen oder nicht.
    Anders sieht es aus, wenn die Kosten auf alle Kunden verteilt werden. Hier wird dem Kabelkunden Digital TV aufgezwungen. Dieser Kunde muß für Digital TV zahlen, auch wenn er überhaupt kein Interesse an Digital TV hat. Das ist Abzocke, weil der Kunde hier nicht frei entscheiden kann ...
    Warum sollten die uKNB für das digitale Angebot draufzahlen wollen ? Ich glaube kaum, dass es sich die meisten uKNB leisten können, mal eben pro WE 2 € weniger im Monat einzunehmen ..
    ... da muß ich dir Recht geben. Interessanterweise steht in der FRK-Präsentation zu TOPP im Vergleich der Angebote bei anderen KNB auch nichts von diesen Entgelten. Wundert mich doch ein wenig, dass das vom FRK offensichtlich auch "übersehen" wurde.
    ... das Problem an der Sache ist die oft mangelnde Inverstitionsbereitschaft der uKNB. Die Digitalsierung darf nichts kosten und der FRK versucht mit TOPP die Investitionskosten in sehr engen Grenzen zu halten.
    Allerdings wird meiner Ansicht am falschen Ende gespart. Das, was mit TOPP angeboten wird sind die Investitionskosten meiner Ansicht nicht wert. Ohne die reichweitenstarken privaten Programmen ist TOPP 'rausgeschmissen Geld. Natürlich will der FRK oder vielmehr die KDL das Programmangebot von TOPP erweitern, nur darf das "nichts kosten". Mit Sicherheit will KDL auch die reichweitenstarken Programme ins TOPP-Paket aufnehmen, auf der anderen Seite ist man aber mit den Konditionen nicht einverstanden. Wenn diese Programme aufgenommen werden, werden die monatlichen Kosten für die uKNB mit Sicherheit steigen. ...
    ... richtig, es handelt sich nicht um eine neue Rechtsgrundlage, sondern um eine Forderung seitens der VG-media bzw. diverse Programmveranstalter.

    Deutschland will die Kabelnetze digitalisieren, wobei allen Kabelnetzbetreibern zusätzliche Kosten entstehen.
    Die Anbieter haben dabei unterschiedliche Strategien ihre Netze zu digitalisieren. Unterm Strich funktioniert bislang keine dieser Strategien wirklich, denn die Digitalsierungsquote ist in allen Kabelnetzen mager, auch in denen, wo die Free-TV-Programme unverschlüsselt weiterverbreitet werden.

    Das Problem an der Sache ist, dass die Kabelkunden weitestgehenst mit dem analogen TV-Angebot zufrieden sind und damit wird keine Notwendigkeit gesehen, Geld in Digital-TV zu investieren und sei es nur der DVB-C-Receiver der u.U. gekauft werden muß ...
     
  2. amsp2

    amsp2 Wasserfall

    Registriert seit:
    6. Mai 2004
    Beiträge:
    7.890
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Die VG Media lebt eh auf einen anderen Planeten fordert sie doch sogar Entgelte für Programmdaten. Kein Kabelnetzbetreiber muss auf die Forderungen eingehen, dann fliegen halt die entsprechenden Programme raus.

    RTL und ProSiebenSat.1 sind kein Verlust und die kleineren Sender, werden sehr schnell kooperativ sein.

    Letztendlich ist das ganze ein Nullspiel Kabelnetzbetreiber zahlt an Sender, Sender zahlt an Kabelnetzbetreiber und beide wollen den Endkunden über den Tisch ziehen.
     
  3. whitman

    whitman Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Mai 2003
    Beiträge:
    9.397
    Zustimmungen:
    309
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Entstehen nicht immer Kosten, wenn man mehr ins Netz einspeisen will? Wird dies bei den anderen Kabelnetzbetreibern wirklich nicht auf alle Kunden umgelegt? So gibt es bei der KDG ja nur noch einen Kabelanschluss. Bei Unitymedia kostet der analoge Kabelanschluss einen Euro mehr, wobei man doch dort weniger Technik benötigt?

    Haben die Kunden doch bisher auch, warum sollte es sich ändern?

    Sind es nicht schon 3,90 €?.

    Dies gilt aber nur für einen Teil der Kunden.

    Brauch man diese denn überhaupt in einem TOPP Angebot? Die Transponder der großen Privaten sind doch schon recht optimiert.

    whitman
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.041
    Zustimmungen:
    3.472
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    ... natürlich fallen immer zusätzliche Kosten an, wenn etwas zusätzlich eingespeist wird ...
    ... naja, knapp über 1 Mio. DigitalTV-Kunden hat Unitymedia einen digitalen Receiver zu Verfügung gestellt, 150.000 nutzen für UnityDigital-TV eine I02-Karte, die für die Verwendung in "geeignet für Premiere"-Receiver vorgesehen ist. Etwa die Hälfte dieser Kunden nutzen Pay-TV von Unitymedia. Wieviele davon ein Alphacrypt Light nutzen, kann nicht festgestellt werden, da Unitymedia schon seit längerem bei der Ausgabe der I02-Karte fragt, welcher Receiver verwendet wird. Bei den Kunden mit einem zur Verfügung gestellten Receiver kann man auch nicht sagen, wieviele Kunde statt dem zur Verfügung gestellten Receiver einen eigenen benutzen ...
    ... nein. Im Mehrnutzervertrag ist der "digitale Kabelanschluss" pro WE und Monat 2,90 € teuer. 3,90 € kostet es, wenn der Kunde über einen Mehrnutzervertrag "analoger Kabelanschluss" des Vermieters oder über einen NE4-Netzbetreiber, der mit Unitymedia einen Signalzulieferungsvertrag abgeschlossen hat, versorgt wird und Digital TV haben möchte.
    ... klar, es soll Vermieter geben, die den Kabelanschluss über die Betriebskosten den Mietern in Rechnung stellen. Stellt der Vermieter den Vertrag auf "digital" um, werden alle Mietern die Zusatzkosten vom Vermieter aufgebrummt. Der Receiver wird in dem Fall ohne Zusatzkosten den Mietern zur Verfügung stellt. ...
    ... ... im Rahmen von TOPP übernimmt die KDL die Verhandlungen mit den Programmanbietern und zahlt auch die anfallenden Urheberrechtsentgelte.
    Die Transponder von RTL und ProSieben 1:1 ins Kabel zu übernehmen wäre technisch kein Problem. Die VG Media verlangt von den Kabelnetzbetreibern, die auf eine Berechnung von Einspeisentgelte verzichtet, für die analoge Weiterverbreitung der Programme der VG-Media-Mitglieder 1% vom Umsatz, für die digitale Weiterverbreitung werden 2,15% des Umsatzes verlangt.
    Darüberhinaus bestehen zumindest RTL und ProSiebenSat.1 auf einen "Signalschutz" bei der Weiterverbreitung ihrer Programme im Kabel.

    Da der FRK bzw. die KDL die geforderten Konditionen nicht akzeptieren, steht es in den Sternen, ob es die Privaten in absehbarer Zeit im Rahmen von TOPP geben wird.
    So wie es derzeit aussieht, wird das wohl ausgessen. Ist also die Frage, wer die bessere Ausdauer hat.
    Aber ob sich die Privaten von der Drohung seitens des FRK, dass die Privaten bis zu 30% ihrer Reichweite verlieren würden, wenn analog im Kabel abgeschaltet wird, beeindrucken lassen, wage ich persönlich zu bezweifeln.
    Die Kritik seitens des FRK ist schon berechtigt, nur in der Form, wie das der FRK an die Öffentlichkeit bringt, ist sehr oft deutlich übertrieben und mangelt nicht selten an Sachlichkeit. Jürgen Dötz vom VPRT ist meiner Ansicht dagegen noch ein Waisenknabe und der schiesst mit seinen Äußerungen auch schonmal ganz ordentlich über das Ziel hinaus ...
     
  5. whitman

    whitman Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Mai 2003
    Beiträge:
    9.397
    Zustimmungen:
    309
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Das ist natürlich ein Grund auch diese Programm anzubieten, wobei es wenig bringt, wenn die KDL keine besseren Konditionen bekommt. Da kann dann jeder Netzbetreiber selbst entscheiden, ob er das mitmacht.

    whitman
     
  6. hans-hase

    hans-hase Platin Member

    Registriert seit:
    11. Januar 2006
    Beiträge:
    2.299
    Zustimmungen:
    63
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    AX Quadbox2400 (OpenATV, DVB-C/DVB-T2/IPTV)
    Bild: Philips 32PFL8404H
    Ton: Yamaha RX-V500D
    div. weitere DAB+-Empfänger
    FireTV 2 Box
    Pyur-Kabel (Ex KMS), Abos mit Conax;
    (DVB-T2: Antenne defekt)
    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Viel drumherumgeredet, folgende Position ist IMHO mit geltendem Recht unvereinbar:
    Eine solche Bedingung (wenn sie denn tatsächlich so gestellt wird) verstößt gegen die Gleichbehandlung der Übertragungswege, solange via DVB-T und Astra das ganze unverschlüsselt gesendet wird. Ich vermute ja, dass diese Forderung auf Druck der großen Kabelnetzbetreiber gestellt wird, die sonst die eigenen Einspeise-Gegenforderungen hochschrauben täten... Denn warum geht das bei KabelBW?
    Und die erwähnten Zahlen kann ich als Außenstehender nicht beurteilen und bewerten, klingen im Sinne der Verwertungsmaffia plausibel. Wenn z.B. unverschlüsselt 2% genommen werden würden, aber grundverschlüsselt nur 1%, wär das eventuell eine Sache, die ich dann sogar halbwegs verhältnismäßig halten würde. Wobei die Berechnungsgrundlage Umsatz noch genauer zu hinterfragen wäre (Gewinn wäre fairer)... Wahrscheinlich sind die Mehrforderungen für Unverschlüsselte Verbreitung aber derart inakzeptabel überzogen woraus dann die Aussage "bestehen auf Signalschutz" abgeleitet wird...

    @bruce234
    Diese sortierten Listen gibt es bei Technisat-Receivern nur bei Sat und nur für die von denen gepflegte Transponderliste (ISIPRO). Das ist meiner Erinnerung nach ein ganz nettes Feature, so dass Du nviel seltener manuell neue Transponder absuchen mußt. Aber anders als bei propitären Receivern kannst Du diese Aktualisierung ganz abschalten und Du wirst gefragt, ob Du die Liste übernehmen willst und kannst dem Gerät sagen, dass die Sender eben nicht automatisch (in die Favoritenliste) einsortiert werden (denn deren Reihenfolge ist tatsächlich Müll), sondern neue Sender entweder hinten an der liste angehangen werden oder nur in der Gesamtliste bleiben. Und Du kannst Dich auch bei jedem neuen Sendern einzeln fragen lassen. Da erkundige Dich aber besser mal im Techinsat-Unterforum.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2008
  7. bruce234

    bruce234 Junior Member

    Registriert seit:
    2. Juni 2006
    Beiträge:
    132
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Was glaubst du wie oft ich die automatische Aktualisierung schon ausgeschaltet habe. Trotzdem wird die Liste immer wieder aktualisiert.
    Glücklicherweise kann ich per RS 232 wieder eine "meine" Liste einspielen.
    Aber was macht derjenige der sich nicht damit auskennt?
    Entweder er sortiert in mühevoller Handarbeit die Liste per FB, oder er ruft seinen Fernsehtehniker an.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.524
    Zustimmungen:
    31.482
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    So ist es denn wenn man keinen digitalen Kabelanschluss möchte bezahlt man fast genauso viel obwohl der Kabelanbieter ja angeblich so viel Mehraufwand für die zustzlichen digitalen Kanäle hat.
    Von rechts wegen dürfte ein analoger Kabelanschluss nur etwa die hälfte kosten wie ein digitaler Kabelanschluss.
     
  9. radio bino

    radio bino Guest

    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Ich kann deine Argumentation nicht ganz folgen,was hat die freie Receiver Wahl,eigentlich mit dem Thema Lauglotzer zu tun,oder bist du auch einer der meint das alle die einen nichtzertifiezierten Receiver nutzen mit Hacker gleichzusetzen sind?:rolleyes:
     
  10. radio bino

    radio bino Guest

    AW: "Proprietäre Boxenpolitik verstößt gegen das Recht auf Informationsfreiheit"

    Immer die selbe Leier,das ich für den Kabelanschluss zahlen muss ist doch logisch,aber deswegen gibt es noch lange keinen Grund einen Zwangsreceiver aufgedrängt zu bekommen,beim nächsten mal befürwortet ihr noch das die Netzbetreiber eine eigene Bildnorm einführen damit die auch Zwangs TV-Geräte vorschreiben können. :eek: