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Widerspruch gegen Inkasso?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Liebelein21, 29. November 2008.

  1. Liebelein21

    Liebelein21 Neuling

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    Meine Geschichte is etwas länger: Ich soll auf einer Internet Seite einen Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen haben. Ich habe mich zwar auf dieser Seite angemeldet dort stand allerdings das es kostenlos is. Später haben ich erfahren das dieses „kostenlos“ nur für 2 Wochen galt. Ich habe dann eine Rechnung von der Firma bekommen auf die ich nicht reagiert habe weil mir nicht bewusst war das ich eine Vertrag abgeschlossen haben. Daraufhin habe ich Post vom Deutschen Inkasso Unternehmen bekommen. Diese habe ich leider bezahlt weil ich dachte das es um die Nutzung der Seite. In einer E-Mail von denen im ANHANG habe ich dann die AGB´s gefunden der noch nicht mal als AGB´s bezeichnet war und selbst in der E-Mail war kann Hinweis darauf das man sie im Anhang findet. Dort stand dies mit den 2 Jahren. Ich habe darauf eine Fristlose Kündigung zu dieser Firma geschickt wegen Arglistiger Täuchung auf die ich bis heute keine Antwort bekommen habe. Gegen die zweite Rechnungsstellung habe ich Widerspruch eingelegt aus den genannten Gründen. Die Firma hat mir dann ein Gerichtliches Mahnverfahren angedroht kammen allerdings wieder mit einem Inkasso, Ich sollte noch sagen das diese Firma in Dubai ihren Sitz hat und eigentlich auch keine andere möglichkeit hat als über Inkasso an „ihr Geld“ zukommen.

    Meine frage wäre nun reicht es wenn ich eine Widerspruch zum Inkasso schicke oder is es zwingenst notwendig das dieser Brief von einem Anwalt is?
     
  2. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Erstmal hat das nichts mit der Zeitschrift Digital Fernsehen zu tun.
    Du solltest einfach mal nach dieser Firma Googeln. Das Geld was du gezahlt hast kannst du unter selber Schuld in den Wind schreiben. Auf das Inkassoschreiben würde ich überhaupt nicht reagieren.Solche Firmen klagen nie ihr Geld über Gericht ein.:winken:
     
  3. Liebelein21

    Liebelein21 Neuling

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    is mir klar das damit nix zu tun hat hab hier aber sowas ähnliches in einem Forum gelesen und weiss jetzt nicht mehr wo.

    Könntest du mir da weiter helfen?
     
  4. MercuryLE

    MercuryLE Junior Member

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Nicht jeder Beitrag hier hat oder muß zwangsweise was mit der Zeitung "Digital Fernsehen" zu tun haben, sonst könnte man sich das Forum sparen und Leserbriefe zur Zeitung schicken, das war und ist nicht der Sinn des Forums.

    @Liebelein21
    Grundsätzlich, hast Du erstmal einen Vertrag geschlossen. Das ist juristisch erstmal völlig ok. ABER wenn wie in deinen Fall, arglistige Täuschung vorliegt, dann ist der Vertrag als "Sittenwidrig" anzusehen, und damit gild er als NICHT geschlossen.
    Lass es daraufankommen, das dir ein Mahnbescheid eines ordentlichen deutschen Gerichts geschickt wird. Das Gericht prüft beim austellen des Mahnbescheides NICHT die Forderung auf berechtigtkeit. Du hast einen rosa Schein in dem Mahnbescheid dabei, mit dem Du Widerspruch einlegen kannst. Das solltest Du auch machen, denn dann muß der Gläubiger, also die ominöse Firma ihre Forderung belegen. In 99% aller Fälle werden solche Firmen ihre Forderung NICHT belegen wollen/können und lassen es dann. Sollte es dumm laufen, und die belegen die Forderung, immer ruhig Blut, ist noch nix verloren, denn Du kannst dann immernoch dagegen was machen.
     
  5. Liebelein21

    Liebelein21 Neuling

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Wollen es mal über die Verbraucherzentrale versuchen ob die da was machen können. Hast du ne ahnung ob die mit dem Inkasso Unternehmen reden können?
     
  6. Angel

    Angel Talk-König

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Ist es zuviel verlangt es in ein halbwegs passendes Forum wie "SmallTalk" zu schreiben? :rolleyes:
     
  7. Liebelein21

    Liebelein21 Neuling

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    ja ginge auch find es hier aber sehr unübersichtlich:confused:
     
  8. MercuryLE

    MercuryLE Junior Member

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Das Forum bleibt ja das gleiche, eine andere Kategorie währe sicher sinnvoll, aber das muß ja mal ein MOD verschieben.
     
  9. doku

    doku Guest

    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Nicht reagieren und die Schreiben von den Betrügern gleich im Mülleimer entsorgen. NUR, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muß man auf jeden Fall reagieren. Einen gerichtlichen Mahnbescheid werden die aber nicht erwirken, da er sie erstens mal ihr eigenes Geld kostet und zweitens sie ein Verfahren vor Gericht immer verlieren würden.

    Nerven behalten, nicht zahlen und deren Schreiben ignorieren.
     
  10. Liebelein21

    Liebelein21 Neuling

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Na weis nicht ob das mit dem nicht reagieren so gut is...

    weil wie gesagt schreiben vom Inkasso Unternehmen und die können mehr machen als die Firma in dubai....