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Rechtliches zu Einspeisung

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von aron91, 15. November 2008.

  1. aron91

    aron91 Neuling

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    Ich hab jetzt alle möglichen Leute gefragt, was sie von folgende Frage halten:

    Ist es legal, einen über Satellit frei empfangbaren Sender aus dem Ausland ins Internet einzuspeisen?

    Keiner hat wirklich eine Antwort gewusst.

    Vllt könnte hier jemand posten, der Ahnung von sowas hat.

    Viele Grüße, Aron
     
  2. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Rechtliches zu Einspeisung

    Eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung ist ok, vergleiche Slingbox.

    Wenn du aber an Broadcast denkst, gilt in Europa dasselbe wie die Verbreitung über andere Medien.

    1. Du verstösst gegen das Urheberrecht
    2. Du trittst ohne Lizenz als Programmveranstalter auf
    3. Du verbreitest ohne Zulassung ein Rundfunkprogramm

    Sonst dürfte auch jeder Kabelnetzbetreiber ohne Einspeisevertrag mit dem jeweiligen Sender einfach beliebige Programme vomHimmel holen und weiterverbreiten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2008
  3. bambergforever

    bambergforever Lexikon

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    AW: Rechtliches zu Einspeisung

    In der Schweiz wird es so gemacht;)
     
  4. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Rechtliches zu Einspeisung

    Das hat die Telekom, als sie noch das Kabelmonopol hatte, hier bei uns mit dem AFN gemacht. Die Kabelkopfstation war Luftlinie nur ein Paar Meter von der Kaserne entfernt und man dachte, man könnte AFN ohne Vertrag einspeisen. Da hatte sie aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Per einstweiliger Verfügung wurde den Telekomikern verboten, AFN TV einzuspeisen.
    Gruß
    Reinhold