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Verhalten bei einem Stalker?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 14. November 2008.

  1. Worringer

    Worringer Guest

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    Eine sehr gute Freundin von mir wird seit geraumer Zeit und in zunehmendem Maße von einem Mann mit SMS und Telefonaten belästigt. Ohne auf die Inhalte der SMS und Telefonate hier näher einzugehen, möchte ich nur sagen, daß diese schon sehr heftig sind.
    Wie wahrscheinlich üblich, fing alles sehr harmlos an und hat sich eben massiv gesteigert.

    Gestern erhielt sie dann eine SMS, welche das Faß zum Überlaufen brachte. Ganz allgemein und schon entschärft, läßt sich sagen, daß in dieser SMS der Mann um ein Treffen mit ihr bat, weil er sich zwischen zwei Frauen entscheiden müsse.

    Mein Rat war zunächst, auf diese SMS nicht zu reagieren und alles weitere wohlüberlegt zu machen. Ein Treffen sollte nur im öffentlichem Raum erfolgen, wenn sich jemand im Hintergrund hält, der notfalls einschreiten kann.
    Aber das wars im Moment auch.

    Ich weiß nicht, wie man da vorgehen soll. Ist es sinnvoll sich direkt an die Polizei zu wenden? Sollte sie vorher das Gespräch suchen und eine klare Ansage bezüglich solcher Aktionen machen? Keine Ahnung.
     
  2. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Verhalten bei einem Stalker?

    Es gibt entsprechende Beratungsstellen, die auf solche Fälle spezialisierte Rechtsberatung anbieten und Kontakt zu entsprechenden Anwälten vermitteln. Das wichtigste ist im Vorfeld schonmal eine Dokumentation, also SMS und Briefe etc. nicht löschen oder wegwerfen, sondern akribisch sichern. Auch grössere Polizeidienststellen sind hier ein guter Anlaufpunkt zur Erstberatung.

    Mit den dokumentierten Nachweisen - Anzeige erstatten! Der Satz "Die Polizei kann nichts unternehmen solange nichts passiert ist" ist noch in vielen Köpfen, aber falsch! Seit dem 31.3.2007 ist Stalking als "Unbefugtes Nachstellen" ein Straftatbestand (§ 238 StGB), der Stalking - etwa in der Form des Herumlungerns vor der Wohnung des Opfers, von SMS-Sendungen oder Anrufen - mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Seit dem 1.1.2002 gibt es bei Nachstellungen die Möglichkeit einer "Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz" (""GewSchG""). Ein Verstoß gegen diese spezielle Verfügung ist dann eine Straftat. Dies wiederum ermöglicht der Polizei ein härteres Vorgehen - insbesondere die Verhängung von Untersuchungshaft mit dem Haftgrund der Wiederholungsgefahr gegenüber hartnäckigen Tätern.

    Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Stalker können nach § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) begründet sein. Danach ist, wer "in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt", diesem zum Ersatz des Schadens verpflichtet (vgl. Keiser 2007)

    http://www.stalkingforschung.de
    http://www.stalkingforum.de
    http://www.weisser-ring.de
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2008
  3. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Verhalten bei einem Stalker?

    Eben.
    Da "stalking" strafbar ist umgehend Anzeige erstatten.

    SMS zur Beweissicherung speichern.
     
  4. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Verhalten bei einem Stalker?

    Ah, super, danke für die Tips! Die SMS hat sie aufgehoben und auch auf ihrem Rechner zusätzlich gesichert.
     
  5. r123

    r123 Guest

    AW: Verhalten bei einem Stalker?

    Ja, wenn die SMS wirklich heftig sind und bei ihre gewisse Ängste auslösen, sollte sie definitiv rechtliche Schritte einleiten. Es ist das allerletzte, wenn ein Mann einer Frau Gewalt antun bzw. bei ihr Ängste vor Gewalttaten auslöst. Sie sollte dann 100%ig Anzeige erstatten. Außerdem würde ich ihr raten, dass sie ihre Telefonnummer ändert und zumindest sicherheitshalber nachts nicht alleine unterwegs ist. Sie sollte sich nicht verrückt machen, aber die mögliche Gefahr, die von diesem Typen ausgehen könnte, auch nicht unterschätzen. Deshalb: keine Angst, aber Vorsicht walten lassen UND den Typen anzeigen.

    Hiernoch ein paar Links mit Tipps:
    http://www.polizei-beratung.de/rat_hilfe/opferinfo/stalking/
    http://www.polizei-beratung.de/mediathek/merkblaetter/index/content_socket/merkblaetter/display/91/
    http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/koeln/article/meldung-070809-081426-66.html (an das dort genannte Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern könnte sie sich ebenfalls wenden)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. November 2008
  6. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Verhalten bei einem Stalker?

    Und auf keinen Fall ein Treffen. Stalkern nie auch nur einen Millimeter entgegen kommen!
     
  7. olvenstedter

    olvenstedter Platin Member

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    AW: Verhalten bei einem Stalker?

    na ja, normal sollte doch klar sein, was in solchen fällen zu tun ist. :eek: ab zur polizei und anzeigen den typen. auf keinen fall mit diesem typen treffen und auf keinen fall auf die sms oder anrufe reagieren.
     
  8. ickis

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    AW: Verhalten bei einem Stalker?

    Die einfachste Lösung wäre doch, sich einfach ne neue Handynummer zuzulegen oder ? :confused:
     
  9. olvenstedter

    olvenstedter Platin Member

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    AW: Verhalten bei einem Stalker?

    nö! wäre ich dagegen! wieso wegen so einem spinner einen haufen ärger und umstände haben???
     
  10. emtewe

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    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: Verhalten bei einem Stalker?

    Vor allem, wie oft willst du das machen? Jedesmal wenn der irgendwie die neue Nummer herausgefunden hat eine neue beantragen?