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MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

Dieses Thema im Forum "andere Receiver" wurde erstellt von jeddar, 11. Dezember 2007.

  1. ManfredK2

    ManfredK2 Senior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    So, ich habe eine Antwort vom Händler (die mich allerdings etwas befremdet):

    "wir könnten Ihnen eines anbieten.

    Wir bieten ihr Gerät auf unserer Homepage Startseite zum Verkauf an.

    Wenn das Gerät verkauft wird, teilen wir uns den Verlust den Sie hatten.

    Bei dem Hersteller erwarte ich keine Kulanz obwohl es ja sogar seine Pflicht
    wäre."

    Interessant ist vor allem der letzte Satz :winken:Ich hab jetzt geantwortet, wie das BGB (§435 - 440) die Sache sieht und warte gespannt auf weitere Antwort. Was mich sehr verwundert ist, dass man fehlerhafte Geräte weiter zum Kauf anbietet (wie ja andere Händler auch). Meins wäre ja auch darunter.

    @baracus
    Auf das BGB wirst Du Dich wahrscheinlich nicht berufen können. Möglicherweise gibts ein entsprechendes EU-Recht.

    Hier mal Fundstellen aus dem BGB:

    § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


    § 439 Nacherfüllung

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    (3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


    § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

    1Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. 2Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
     
  2. baracus1976

    baracus1976 Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Hast absolut recht, aber Gott sei Dank ist das in Zeiten der EU kein Thema mehr - ist EU weit einheitlich geregelt und so habe ich auch die gleichen Rechte :)

    Aber jetzt mal im Ernst, die Reaktion Deines Händlers verwundert mich schon ganz stark. Der tut ja so als ob nicht weiß, was seine Pflichten als Vertragspartner sind. Obwohl - bei HM-Sat wars ned wirklich anders :)

    Also ich denke wir werden da noch einige lustige Stunden verbringen, bevor wir a) entweder eine funktionierende Box haben (was ich ja wirklich nicht mehr glaube) oder b) unser Geld zurückkriegen...
     
  3. Der_Caveman

    Der_Caveman Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Da hätte ich geantwortet: "Geht's noch?" :winken:
     
  4. nowrap

    nowrap Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    hammer hart ... !
    für wie doof halten die eigentlich kunden?
     
  5. ManfredK2

    ManfredK2 Senior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Ich hab auch nicht gewusst ob ich lachen oder weinen soll. Ich hab jetzt ganz sachlich und höflich geantwortet und einen Wink in Richtung Rückwandlung gegeben. Ich hab sogar einen Besuch vor Ort angeboten um die Sache persönlich zu besprechen - zusätzlich die Zusage ein Gerät eines anderen Herstellers dort zu erwerben.
     
  6. baracus1976

    baracus1976 Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Bitte halte uns auf dem Laufenden, wie das weitergeht. Vielleicht hast Du ja mehr glück als ich bei HM-Sat. Die waren leider für alle sachlichen Argumente und Angebote nicht zu haben.
     
  7. ManfredK2

    ManfredK2 Senior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Neue Rückmeldung des Händler: Ich werde gefragt welches Alternativgerät ich mir vorstellen würde :) Ich habe geantwortet, dass es ein Topfield 5200 PVR sein würde. Der hat zwar kein HDMI, scheint aber sonst ganz ok zu sein. Für den Preisunterschied würde ich einen Gutschein akzeptieren.

    Gruß
    Manfred (der hofft nächste Woche sein Maximum-Problem lösen zu können)
     
  8. baracus1976

    baracus1976 Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Ach Du Glücklicher :)

    Ich hab allerdings das Thema fürs erste auch erledigt. Hab mir einen Technisat HD K2 gekauft. Und sollte der Maximum dann wider Erwarten doch repariert werden, landet er eben bei Ebay.
     
  9. ManfredK2

    ManfredK2 Senior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Glücklich bin ich erst wenn die Sache in trockenen Tüchern ist.

    Was machst Du jetzt mit HM-Sat? Schreib denen doch mal was mit Hinweis auf das BGB bzw. dem entsprechenden EU-Gesetz. Als Käufer eines defekten Gerätes hast Du doch das Recht auf Deiner Seite.
     
  10. baracus1976

    baracus1976 Junior Member

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    AW: MAXIMUM C-8000 HIGH-END Kabelreceiver

    Tja mit den Kollegen von HM-Sat wage ich noch einen letzten Diskussions-Versuch. Aber wenn das auch wieder nichts wird, dann muss ich doch wohl einen Weg beschreiten, der mir ansonsten nicht so sympathisch ist. Dann werde ich wohl meine Rechtsschutzversicherung bemühen und das ganze von einem Anwalt klären lassen. Hab nämlich echt keine Lust mehr...