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Unitymedia - Analoges Kabel + Nebenkosten

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von MarkusH08, 29. Oktober 2008.

  1. MarkusH08

    MarkusH08 Neuling

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    Hallo zusammen!
    Ein leidiges Thema - ich habe schon ein wenig herumgesucht und auch Google bemüht, aber nicht treffendes gefunden. Es geht um folgendes:

    Ich bin seit 1 1/2 Jahren Kunde bei ISH (jetzt) Unitymedia - ich habe DigitalTV und Premiere. Ich bin stets davon ausgegangen, dass mein Vermieter die analogen Kabelgebühren zahlt - nun war gestern (! - nach 1 1/2 Jahren - !) ein Unitymedia Vertreter da und behauptete das Gegenteil. Ich müsse zahlen und wenn ich mich nicht bis Samstag dafür entscheide wird abgeschaltet.

    In meiner Wohnung liegt nur ein Anschluss über den ich auch nur Kabel bekomme - also keine Antennenanlage oder kein Sat-Anschluss. Im Mietvertrag steht:

    "die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage und des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen Verteileranlage"

    Weiter steht dort nichts - also weder explizit, dass ich die laufenden Kabelgebühren zahlen muss, noch dass der Vermieter diese zahlt. Mein Vermieter ist grds. gegenüber solchen Dingen absolut nicht hilfsbereit und ziemlich anhnunglos, so dass ich erstmal hier fragen möchte, wie ihr die Situation seht.

    Es geht darum, dass ich nicht schwarz sehen wollte / will, sondern ehrlicher Kunde bin und die Gebühren ja sogar zahlen würde - ich finde es nur absolut erbärmlich, dass denen das nach 1 1/2 Jahren auffällt und das nicht bei Vertragsschluss geprüft wurde. Was schlagt ihr vor?

    Danke schonmal im Voraus!

    Gruß Markus
     
  2. Herb74

    Herb74 Junior Member

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    AW: Unitymedia - Analoges Kabel + Nebenkosten

    hi,

    ein freund von mir (köln) hatte evtl. den gleichen fall: der hausbesitzer hatte das kabelTV über einen zwischenanbieter laufen, und dieser zwischenanbieter mietet dann quasi den anschluss wieder von unitymedia. der anbiter ist aber pleite und zahlt nicht mehr, daraufhin schaltet UM (verständlicherweise) die leitung ab.

    also, am besten mal mit vermieter/verwaltung kurzschließen, ob das bei dir der fall sein könnte, und auch bei UM direkt mal anrufen, ob die dazu was wissen - nicht, dass der typ in wahrheit ein betrüger war ^^
     
  3. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Unitymedia - Analoges Kabel + Nebenkosten

    Hallo und willkommen im Forum, MarkusH08
    Du bist entweder einem Drücker aufgesessen, der ahnungslose Verbraucher abzockt oder der Vermieter hat die in den Nebenkosten gezahlten Kabelgebühren nicht an den Kabelnetzbetreiber abgeführt. Beides hat ein G'schmäckle und ist im Fall mit dem Vermieter Betrug.
    Ich würde mir an deiner Stelle zur Verbraucherberatung gehen und den Fall melden.
    Mahlzeit
    Reinhold
     
  4. MarkusH08

    MarkusH08 Neuling

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    AW: Unitymedia - Analoges Kabel + Nebenkosten

    Danke erstmal für die schnellen Antworten!

    Gibt es denn nicht den Fall, dass NUR Kabelfernsehen in den Wohnungen liegt (wie bei mir - denke den Fall gibt es oft), der Vermieter aber die Bezahlung auf die Mieter abschiebt. Dürfte er das? Oder habe ich quasi ein "Recht auf Grundversorgung"?

    Wie gesagt: Dazu steht in meinem Vertrag nichts; es steht aber auch nicht drin, dass der Vermieter zahlen muss.


    Ich werde jetzt mal meinen Vermieter anrufen. Sonst noch Ideen?
     
  5. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Unitymedia - Analoges Kabel + Nebenkosten

    Bitte sehr, gern geschehen, MarkusH08
    Wenn die Kabelgebühren mit der Miete, Stichwort Mietnebenkosten, mitbezahlt werden, dann ist vom Mieter dafür zu sorgen, dass ein sauberes Signal anliegt und er die an ihn bezahlten Gebühren an den Kabelnetzbetreiber gezahlt werden. Natürlich geht es auch andersrum: der Mieter muss sich selber um einen Kabelvertrag kümmern und ihn auch bezahlen.
    Die von dir im Opener zitierten Zeilen sind in der Tat etwas schwammig. Das kann viel bedeuten. Das hausinterne Netz ist Sache des Vermieters. An was das Hausnetz angeschlossen ist ebenso. Da steht was von Gemeinschafts-Antennenanlage und Breitbandkabelnetz. Wie schon geschrieben gibt es keine Antenne oder Schüssel, also kann es sich eigentlich nur um einen Kabelanschluss handeln.
    Recht auf Grundversorgung hast du. Das beinhaltet die ortsüblich empfangbaren Programme. Das ist nicht viel, aber wie der Name schon sagt, ist es Grundversorgung.
    Mach dich erstmal schlau, was Sache ist. Stellt sich der Vermieter dumm oder bockig an, kannst du immer noch mit Verbraucherschutz und Öffentlichkeit drohen.
    Gruß
    Reinhold
     
  6. michaausessen

    michaausessen Gold Member

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    AW: Unitymedia - Analoges Kabel + Nebenkosten

    In welchem Kontext steht denn die von Dir zitierte Passage? Ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass die vollkommen zusammenhangslos in Deinem Mietvertrag drinsteht. Sind die Kosten des Breitbandkabelnetzes beispielsweise unter den laufenden Betriebskosten aufgeführt (dann wären sie mit deren Zahlung abgegolten) oder unter den umlagefähigen, aber nicht zwangsweise abgerechneten Nebenkosten? Also, schau bitte nochmal in Deinen Mietvertrag hinein! Ansonsten gilt der Grundsatz, dass Unklarheiten grundsätzlich zu Lasten des Vermieters gehen, weil ein Mietvertrag formell wie inhaltlich gewisse Kriterien erfüllen muss. Hier kann Dir eventuell ein Mietrechtexperte, der örtliche Mieterverein oder die Verbraucherzentrale weiterhelfen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Oktober 2008
  7. MarkusH08

    MarkusH08 Neuling

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    AW: Unitymedia - Analoges Kabel + Nebenkosten

    Die genauen Passagen aus meinem Mietvertrag:

    § 5 - Betriebskosten

    1. Folgende Betriebskosten gemäß § 27 der II. Berechnungsverordnung i.V.m. der Betriebkostenverordnung vom 25.11.2003 sind vom Mieter anteilig zu tragen:

    [...]

    l) die Kosten des Betriebes der Gemeinschafts-Antennenanlage und des Betriebes der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen Verteileranlage,


    § 8 - Antennenanlagen, Kabelanschluss

    1. Der Mieter hat die Installation einer Gemeinschaftsantenne, sonstiger Antennen, eines Kabelanschlusses sowie Änderungen an diesen zu dulden, sofern und soweit gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Die Errichtungs- und Anschlusskosten der genannten Anlagen sowie die laufenden Gebühren trägt der Mieter anteilig.

    ---

    Außer dem besagten Kabelanschluss gibt es nichts in meiner Wohnung. Ich habe wie bereits gesagt bisher gar nichts bezahlt (außer für Kabel Digital halt), laut dem Unitymedia Typen hat aber auch mein Vermieter nichts gezahlt. Wenn ich meinen Mietvertrag richtig lese, müsste ich aber auch nur anteilig zahlen - wie gesagt alles sehr, sehr schwammig...
     
  8. MarkusH08

    MarkusH08 Neuling

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    AW: Unitymedia - Analoges Kabel + Nebenkosten

    Mein Vermieter hat mir gerade mitgeteilt, dass er nichts zahlt, sondern es nur ermöglichen müsse, dass ich überhaupt einen Anschluss in meiner Wohnung habe.
     
  9. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Unitymedia - Analoges Kabel + Nebenkosten

    Hallo, MarkusH08
    Errichtung und Anschlusskosten trägt der Mieter anteilig. Das bedeutet, dass über die Mietnebenkosten der Kabelanschluss vom Vermieter bezahlt werden müsste. Schau mal in deine Mietrechnung, ob da in den Nebenkosten der Kabelanschluss aufgeführt ist. Falls ja, dann liegt der Schwarze Peter beim Vermieter. Er hat seit Jahren für etwas kassiert, aber keinen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die nicht gezahlten Kabelgebühren müsste sich der Kabelnetzbetreiber vom Vermieter und nicht von dir holen. Da du ja einen DigitalTV-Vertrag mit UM hast, bist du erstmal aus dem Schneider.
    Gruß
    Reinhold
     
  10. MarkusH08

    MarkusH08 Neuling

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    AW: Unitymedia - Analoges Kabel + Nebenkosten

    Eine Nebenkostenabrechnung erstellt unser Vermieter nicht - was er ja auch nicht muss. Wir haben uns nie beschwert, jetzt wäre sie wahrscheinlich sehr hilfreich.

    Telefonisch hat er mir gesagt, dass er keinen Vertrag geschlossen hat, sondern nur die Anschlüsse hat legen lassen - die ja auch da sind. Im Vertrag stehen halt die genannten Passagen.

    Ich habe wie gesagt 1 1/2 Jahren einen Vertrag bei UM - seit 2 Jahren wohne ich in der Wohnung und ging quasi seit Vertragsschluss davon aus, dass der Vermieter analog bezahlt. UM hätte ja sonst bei Vertragsschluss geprüft, ob ich überhaupt Kabelkunde bin - jedenfalls denke ich das. Haben sie wohl scheinbar nicht.

    Mir ist es auch recht egal, ob jetzt der Vermieter zahlen müsste oder nicht - ich zahle ab sofort gerne, da ich eh nur noch 5 Monate hier wohne. Mir geht es darum, dass ich die happige Nachzahlung von ca. 260 € umgehen will...

    Entweder mit dem Argument der Vermieter muss das zahlen oder dem Argument, dass denen das ja reichlich früh einfällt, dass ich kein analoger Kabelkunde bin...was meint ihr? Danke für die reichhaltige und schnelle Hilfe!