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Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bibineustadt, 10. Oktober 2008.

  1. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    dito:

    Nö, ist es nicht. Weil auch in den von Dir zitierten Urteilen (aus dem vorigen Jahrtausend wohlgemerkt) zahlreich so entschieden wurde. Sicherlich hängt ein Ausgang eines Gerichtsverfahrens immer von der jeweiligen Situation ab. Nicht zuletzt, weil es in Deutschland keine Präzendenzfälle gibt.

    Richtig.

    Falsch, ich beziehe mich nicht auf DAS Kind mit einem RC-Auto, welches an der Straße spielt, sondern auf EIN Kind, welches mit einem RC-Auto spielt:

    ... ist ein typischer Versuch von Dir, anderen deren Meinung abzusprechen und diese durch rethorische Kleinkrämerei runterzuputzen. Wie so oft ergebnislos. :winken:

    Gag, ich wiederhole mich sicher. Aber Dein Stil ist es, anderen Leuten jeglichen Verstand und Intelligenz abzusprechen, um dann zu versuchen, aus einer Diskussion als "Sieger" hervorzugehen. Da Dir das in den seltensten Fällen gelingt, wirst Du überheblich, angreifend, manchmal sogar beleidigend und herabwürdigend. Ich sag mal... naja, wenn´s Spaß macht...;)

    Donn
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Dieser Satz ist korrekt, da es sich um eine Tatsache handelt. Die Eltern haften nur dann, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt wurde.

    Das ist nicht meine Meinung, sondern es ist einfach so.
    Damit gibst du zu, dass deine Aussage falsch ist. Ein auf dem Gehweg spielendes Kind stellt eben nicht automatisch eine Aufsichtspflichtverletzung dar. Und dass du dich an dem Alter der Urteile aufgeilst, war mir klar. Ist übrigens eine der bewährten Methoden, die einst Schopenhauer schon beschrieben hat...
    Und? Selbst dann stimmt es noch immer nicht, da, wie du selbst oben zugibst, es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen handelt und eben nicht grundsätzlich eine Aufsichtspflichtverletzung stattfindet.

    Zudem haben die Leser hier keine hellseherische Fähigkeiten und können nicht wissen, welches Alter du dem von dir erdachten Kind zugestehst, zumal du dich wieder auf den Sachverhalt des ursprünglichen Fall rückbeziehst.

    Du kannst die Leser nicht dafür verantwortlich machen, dass du dich irreführend ausdrückst.
    Ich gestehe hier jedem seine Meinung zu. Nur muss er diese als seine Meinung entsprechend deutlich machen. Wenn du eine Tatsachenbehauptung aufstellst, die schlicht falsch ist, dann musst du einfach damit leben und es akzeptieren, wenn man dies widerlegt.

    Das ist keine rhetorische Kleinkrämerei. Dies ist, wie dir sicherlich aufgefallen sein sollte, ein Internet-Forum, das sich der Schriftform bedient. Mehr als das, was die Leute hier schreiben, steht einem nicht zur Verfügung. Was erwartest du?

    Also was ist dir letztlich lieber: Soll ich dir die Verbreitung falscher Tatsachen oder schlichtweg Unfähigkeit in der schriftlichen Darstellung deiner Meinung unterstellen? ;)

    Gag
     
  3. AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Da kann man eine gegenteilige Meinung haben oder auch nicht, es als sinnvoll und moralisch betrachten oder wiederum auch nicht, es bleibt der Fakt:

    Die Eltern haften nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

    Darüber urteilen im Härtefall Gerichte. Klipp und klar.
     
  4. #67

    #67 Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Welch eine Streiterei um einen wirklichen lächerlichen Vorgang.
     
  5. AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    So ein "lächerlicher" Vorgang kann an die Substanz gehen.
    Wenn der Staatsanwalt, warum auch immer, dem Strafverfolgungsantrag stattgibt.:D
     
  6. #67

    #67 Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Damit würde er sich dann selbst lächerlich machen. :D Aber das sollen karrieregeile Staatsanwälte so an sich haben.
     
  7. AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Mit Sicherheit.:)
    Den Sackgang hat dann allerdings erstmal der Beschuldigte.


    Trotzdem interessant, welche Meinungen zu dem Thema noch so vor sich hin existieren.:D
     
  8. #67

    #67 Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Meinung ist das eine, unsachlicher Streit mit mindestens einem der üblichen Verdächtigen das andere. Jeder nur entfernt mit Rechtswissen gesegnete empfindet dies als pure Comedy.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Dies aus deiner Feder entbehrt in der Tat nicht eines gewissen Unterhaltungswerts. ;)
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht


    Joar, das habe ich auch nicht bestritten. Und ich bin halt der Meinung, dass eine Aufsichtsverletzung vorliegt, wenn ein Kind (bis zu einem gewissen Alter?) allein auf er Straße spielt. Das wurde / wird in der Rechtssprechung doch auch oft so gesehen. Aber eben nicht immer. Sehe ich auch so.

    Nö, auch nicht. Es liegt nahe, dass eine Aufsichtspflichverletzung vorliegt, wenn das Kind den "Spielplatz" eben bis auf die Straße ausdehnt.
    Und ja, ich bin der Meinung, dass auch die Rechtssprechung einem zeitlichen Wandel unterliegt. Schopenhauer hin oder her. Im übrigen sind lüsterne Gefühle meinerseits bei Gerichtsurteilen eher selten. :rolleyes:


    Warst Du das, der mir Haarspalterei unterstellte? Mir düngt so...
    Ich bin der Meinung, dass es so ist. Und ich bin auch der Meinung, dass die heutige Rechtssprechung das so sieht. Sicherlich ist das neben dem Alter von weiteren Faktoren abhängig. Ich meine aber, dass das Alter neben dem geistigen Fortschritt einen entscheidenen Faktor einnimmt.

    Deswegen schrieb ich ja auch, dass ich die Altersgrenze nicht genau kenne, bin aber der Meinung, dass es eine gibt. Deswegen hinterfragte ich das auch.


    Ich mache niemanden dafür verantwortlich.


    Der Ton macht die Musik. Und leider bist Du offensichtlich nicht sonderlich musikalisch.

    Von Dir? Nicht all zu viel.

    Weder das eine noch das andere, aber vielleicht mal beleidigende und ausufernde Textpassagen weglassen.
    Mir ist aber in letzter Zeit aufgefallen, dass Du genau das immer weniger beherrscht.
    Dir wäre es vermutlich am liebsten, wenn Deine Meinung die einzig wahre wäre. Ist Sie nuneinmal nicht.
    Im übrigen wärst Du dann hier auch recht einsam unterwegs. Aber wer weiß, vielleicht ist das ja auch insgeheim Dein Ziel. ;)

    Donn