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Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bibineustadt, 10. Oktober 2008.

  1. Creep

    Creep Guest

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Wenn das der Fall ist, zahlt auch die Versicherung. Wenn aber z.B. die Mama mit dem Kleinen gerade beim Gemüsetürken am Straßenstand bezahlt, sich der Kleine losreißt und auf die Straße rennt, ist der Autofahrer gekniffen, wenn er beim Ausweichen seinen Wagen zu Schrott fährt.
     
  2. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Nö, ich denke auch dafür sind die Eltern haftbar zu machen.
    Die Haftbarkeit der Eltern gilt nicht nur für das vorhersehbare verhalten des Kindes, sondern auch für das Unvorhersehbare.

    Könnte man auch als Grundrisiko bezeichnen, welches letztlich auch für jeden Autofahrer gilt.

    Ich glaube soooo wahnsinnig liege ich mit meiner Ansicht nicht.

    Donn
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Sind sie aber nicht.
    Nochmal: Die Eltern haften nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Punkt. Haben sie eine Versicherung, zahlt diese, haben sie keine, zahlen sie selber.

    Es gibt keine "Betriebsgefahr" eines Kindes und damit auch keine grundsätzliche Haftung, sobald du eins hast.

    Gag
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Es sei denn dem Kind selbst stößt etwas zu.
     
  5. AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Was ist dann?
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Dann hast du als Eltern deine Aufsichtspflicht verletzt und haftest.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Inwiefern "haftest" du? Wenn sich dein Kind ein Bein bricht, dann kann es dich auf Schmerzensgeld verklagen? ;)

    Wir sollten hier nicht Sach- und Personenschäden durcheinander werfen.
     
  8. AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Durch die Folgen verändert sich doch nicht die Ursache.;)
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Wenn es stirbt, droht dir Gefängnis oder Geldstrafe. Das kommt zur Trauer dann nämlich noch dazu.
     
  10. AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ich stecke jetzt in einer Schleife:

    Verursacht mein Kind einen Unfall, ohne dass ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe, sind weder Kind noch ich haftbar für irgendwelche Schäden.
    Verletzt es sich selbst oder verstirbt in Folge genau dieses Unfalls werde ich aufgrund Verletzung der Aufsichtspflich bestraft?