1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bibineustadt, 10. Oktober 2008.

  1. Creep

    Creep Guest

    Anzeige
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Das kann aber gut bis zu einem Jahr dauern. Und so lange ist der Führerschein dann erstmal weg. Mein Onkel hat da letztes Jahr erst diese Erfahrung gemacht - bis dann zu seinen Gunsten entschieden wurde. Zum Glück war er auf den Wagen nicht dringend angewiesen.
     
  2. november62

    november62 Junior Member

    Registriert seit:
    3. August 2008
    Beiträge:
    143
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Weiß jemand was so ein RC Auto kostet?
    Typisch deutsch !
    Amüsanter wäre es schon gewesen wenn der PKW fahrer 3,4 Promille im Blut
    gehabt hätte. Das lag der Polizei eher am Herzen nun haben Sie nix gefunden
    dann haben sie es bei einer Anzeige Unfallflucht gelassen eben Bürokratenstaat
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    10 bis 1000 Euro.
    Vor dem Gesetz sind alle gleich. Und es ist auch egal, ob es sich um einen Dackel, einen Gartenzaun oder ein RC-Auto handelt.

    Das ist das angenehme an unserer Rechtsprechung.

    Oder wie würdest du das finden, wenn dir irgendwas kaputtgefahren wird und der Polizist dann nach eigenem Ermessen urteilt: "Ach, was regen Sie sich denn auf. Wegen sowas schreibe ich keine Anzeige..."
    Deshalb ist der Polizist m.W. verpflichtet, Straftaten immer zur Anzeige zu bringen.

    Magst du als "typisch deutsch" empfinden, ich halte es für gerecht.

    Gag
     
  4. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

    Registriert seit:
    25. Januar 2006
    Beiträge:
    1.211
    Zustimmungen:
    2.446
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ich wäre fast mal in eine ähnliche Situtation gekommen: Hauptverkehrstraße, auf einmal kommt so ein ferngesteuertes Auto um die Kurve!!! geschossen. Vollbremsung hingelegt und Glück gehabt, dass hinter mir kein weiteres Fahrzeug fuhr. Um die Ecke standen dann ein paar Jugendliche mit der Fernsteuerung in der Hand. Was mich dann eine Weile beschäftigt hat: Was wäre gewesen, wenn durch mein Bremsen ein Auffahrunfall entstanden wäre, mir also Jemand hinten drauf geknallt wäre? Rechtfertigt ein Modellauto eine Vollbremsung? Ist das mit Kleintieren vergleichbar, da soll/darf man ja auch nicht durch eine Vollbremsung den Verkehr gefährden?
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Dann hätte derjenige den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
    Ich denke ja, da du ja auch nicht ausschließen kannst, dass dein Fahrzeug durch dieses bewegliche Hindernis Schaden nimmt. Ich denke, dass dies schon eine Notbremsung rechtfertigt.

    Gag
     
  6. tvfreund

    tvfreund Senior Member

    Registriert seit:
    4. Juni 2004
    Beiträge:
    240
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Vergiss es. Selbst bei 50 € wird eine Anzeige wegen Strassengefährdung und Unfallflucht von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft niedergeschlagen.

    Der Streitwert ist selbst dann noch zu niedrig.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.456
    Zustimmungen:
    19.334
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Aber all diese Dinge haben auf einer Strasse doch nichts verloren? Der Fahrer hat das Spiezeug doch nicht im Kinderzimmer oder auf dem Spielplatz erwischt, sondern auf einer Strasse.
    Bei dir klingt das irgendwie so, als müsse ein Autofahrer ständig damit rechnen Spielzeug zu überfahren, und als würden Dackel, Zäune, RC-Autos und Gartenzwerge hinter parkenden Autos darauf warten vor dein Auto zu springen ;)

    Natürlich kann ein Ball auf die Strasse rollen, um mal den alten Fahrschulklassiker zu zitieren, und wo ein Ball rollt kann ein Kind folgen. Gleiches mag auch für ein ferngesteuertes Auto gelten, allerdings erscheint es mir als würde ein Ball meist unbeabsichtigt auf die Strasse geraten, während ein ferngesteuertes Auto dort wohl eher vorsätzlich bewegt wird.

    Vor dem Gesetz sollte doch zwischen zu erwartenden Gefahren und nicht zu erwarteten Gefahren unterschieden werden, und ein Zaun ausserhalb der Strasse in einem Vorgarten wird auch vor dem Gesetz sicher anders bewertet als ein RC-Auto auf der Fahrbahn.

    Gruß
    emtewe
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.456
    Zustimmungen:
    19.334
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Naja, so eine Vollbremsung sollte ja eigentlich ein Reflex sein, und keine gut überlegte und abgewogene Entscheidung.
    Wenn ein Hund auf die Strasse läuft und du machst eine Vollbremsung bei der dir jemand ins Auto fährt, dann wird sicher der Schuld sein der den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.
    Anders ist es bei Wildunfällen auf kurvenreicher Strecke, wenn du in einer Kurve ausserhalb geschlossener Ortschaft bei zügiger Fahrt eine Vollbremsung machst, riskierst du unter Umständen die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren (Stichwort: Elchtest) da könnte es sinnvoller sein draufzuhalten.
    In einer geschlossenen Ortschaft, mit Personen am Strassenrand, solltest du dein Fahrzeug aber so kontrolliert bewegen, dass eine Vollbremsung jederzeit möglich ist.

    Gruß
    emtewe
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Die 25€ sind laut dem zitierten Gerichtsurteil ja auch nur die Schwelle, ab wann man überhaupt von einem Verkehrsunfall spricht.
    Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Nur weil ein Kamel nichts auf der Straße zu suchen hat, darf man es dennoch nicht überfahren. ;)

    1. Es handelt sich bei hinreichend hohem Sachschaden per Definition um einen Verkehrsunfall. Das ist die verkehrsrechtliche Sache.
    2. Entfernt sich der Fahrer unerlaubt, dann muss er sich ggf. deshalb verantworten. Das ist die Strafsache.
    3. Der Besitzer des Spielzeugautos hätte dann gerne einen Schadensersatz vom Autofahrer. Das ist eine zivilrechtliche Sache. Hier kann es durchaus sein, dass der Autofahrer nicht schadensersatzpflichtig ist, weil eben -- wie du richtig bemerkst -- das Spielzeug nichts auf der Straße zu suchen hat und der Besitzer eben damit rechnen muss, dass es plattgefahren muss.
    4. Der Besitzer des Spielzeugs muss sich ggf. wegen der davon ausgehenden Gefährdung noch verantworten. In diesem Fall dürfte dieser jedoch nicht schuldfähig sein. Außerdem ist ja kein Fremdschaden entstanden.
    Kann genauso gut auch ein Kleinkind sein, das urplötzlich hinter dem parkenden Auto auf die Straße springt. Und ja, du hast die Pflicht, mit sowas zu rechnen.
    Wird es auch.
    Aber auch bei unerwarteten Gefahren trägst du als Autofahrer häufig eine Mitschuld. Das ist die Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht.

    Gag
     
  10. tvfreund

    tvfreund Senior Member

    Registriert seit:
    4. Juni 2004
    Beiträge:
    240
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Wie war das nochmal mit dem Bremsweg ? Also selbst bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwiendigkeit dürfte es in diesem Fall nicht ratsam sein, eine Not-/Vollbremsung einzulegen (selbst mit ABS und Bremshilfesystemen !)

    Zur "Gefahrenabwehr", wenn ein Mensch oder ein größeres Tier auf die Straße tritt ist es natürlich unumgänglich.