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"Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. September 2008.

  1. Jens72

    Jens72 Talk-König

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    AW: "Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

    So...und ging es darum ? Hat jemand etwas anderes behauptet ? Stimmt ja alles (bis aufs strafrechtlich) - und HUCH, DENNOCH ist es nicht "kriminell" oder gar strafrechtlich verfolgbar - DARUM ging es. Aber du möchtest anscheinend gar nicht auf sachlich vorgetragene Argumente eingehen. Was willst du eigentlich ?
     
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: "Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

    Lieber ein kleiner sebastian als ein großer jamiro...
    Na welches Gesetz schreibt denn einen Bürger vor Zuhause einen Jugendschutz zu handhaben?
    Das gilt aber für den Betreiber nicht für den Zuschauer.

    Wie du auf die kommst das jemand der einen jugendschutz abschaltet sich strafbar macht ist mir schleierhaft.

    Dann müsste ja das nicht setzen eines PINs im DVD Player auch illegal sein.
    Niemand macht sich strafbar weil er die PIN abfrage abstellt.

    Wo du den schwachsinn her hast ...
    AGB /= Gesetz.
    Jemand der den jugendschutz zuhause nicht beachtet macht sich definitiv nicht strafbar.

    Deswegen können doch auch 13 jährige schon eine Zigarette rauchen wenn sie Zuhause sind weil sich eben niemand strafbar macht...

    Aber das müsste ich doch einen Gesetzeskenner wie dir nicht erklären müssen?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. September 2008
  3. ackerboy

    ackerboy Wasserfall

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    AW: "Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

    Ich versuch mal meine rudimentären Jura-Kenntnisse rauszugraben:
    Wenn man einen Vertrag abschließt bekennt man sich zu den abgesprochenen Bedingungen (hier also den AGBs). Will man diese nicht beachten, darf man den Vertrag nicht abschließen. Soweit so gut. Verstößt man dann gegen die AGBs hat man per se zwar eine Vertragsverletzung begangen aber nichts illegales. Erst wenn der Vertragspartner es merkt und dagegen vorgeht, wird es zivilrechtlich relevant und kann ggf auch zu Sanktionen führen. Sprich: Annullierung des Vertrags, Unterlassungsklage oder ähnliches.

    Juristen vor! War das halbwegs korrekt?
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2008
  4. Quavine

    Quavine Board Ikone

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    AW: "Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

    Vergiss es Sebastian, jamiro ist nur daran interessiert Propaganda seines Arbeitgebers und Hörensagen vom Flurfunk zu verbreiten. Für sachliche Argumente ist da kein Platz, sieht man ja wie er versucht Leute lächerlich zu machen "Klein Sebastian" usw, all dies macht er nur weil er eigentlich ganz genau weiß das er Unsinn redet. Aber er profiliert sich halt gerne als Insider von NDS, er ignoriert dabei sogar die eigentlich beunruhigende Entwicklung des Kartellamts die man genauso auf Skyboxen anwenden kann, aber er legt das noch so aus das es gegen Nagra geht :D
     
  5. Jens72

    Jens72 Talk-König

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    Entertain MR 500
    AW: "Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

    Klingt vernünftig, so hab ich das auch gesehen.
     
  6. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: "Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

    Selbstverständlich betrifft es den Endkunden....

    Ansonsten wäre ja eine AVS-Alterüberprüfung sinnlos, nur weil es technisch möglich ist ihn nicht einzuhalten, ist es noch lange nicht erlaubt.

    Die Mechanismen wurden eingeführt damit der Endverbraucher sie auch zu nutzen hat.

    Die Jugendschutzfrage regelthierzulande der Staat und nicht der Verbraucher. Ansonsten dürfen ja auch überall Pornographische Inhalte angeboten werden.

    Diese Mechanismen sind für den Endkunden gemacht unheimlich teuer und Zeitaufwändig für den Sender und glaubs mir, wenn Premiere könnte wie sie wollten würden auch Nachmittags ohne Pin und doppelten Boden Hostel und Hoppelfilme ohne Pin auf Premiere1 laufen.

    Mir geht es nicht darum ob es gut ist oder nicht, mich selbst ärgert es auch, wenn ich hier und da einen Pin eingeben muss, aber kühl und emotionslos betrachtet ist es so, dass der Gestzgeber den Endkunden damit göngelt und nicht Premiere.

    Die Boxenhersteller und auch die CAS Anbieter müssen es so machen wie der Staat es hier will, wenn nicht wird die Lizenz entzogen.

    Die Prüfstellen die mit Argosaugen insbesondere Haussender und Erotische untermeiter von den Kabelbetreibern beobachten und wöchentlich mit neuen gängelungen klar kommen mussen, sind nicht zu unterschätzen, Unity hat sich zum Schluss sogar dazu entschieden den Adult Channel aus dem Kabel zu werfen, weil er Pornographisch war und das obwohl es einen JS Pin gab.
     
  7. DeJe

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    AW: "Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

    Was Jamiro erzählt, insbesondere bezüglich JuSchu-Pin, zeugt doch von absoluter Unkenntnis wie das AC überhaupt funktioniert. Die Abschaltung/Einstellungen der "Empfindlichkeit" oder des Verhaltens der Abfrage setzt die Kenntnis des entsprechenden JuSchu-Pin voraus. Ohne diesen kann man auch den Pin nicht abschalten...
     
  8. Jens72

    Jens72 Talk-König

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    Entertain MR 500
    AW: "Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

    Oh weh - ich glaube, da MAG jemand bewußt nicht verstehen. Da sind weitere "Diskussionen" wohl überflüssig. :rolleyes:
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: "Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

    dann nenn mir endlich den gesetzes passus und wir können uns die ganze diskussion sparen.
    Na denn.
    der staat regelt aber nurmal das öffentliche und NICHT das was man in seiner eigenen wohnung veranstaltet.

    Außer es sind richtige Verbrechen.

    Ein Jugendschutzeinhaltungsgesetz in privaten räumen gibt es nunmal NICHT.
    Das betrifft aber auch wieder NUR die sender....

    Mir wäre nichts bekannt wo die Jugendschutzbehörde (oder wie die heißt) nach Hause kommt und den Jugendschutz begutachtet :rolleyes: .

    Kann sie auch nicht. Da keine rechtliche Grundlage.

    Aber wenn du uns den Passus nennst sind wir alle schlauer.
    Alles andere bringt nichts.

    Zuhause kann man noch so gut wie alles machen was man will.
    Und man macht sich definitiv nicht strafbar wenn man Zuhause den Jugendschutz abschaltet :winken: .

    Bestes Beispiel ist das mit den Zigaretten.


    Ich weiß nicht was dich geritten hat damit man so etwas behaupten kann.
    Die content firmen und die politik hat anscheinend sehr gute arbeit geleistet.
     
  10. DeJe

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    AW: "Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern wird verhindert"

    Nein, die Mechanismen sind dazu da um Jugendliche von bestimmten Inhalten fernzuhalten.

    Nun erkläre mir mal WARUM ich in meinem Haushalt diesen Schwachsinn nutzen MUß/soll obwohl in meinem Haushalt NIEMAND unter 18 Jahren ist? Das ist Gängelung und hat mit Jugendschutz nichts mehr zu tun. ;)
    Anders gefragt, wie kann ich ein Jugendschutzgesetz verletzen wenn es gar keine Jugendliche hier gibt die damit geschützt werden könnten. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2008