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132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PapaJoe, 4. September 2008.

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  1. pschorr

    pschorr Gold Member

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    naja, da schreibe ich lieber mal was ich zur Zeit mache.

    Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Verdiene dort ca. 1100 Euro Netto. NULL-Lohnsteuerabgabe. Dazu kommen ca 400€ Hartz4. Bin verheiratet und habe ein Kind. Da ich zur Zeit keine Möglichkeit sehe einen Job zu finden bei dem ich 1500€ Netto rausbekommen würde, danke ich erstmal dem Arbeitsamt für die monatlichen Zahlungen.
     
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Tja ich habe jedenfalls nicht rum gegammelt...
    wie schon geschrieben bringt es nichts wenn man sich später eins kauft. Man braucht es oft schon vorher bzw. am 1.tag.
    Meine Bewerbungen liegen sogar schon außerhalb meines "Kaffs".

    z.B. in der großstadt hannover.

    Trotzdem habe ich nichts bekommen.
    Und das eben unter anderem an fehlender berufserfahrung oder eben am fehlenden führerschein und auto.

    @RheinLoki
    Gegen die bewohner selbst habe ich nichts.

    Ich habe als landmensch einfach etwas gegen das sterile, die größe und die unpersönlichkeit in vielen gebäuden
     
  3. Master-D

    Master-D Guest

    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Man kriegt ja wohl kaum 3 Stunden vorm ersten Arbeitstag bescheid gesagt, hey gleich gehts los, wir erwarten Dich in 3 Stunden in der Firma. Ein Auto zu kaufen dauert ja keine Ewigkeiten. Man kann ja schon während man arbeitslos ist sich umschauen, und wenn man einen Job bekommt kauft man halt das Auto.


    Selbst schuld, wenn Du keinen Führerschein hast.
     
  4. reselection

    reselection Gold Member

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Du hast noch nie ein Auto gekauft, sonst wüsstest du, dass das kein Argument sondern bestenfalls eine Ausrede ist. Zum Überbrücken (sollte das wider Erwarten der Fall sein) kann man sich sogar eins leihen für einen Tag.
     
  5. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    AH ja wenn er in der Ausbildung nicht genug Geld hatte für den Führerschein? Und als Arbeitloser wird bestimmt kein Führerschein bezahlt!!
     
  6. radio bino

    radio bino Guest

    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Auch in anderen Berufen wird immer mehr ein Führerschein verlangt,hab auch ich bemerkt,ich hab bis vor kurzen noch bei einer Zeitarbeitfirma gearbeitet,und da bist du ohne Führerschein kaum an andere Firmen die weiterweg sind vermittelbar.
     
  7. Master-D

    Master-D Guest

    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Ihr seit hier schon eine Hausnummer für sich mit dem dauernden"und was ist wenn...." Ganz großes Tennis. :D

    Für wirklich alles gibt es eine Ausrede. :winken:
     
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Ob du das als ausrede ansiehst oder nicht.

    Auch wenn ich noch nie ein auto gekauft habe.

    Ich weiß zumindest soviel das man 1. Lohn nicht im voraus kriegt und 2. zum leihen und vor allem zum kaufen Geld benötigt. :winken: .

    Wenn du mit 3xx € ein auto kaufen/leihen kannst und dann noch etwa einen monat davon leben kannst dann hut ab.
     
  9. reselection

    reselection Gold Member

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Ich habe das Wort "Führerschein" nicht mal erwähnt, ich wusste bis zu deinem Einwand auch nicht, dass der Besitz eines Führerscheins an den Besitz eines PKWs (wovon hier die Rede ist) gekoppelt ist. Diesen Kausalzusammenhang siehst hier nur du, sonst niemand.
     
  10. pschorr

    pschorr Gold Member

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Ja, die verlangen immer Führerschein und Auto. Wollen aber nicht so viel Lohn zahlen, dass man sich selbst nach jahrelanger Zugehörigkeit mal mehr ein Auto kaufen könnte. Bleibt doch nichts übrig vom Monatsgehalt.
     
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